Anhörung Totalrevision Polizeireglement sowie neue Verordnung zum Polizeireglement

13. Januar 2015
Stellungnahmen müssen schriftlich bis Freitag, 13. Februar 2015, schriftlich oder per E-Mail an den Gemeinderat übermittelt sein.
Sehr geehrte Stimmberechtigte
Sehr geehrte Damen und Herren der Ortsparteipräsidien und der interessierten Organisationen

Sie erhalten die Einladung zur Anhörung zum eingangs erwähnten Reglementsentwurf und zur Verordnung zum Reglement. Den stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern steht dafür die Website der Gemeinde zur Verfügung.

A Ausgangslage
Mit GRB Nr. 279 vom 4. Juni 2014 hat der Gemeinderat das totalrevidierte Polizeireglement verabschiedet. Im Zusammenhang mit der Revision des Gemeindegesetzes in Bezug auf das Ordnungsbussensystem auf Stufe Gemeinde wurde im erwähnten Gemeinderatsbeschluss festgehalten, dass das revidierte Reglement anlässlich der Frühlings-Gemeindeversammlung vom 19. März 2015 traktandiert wird. Abklärungen beim Kanton haben ergeben, dass bezüglich der Anpassung des Gemeindegesetzes noch eine Volksabstimmung durchgeführt werden muss, da die entsprechende Revision auf einer Initiative basiert.
Im Rahmen der Abklärung bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft wurden die vorzunehmenden Anpassungen des an der Gemeinderatssitzung vom 4. Juni 2014 verabschiedeten Entwurfs besprochen und entsprechend übernommen.
Aufgrund der Anpassung des Gemeindegesetzes und der diesbezüglichen Volksabstimmung am 8. März 2015 wird das revidierte Polizeireglement für die Gemeindeversammlung am 18. Juni 2015 traktandiert.

B Anpassungen gegenüber der Vernehmlassung im 2012
Totalrevidiertes Polizeireglement
Mit dem totalrevidierten Polizeireglement wird die Grundlage für ein schnelles Eingreifen und Handeln der Gemeindepolizei geschaffen.

Ausgehend von der Teilrevision des Polizeigesetzes (PolG) des Kantons Basel-Landschaft sind einige Punkte des Polizeireglements neu im Gesetz verankert, welche nicht explizit in das kommunale Polizeireglement aufgenommen werden müssen.

Wie in der Ausgangslage erwähnt, wurde bezüglich des neuen Ordnungsbussenverfahrens der entsprechende Hinweis unter § 36 Abs. 1 des Polizeireglements aufgenommen.

§ 36 BUSSENLISTE
1 In einem Anhang zu diesem Reglement werden diejenigen Übertretungen, die im Ordnungsbussenverfahren gemäss § 81c des Gemeindegesetzes geahndet werden können, mit der entsprechenden Bussenhöhe aufgelistet.

Alle weiteren Änderungen gegenüber der Vernehmlassung vom 19. April 2012 entnehmen Sie bitte der beigelegten Synopsis.

Verordnung zum Polizeireglement
In der neu geschaffenen Verordnung zum Polizeireglement werden Zuständigkeiten und Vollzug geregelt.

Eine wesentliche Anpassung der Verordnung gegenüber der Vernehmlassung vom 19. April 2012 wurde im § 13 Bussenliste vorgenommen. Der § 13 wurde gestrichen und neu, wie oben erwähnt, in das Polizeireglement übernommen.

Alle weiteren Änderungen gegenüber der Vernehmlassung vom 19. April 2012 entnehmen Sie bitte der beigelegten Synopsis.

C Hinweis
Der Entwurf des totalrevidierten Polizeireglements und die Verordnung zum Polizeireglement werden nur bei einem positiven Ausgang der Urnenabstimmung vom 8. März 2015 betreffend die Einführung des Ordnungsbussenverfahrens auf der Stufe Gemeinde entsprechend umgesetzt.

D Aufhebung der Verordnung Bussenanerkennung
Mit der neuen Regelung des Bussenverfahrens kann die bestehende Verordnung Bussenanerkennung vom 24. April 2002 (Nr. 11.103) aufgehoben werden.

E Termin für Ihre Vernehmlassungsantwort
Bitte beachten Sie, dass Ihre Stellungnahme bis Freitag, 13. Februar 2015, schriftlich oder per E-Mail dem Gemeinderat zugesandt resp. übermittelt sein muss. Stellungnahmen, die nach diesem Termin eintreffen, können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Bitte beachten Sie auch, dass Ihre Stellungnahme auf dem Internet ohne Änderungen publiziert wird.

Übermittlungen per E-Mail bitten wir Sie an
GR_Sekretariat@muttenz.bl.ch zu richten.

Für Ihre Kenntnisnahme danken wir bestens. Ihrer Stellungnahme sehen wir mit Interesse entgegen und grüssen Sie freundlich.

IM NAMEN DES GEMEINDERATES
Der Präsident: Peter Vogt
Der Verwalter: Aldo Grünblatt

Zugehörige Objekte

Name
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