Betreibungsamt / Betreibungsauskunft / Betreibungsauszug
Eine Betreibungsauskunft kann aus Datenschutzgründen nicht telefonisch erteilt werden, weil die Berechtigung an der Auskunft nicht überprüft werden kann. Vielmehr muss der Betreibungsauszug persönlich oder mittels schriftlichem Gesuch angefordert werden. Die Auskunft ist kostenpflichtig.