AHV / IV / EL
Für Detailinformationen Direktlink Sozialversicherungsanstalt (SVA) Basel-Landschaft
AHV Rentenalter (Detailinformationen siehe SVA BL, Direktlink)
Das ordentliche Rentenalter liegt bei 65 Jahren.
Der Anspruch auf eine Altersrente entsteht am ersten Tag des Monats, welcher der Vollendung des ordentlichen Rentenalters folgt. Ein AHV Rentenvorbezug ist unter folgenden Kürzungen möglich:
Vorbezug 1 Jahr, Kürzung von 6.8% // Vorbezug 2 Jahre, Kürzung von 13.6%
Anmeldung für die Altersrente
Die Anmeldung kann ca. 4 Monate vor Erreichen des Rentenalters bei der AHV/IV-Zweigstelle der Gemeinde Muttenz vorgenommen werden oder Sie beziehen bei uns das dazu notwendige Formular.
Der Anmeldung für die Altersrente sind beizulegen:
> Sämtliche Versicherungsausweise der AHV/IV.
> Kopie vom Familienbüchlein oder Familienausweis; ggf. Kopie des Scheidungs- oder Trennungsurteils
> Bank- oder Postkonto
AHV-Beitragszahlungen der Nichterwerbstätigen (Versicherungspflicht, Direktlink auf SVA BL)
Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz, welche kein oder geringes Erwerbseinkommen erzielen, müssen Beiträge an die AHV entrichten, damit keine Beitragslücken entstehen. Dies gilt namentlich für: Vorzeitig Pensionierte / Bezüger/innen von IV-Renten / Tramper / Ausgesteuerte Arbeitslose / Geschiedene ohne Erwerbstätigkeit / Verwitwete ohne Erwerbstätigkeit / Ehegatten von Pensionierten, welche noch nicht rentenberechtigt sind.
Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV (Detailinformationen siehe SVA BL, Direktlink)
Diese Ergänzungsleistungen helfen dort, wo die Renten der AHV oder der IV und das übrige Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Auf EL besteht ein rechtlicher Anspruch. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen zum sozialen Fundament unseres Staates. Um einen Anspruch geltend machen zu können, ist eine Anmeldung für eine EL erforderlich. Da eine allfällige Leistung auf Grund der individuellen Einkommen und Ausgaben errechnet wird, wenden Sie sich bitte direkt an die AHV/IV-Zweigstelle der Gemeinde Muttenz.
Hilflosenentschädigung (Detailinformationen siehe SVA BL, Direktlink)
Die AHV/IV richtet eine Hilflosenentschädigung an pflege-/betreuungsbedürftige Personen aus. Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen (Ankleiden, Körperpflege, Essen usw.) dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf. Für die Beurteilung von Einzelfällen sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen massgebend. Wenden Sie sich an die AHV/IV-Zweigstelle der Gemeinde Muttenz.
Weitere Informationen dazu unter der Rubrik Verwaltung / Dienstleistungen / Beitrag an die Pflege zu Hause, oder aus dem auf dieser Seite unter Dokumente (unten) eingefügten Infoblatt "Leistungen für die Pflege und Betreuung von Angehörigen zu Hause".
Prämienverbilligung Krankenversicherung (Detailinformationen siehe SVA BL, Direktlink)
Anspruch auf eine Prämienverbilligung erhalten Personen, die sich in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen befinden. Mit Ausnahme von neu zuziehenden oder quellenbesteuerten Personen müssen Sie nichts unternehmen, um in den Genuss von Prämienverbilligungen zu gelangen. Sie erhalten von der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Basel-Landschaft automatisch ein entsprechendes Antrags-Formular zugestellt.
AHV/IV-Zweigstelle der Gemeinde Muttenz, Kirchplatz 3
Telefon 061 466 62 06
Für Detailinformationen wenden Sie sich über die folgenden Links an:
-Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft, SVA BL
-AHV/IV Schweiz
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtbüro | 061 466 62 64 | einwohnerdienste@muttenz.ch |