Einladung zur Vernehmlassung gemäss § 2a Abs. 2 und 3 des Verwaltungs- und Organisationsreglements der Gemeinde Muttenz (Nr. 10.001): Totalrevision des Reglements über die familienergänzende Kinderbetreuung der Gemeinde Muttenz (Nr. 15.250)
Gerne laden wir Sie zur Vernehmlassung über die Totalrevision des Reglements über die familienergänzenden Kinderbetreuung (Nr. 15.250) ein. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Muttenz werden mittels Publikation auf der Webseite der Gemeinde zur Stellungnahme eingeladen.
1. Ausgangslage
Die Gemeindeversammlung von Muttenz hat am 14. März 2023 zwei Anträge der FDP und der unabhängigen muttenz (um) zur Förderung der schulergänzenden Betreuung nach § 68 Gemeindegesetz (GemG; SGS 180) für erheblich erklärt. Die FDP fordert eine schulergänzende Betreuung an allen vier Primarschulstandorten. Mit verschiedenen Betreuungsmodulen sollen die Erziehungsberechtigten die Betreuung von morgens (vor Schulbeginn) bis abends nach ihren Bedürfnissen zusammenstellen können. Das Angebot soll kostengünstig, aber nicht kostenlos sein und sich an der finanziellen Situation der Familien orientieren. Die um will zudem einen Pilotversuch für eine Tagesschule mit einer Klasse starten. Die Mehrkosten sollen nach Möglichkeit den Eltern in Rechnung gestellt werden. Schliesslich soll an mindestens einem Schulstandort eine Ferienbetreuung angeboten werden.
Die Umsetzung der Anträge von FDP und um erfolgt im Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung, um eine verbindliche Grundlage für die operative Ausgestaltung des neuen schulergänzenden Angebots zu schaffen. Die beiden Anträge stimmen in einigen Punkten überein, in anderen Punkten gibt es keine Übereinstimmung, aber auch keinen Widerspruch. Die einzige relevante Abweichung betrifft den von der um beantragten Pilotversuch für eine Tagesschule. Über die Durchführung dieses Pilotversuches wird an der Gemeindeversammlung ausserhalb des Reglements in einem separaten Beschluss entschieden.
Es ist vorgesehen, die Vorlage zur Umsetzung der Anträge an der Gemeindeversammlung vom 11. oder 13. Juni 2024 zu traktandieren. Im Hinblick auf diese Versammlung und im Rahmen einer durch die Teilrevision ausgelösten Gesamtbetrachtung wurde das Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung einer vertieften Analyse unterzogen. Dabei zeigten sich verschiedene Schwachstellen, die schliesslich eine Totalrevision notwendig machten. Die Revision wurde in enger Zusammenarbeit mit zwei externen Experten durchgeführt.
Der zuständige Gemeinderat sowie der Abteilungsleiter Bildung, Kultur & Freizeit haben sich im Jahr 2023 insgesamt vier Mal mit den Antragstellenden getroffen und einen sehr konstruktiven Dialog über die Umsetzung der Anträge geführt. Mit der Sozial- und Gesundheitskommission (SGK) fand anlässlich der ordentlichen Sitzungen ein reger Austausch über die Anträge und die Totalrevision statt. Die Stellungnahme der SGK zur Totalrevision wurde vom Gemeinderat wohlwollend zur Kenntnis genommen.
Der Reglementsentwurf wurde am 29. Januar 2024 dem Stab Recht der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft zur Vorprüfung unterbreitet. Das Ergebnis der Vorprüfung wird bis zum 15. März 2024 erwartet. Bis zu diesem Zeitpunkt läuft auch die Eingabefrist für die Vernehmlassungsantworten. Damit kann der weitere politische Prozess fristgerecht und unter Berücksichtigung der kantonalen Rückmeldungen erfolgen.
2. Ziele der Totalrevision
Die Ziele der Totalrevision des Reglements über die familienergänzende Kinderbetreuung umfassen vier Schwerpunkte:
− Erstens sollen die Anträge von FDP und um nach § 68 GemG umgesetzt werden, welche die Schaffung von schulergänzenden Betreuungsangeboten an allen vier Primarschulstandorten sowie den Ausbau von Ferienbetreuungsangeboten vorsehen. Damit sollen die Eltern und Erziehungsberechtigten besser unterstützt und die Entwicklung der Kinder durch soziale Interaktion und vielfältige Aktivitäten gefördert werden.
− Zweitens soll die Komplexität der bestehenden Regelungen deutlich reduziert werden. Damit soll die Abwicklung der Betreuungsgutscheine für die Verwaltung wesentlich vereinfacht und effizienter gestaltet werden, was wiederum den Familien zugute kommt.
− Drittens soll dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden, indem das schulergänzende Betreuungsangebot ausgebaut und die Erziehungsberechtigten mittels Betreuungsgutscheinen bzw. Subventionen besser unterstützt werden.
− Viertens ist eine zeitgemässe Anpassung der Gesetzgebung vorgesehen. Damit soll auf aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen und Themen, wie z.B. die Einbindung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen, angemessen reagiert werden.
Insgesamt widerspiegeln diese Ziele das Bestreben der Gemeinde Muttenz, ein modernes, flexibles und integratives Betreuungssystem zu schaffen, das den Bedürfnissen der Familien in der heutigen Gesellschaft gerecht wird.
3. Ausgewählte Aspekte der Totalrevision
3.1. Umsetzung der Anträge von FDP und um
Hauptziel der Totalrevision des Reglements über die familienergänzende Kinderbetreuung ist die Umsetzung der Anträge von FDP und um gemäss § 68 GemG. Die Umsetzung erfolgt insbesondere im neuen Abschnitt B des Reglements unter den §§ 5 und 6. Der Reglementstext, welcher der Gemeindeversammlung vorgelegt wird, spiegelt die inhaltlichen Vorgaben der Anträge wider. Der Gemeinderat beabsichtigt jedoch, der Gemeindeversammlung in zwei Fällen einen Gegenvorschlag zu unterbreiten:
− Eine Betreuung vor dem Unterricht (z.B. von 07.00 - 08.00 Uhr) ist zum Start der schulergänzenden Betreuung aus organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll. Der Gemeinderat soll jedoch die Möglichkeit haben, zu einem späteren Zeitpunkt weitere Module in der Geschäftsordnung für die schulergänzende Betreuung vorzusehen.
− Die Ferienbetreuung soll nicht zwingend während zwölf Schulferienwochen pro Jahr angeboten werden, sondern nach Bedarf. In der Regel ist die schulergänzende Betreuung während vier Wochen geschlossen. Diese vier Wochen können von den Eltern selbst organisiert werden.
3.2. Objektfinanzierung der Mittagstische
Gemäss dem Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (SGS 852) sind die Gemeinden verpflichtet, soweit Bedarf besteht, ein Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung sicherzustellen. Dabei können die Gemeinden einerseits die Erziehungsberechtigten durch eine Subjektfinanzierung unterstützen, damit die Kosten für die Inanspruchnahme der Angebote deren wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit entsprechen. Andererseits können sie durch eine Objektfinanzierung eigene Angebote oder Angebote Dritter subventionieren, um die Betreuungskosten für alle Erziehungsberechtigten zu reduzieren. Beide Formen können auch miteinander kombiniert werden (Mischform).
Die Gemeinde Muttenz hat im Jahr 2019 bei den Mittagstischen von der Objekt- auf die Subjektfinanzierung umgestellt. Statt wie bisher 10 Franken kosteten die Mittagstische Breite, Feldreben und Margelacker ab dem Schuljahr 2019/2020 neu 24 Franken pro Kind, was den damaligen Vollkosten entsprach. Die Gemeinde unterstützte die drei Mittagstische nicht mehr direkt, sondern die Erziehungsberechtigten mit einkommensabhängigen Betreuungsgutscheinen.
Nach der Preiserhöhung gingen die Anmeldungen für die Mittagstische rapide zurück, viele Eltern organisierten sich privat. Aufgrund eines politischen Vorstosses nach § 68 GemG erfolgte auf Beginn des Schuljahres 2021/2022 die Rückkehr zur Objektfinanzierung der Mittagstische, verbunden mit einem deutlichen Anstieg der Kinderzahlen.
Abbildung 1:
Bei der Subventionierung des Mittagstisches soll deshalb an der bisherigen Objektfinanzierung festgehalten werden. Im Hinblick auf die definitive Einführung der schulergänzenden Betreuung ab Januar 2025 werden die Preise für den Mittagstisch gegebenenfalls überprüft und auf der Basis einer neuen Vollkostenrechnung angepasst.
3.3. Anpassung der Einkommensgrenze für Betreuungsgutscheine
Die geltende Regelung in Muttenz, die Familien mit einem massgebenden Einkommen von über 100'000 Franken vom Bezug von Betreuungsgutscheinen ausschliesst, steht im Widerspruch zur Bekämpfung des Fachkräftemangels, was eines der Ziele der Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung ist. Sie benachteiligt insbesondere Familien, in denen beide Erziehungsberechtigten erwerbstätig sind. Diese Familien gehören dann häufig dem Mittelstand an und verlieren durch die bestehende Einkommensgrenze den Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Die Regelung ignoriert zudem den positiven Effekt, dass eine höhere Erwerbstätigkeit beider Erziehungsberechtigter indirekt auch die kommunalen Steuereinnahmen erhöht.
Die jüngste Evaluation der Betreuungsgutscheine hat gezeigt, dass die bisherige Unterstützung nicht die gewünschte Breitenwirkung erzielt. Insbesondere fällt auf, dass nur ein kleiner Teil der Kinder in Muttenz von den Betreuungsgutscheinen profitiert und dass ein grosser Teil der Anträge von Alleinerziehenden gestellt wurde, also von Familien mit tendenziell tiefem Einkommen.
Der Gemeindeversammlung wird deshalb beantragt, die Einkommensgrenze für den Bezug von Betreuungsgutscheinen dahingehend zu überarbeiten, dass auch Familien des mittleren Mittelstandes in den Genuss von Betreuungsgutscheinen kommen. Diese Anpassung fördert die soziale Gerechtigkeit und kann zur Bekämpfung des Fachkräftemangels beitragen. Konkret schlägt der Gemeinderat vor, die Grenze für den Bezug von Betreuungsgutscheinen auf ein massgebendes Einkommen von 130'000 Franken zu erhöhen. Diese Erhöhung trägt der finanziellen Realität vieler mittelständischer Familien Rechnung und leistet einen Beitrag zu einer gerechteren Verteilung der Subventionen, wovon sowohl die betroffenen Familien als auch die Gemeinde profitieren.
Mit der Erhöhung der Einkommensgrenze hat der Gemeinderat auch die stärkere Subventionierung von Familien mit tieferen und mittleren Einkommen berücksichtigt. Für sehr tiefe Einkommen zwischen 0 und 40'000 Franken ergeben sich keine Änderungen. Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich zwischen der alten Regelung und der neuen Regelung mit einer Erhöhung des massgebenden Einkommens auf 130'000 Franken. Neu wird auch eine weitestgehend lineare Abstufung der Betreuungsgutscheine pro Stunde nach Einkommensklassen angestrebt.
Im Jahr 2023 beliefen sich die Gesamtkosten für die Betreuungsgutscheine zur Unterstützung von Kindern in den gemeindeeigenen Tagesheimen Unterwart und Sonnenmatt, in privaten Kitas und in Tagesfamilien auf 512'057 Franken. Die Anzahl Kinder mit Betreuungsgutscheinen nach massgebendem Einkommen der Erziehungsberechtigten im Schuljahr 2022/2023 ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
Unter der Annahme einer einheitlichen Betreuungssituation für alle Kinder führt die Erhöhung der Einkommensgrenze auf 130'000 Franken und die damit verbundene neue Abstufung der Betreuungsgutscheine zu einer Kostenveränderung. Der voraussichtliche Mehraufwand für die Gemeinde beträgt rund 120'000 Franken pro Jahr.
4. Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung (Nr. 15.251)
Wir weisen darauf hin, dass die beiliegende Synopse der gemeinderätlichen Verordnung zum Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung nur der Information dient und nicht Bestandteil der Vernehmlassung ist.
5. Termin für die Vernehmlassungsantwort
Bitte beachten Sie, dass Ihre Stellungnahme bis spätestens Freitag, 15. März 2024 per Post oder E-Mail an den Gemeinderat gesendet werden muss. Später eingehende Stellungnahmen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die E-Mail-Adresse des Sekretariats des Gemeinderates lautet: gr_sekretariat@muttenz.ch
Bitte beachten Sie auch, dass der Wortlaut Ihrer Stellungnahme auf der Webseite der Gemeinde Muttenz ohne Änderungen publiziert wird.
Für Ihre Kenntnisnahme danken wir bestens. Ihrer Stellungnahme sehen wir mit Interesse entgegen.
Im Namen des Gemeinderates
Die Präsidentin
Franziska Stadelmann
Der Verwalter
Alto Grünblatt
Zugehörige Objekte
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15.250 Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung der Gemeinde Muttenz_Entwurf neues Reglement z. Hd. Vernehmlassung (PDF, 140.24 kB) | Download | 0 | 15.250 Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung der Gemeinde Muttenz_Entwurf neues Reglement z. Hd. Vernehmlassung |
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15.251 Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung der Gemeinde Muttenz_Synopse_Version z.Hd. Vernehmlassung (PDF, 176.7 kB) | Download | 2 | 15.251 Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung der Gemeinde Muttenz_Synopse_Version z.Hd. Vernehmlassung |
Die Mitte Muttenz Stellungnahme Totalrevision familienergänzende Kinderbetreuung (PDF, 38.92 kB) | Download | 3 | Die Mitte Muttenz Stellungnahme Totalrevision familienergänzende Kinderbetreuung |
Grüne Muttenz Stellungnahme Totalrevision familienergänzende Kinderbetreuung (PDF, 150.79 kB) | Download | 4 | Grüne Muttenz Stellungnahme Totalrevision familienergänzende Kinderbetreuung |
FDP Muttenz Stellungnahme Totalrevision familienergänzende Kinderbetreuung (PDF, 893.12 kB) | Download | 5 | FDP Muttenz Stellungnahme Totalrevision familienergänzende Kinderbetreuung |
SP Muttenz Stellungnahme Totalrevision familienergänzene Kinderbetreuung (PDF, 85.04 kB) | Download | 6 | SP Muttenz Stellungnahme Totalrevision familienergänzene Kinderbetreuung |
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