Schiessanlage Lachmatt Muttenz-Pratteln / Schiesspflicht (Nachschiesskurs)

Die Gemeinden Birsfelden, Muttenz und Pratteln sind als einfache Gesellschaft Eigentümerinnen der Schiessanlage Lachmatt. Die Gesellschaft unterhält und betreibt die Schiessanlagen in der Lachmatt und räumt der Gemeinde Binningen ein Benutzungsrecht für die Binninger Schützen ein.
Schiesspflicht - Obligatorisches Schiessen - Nachschiesskurs
Schiesspflicht, Schweiz. Eidgenossenschaft
Einen aktuellen Schiessplan Schiessanlage Lachmatt entnehmen Sie unten an dieser Seite unter Downloads.
Nachschiesskurse
Schiesspflichtige, welche das obligatorische Programm nicht oder nicht vorschriftsgemäss in einem Schiessverein geschossen haben, werden durch amtliche Bekanntmachung der Kantone zu einem Nachschiesskurs aufgeboten.


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Die Schiessanlage Lachmatt befindet sich auf dem Gemeindebann von Muttenz und Pratteln und ist mit dem Tram Nr. 14 ab Station Lachmatt in wenigen Schritten erreichbar.
Die Schiessplatzkommission ist zuständig für die Erstellung des Schiessplans (siehe Dokumente, unten) wie auch für den Betrieb der Schützenstube.
Geschäftsführer der Schiessanlage Lachmatt: Kurt Meyer, Ausserfeldstrasse 8, 4228 Erschwil / Telefon 076 561 77 27
Für den Schiessbetrieb tragen die Vereine die volle Verantwortung, gemäss den zur Zeit gültigen Verordnungen und Weisungen des Bundes.

Vereinbarungen, Verträge, Verordnungen unter der Rubrik Online-Schalter / Reglemente, Erlasse, Pläne:
-11.900-Gesellschaftsvertrag über die Nutzung der Schiessanlagen Lachmatt
-11.901-Vertrag betreffend Schiessrecht auf den Schiessanlagen Lachmatt für die Binninger Schützen
-11.902-Vereinbarung Benutzung der Schiessanlagen Lachmatt für die Basler Schützen
-11.910-Verordnung über die Benützung (Binningen/Muttenz)

Link auf die Webseite der "Schützengesellschaft Muttenz"
Downloads
Schiessplan
Schiessanlage Lachmatt Muttenz-Pratteln / Schiesspflicht (Nachschiesskurs)
Lachmatt
4132 Muttenz
Foto einer Schiessscheibe