Angestellte von ortsansässigen Unternehmen und öffentlichen Institutionen können für ihr Privatfahrzeug einen Antrag für eine Angestelltenparkkarte stellen, sofern sie keine Parkplätze vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt bekommen. Die Angestelltenparkkarte berechtigt innerhalb des zeitlichen Geltungsbereichs zum Parkieren im bewirtschafteten Gebiet.
Für die Registrierung wird zusätzlich zum Fahrzeugausweis eine Bestätigung des Arbeitgebers benötigt. Die Bestätigung kann entweder ein Arbeitsvertrag ohne Lohnangaben sein oder ein Schreiben des Arbeitgebers, worin er bestätigt, dass die Person im Unternehmen angestellt ist. Der Fahrzeugausweis und die Bestätigung des Arbeitgebers sind während des Registrierungsprozesses als PDF hochzuladen.
Nach Prüfung des Antrags wird dem Gesuchsteller die Rechnung für die beantragte Bewilligungsdauer inkl. Bearbeitungsgebühr zugestellt. Die Bewilligung ist erst gültig mit der Bezahlung der Gebühr. Auch hier steht die Zahlung per Kreditkarte zur Auswahl, wobei der Betrag erst belastet wird, sobald die Bewilligung erteilt wurde.