Gemeindeversammlung findet nicht statt

18. März 2025, 19:30 Uhr

Kontakt

Aldo Grünblatt
aldo.gruenblatt@muttenz.ch

Informationen

Voraussetzungen
Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Nichtstimmberechtigte haben sich an die für sie bestimmten Plätze zu begeben. Sie dürfen unter Vorbehalt von § 62 Absatz 1 des Gemeindegesetzes das Wort nicht ergreifen. Bild- und Tonaufnahmen bedürfen der Zustimmung der Gemeindeversammlung. Die Zustimmung kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden.