15. April 2013
Projektwettbewerb Schulhaus Gründen -- Stellungnahme Einwohnergemeinde zur Regionalen Wasserversorgungsplanung BL -- Jahresrechnung 2012 -- Teilzonenplan Polyfeld: Veranstaltung 18.4. verschoben -- Häckseldienst -- Leinenzwang für Hunde im Hardwald, in Wäldern, an Waldrändern
Aus dem Gemeinderat
  • Projektwettbewerb Primarschulhaus Gründen
  • Stellungnahme der Einwohnergemeinde Muttenz zur Regionalen Wasserversorgungsplanung Kanton Basel-Landschaft
  • Jahresrechnung 2012
  • Teilzonenplan Polyfeld - Veranstaltung vom 18. April wird verschoben!


Aus der Verwaltung
  • Häckseldienst
  • Leinenzwang für Hunde im Hardwald, in Wäldern und an Waldsäumen


Aus dem Gemeinderat
Anlässlich seiner Sitzung vom 10.4.2013 bearbeitete der Gemeinderat u.a. die folgenden Geschäfte:

Projektwettbewerb Primarschulhaus Gründen
Die Reduktion von 5 auf 4 Primarschulstandorte, die Einführung von HarmoS (HarmoS bezeichnet die schweizweite Harmonisierung der obligatorischen Schule: 6 Jahre Primarschule und 3 Jahre Sekundarschule) sowie eine moderat erwartete Bevölkerungszunahme machte eine grundlegende Neuplanung der Klassenverteilung innerhalb der Gemeinde erforderlich. Nachdem die Gemeindeversammlung dem Verkauf der Schulanlage Hinterzweien an den Kanton im Juni 2011 und der strategischen Primarschulplanung im Oktober 2012 zugestimmt hatte, erarbeitete eine vom Gemeinderat eingesetzte Projektsteuerungsgruppe mit Unterstützung des Architekten Urs Giger die Grundlagen zur Ausschreibung eines einstufigen Projektwettbewerbs mit Präqualifikation für den Abbruch und Neubau des Primarschulhauses Gründen (Baujahr 1955). Der Gemeinderat genehmigt das von der Projektsteuerungsgruppe erarbeitete Wettbewerbsprogramm. Das neue Primarschulhaus soll nach den neusten pädagogischen Vorgaben für zwei Klassenzüge und zwei Kleinklassen gebaut werden. Auf der Schulanlage sollen zudem zwei Turnhallen, eine Aula und die Hauswartwohnung integriert werden. Die Wettbewerbsergebnisse werden im Herbst juriert und danach der Öffentlichkeit präsentiert.


Stellungnahme der Einwohnergemeinde Muttenz zur Regionalen Wasserversorgungsplanung Kanton Basel-Landschaft
Die Einwohnergemeinde Muttenz nimmt zur Regionalen Wasserversorgungplanung Region 1 des Kantons Basel-Landschaft Stellung. Mit der Planung wird eine zweckmässige und wirtschaftliche Wasserversorgung in der Region 1 sichergestellt. Die Einschätzung, dass die Grundwasserfassung der Einwohnergemeinde Muttenz im Birstal auf das Pumpwerk Birsland zu konzentrieren ist, entspricht auch der Beurteilung des Gemeinderats. Insbesondere wird begrüsst, dass der Kanton die Ausscheidung einer Schutzzone für das Pumpwerk Birsland unterstützt.


Jahresrechnung 2012
Die Jahresrechnung 2012 weist einen Ertragsüberschuss von CHF 523‘242.84 auf. Im Budget wurde ein Mehraufwand von CHF 594‘000.00 erwartet. Somit schliesst die Jahresrechnung mit rund CHF 1.12 Mio. besser als erwartet ab. Im ausgewiesenen Ergebnis sind aber einige ausserordentliche Positionen enthalten. Teilweise bedingt durch die Auflösung von in der Vergangenheit konservativ getätigten Abgrenzungen fielen aus Vorjahren insgesamt höhere Steuern von CHF 4.7 Mio. an.
Aus der Übernahme der Sekundarschulanlage Hinterzweien sowie dem Verkauf von zwei Baurechtsparzellen resultierte ein Buchgewinn von Total CHF 14.24 Mio. Dieser Betrag wurde in die Vorfinanzierung für die geplante Sanierung und den Neubau von Primarschulanlagen eingelegt. Als Folge der höheren Steuererträge ist ein höherer Beitrag in den horizontalen Finanzausgleich von knapp CHF 2 Mio. zu rechnen. Dieser Betrag und eine bisher nicht bilanzierte Verpflichtung von CHF 1.36 Mio. für den Unterhalt von Gräbern wurden als Rückstellungen verbucht. Des Weiteren mussten die Rückstellungen für den Personalaufwand (Gleitzeit- und Ferienguthaben sowie zweier Lohnklagen) um insgesamt CHF 250‘000 erhöht werden. Ohne diese ausserordentlichen Positionen würde die Jahresrechnung 2012 einen Mehraufwand von rund CHF 600‘000 ausweisen, was ziemlich genau dem budgetierten Defizit entspricht.
Im 2012 wurden keine Schulddarlehen zur Rückzahlung fällig. Die mittel- und langfristigen Schulden blieben deshalb unverändert bei CHF 30 Mio. Die flüssigen Mittel stiegen bedingt durch den Verkauf des Sekundarschulhauses Hinterzweien auf ein hohes Niveau an.
Die Nettoinvestitionen lagen mit CHF 3.2 Mio. um CHF 11.3 Mio. unter dem Budget von CHF 14.5 Mio. Verzögerungen bei den Bauvorhaben für die Trinkwasseraufbereitungsanlage sowie beim Neu- und Erweiterungsbau des Alters- und Pflegeheim „Zum Park“ waren die wesentlichen Ursachen dafür.
Bei der Spezialfinanzierung Multimedianetz beträgt nach zusätzlichen Abschreibungen von CHF 436‘000 der Mehraufwand CHF 13‘675.30. Die Wasserversorgung weist seit mehreren Jahren ein steigendes strukturelles Defizit aus. Im Budget wurde dieses mit CHF 392‘000 beziffert. In der Jahresrechnung betrug es über CHF 720‘000.00. Mit der schrittweisen Tariferhöhung ab 2013 sind erste Massnahmen für die Beseitigung des strukturellen Defizits eingeleitet. Die Verzögerung bei der Trinkwasseraufbereitungsanlage führt zu einer zeitlichen Verschiebung der Investitionen respektive zu Abweichungen in der Investitionsrechnung. Die Abwasserbeseitigung schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 124‘049.45 ab, was aufgrund des hohen Eigenkapitals dieser Spezialfinanzierung absolut unproblematisch ist. Der Aufwandüberschuss von CHF 63‘240.28 in der Abfallbeseitigung ist ebenfalls problemlos verkraftbar.
Aktuell kann die Finanzlage von Muttenz als gesund und leistungsfähig beurteilt werden. Aufgrund der bevorstehenden grossen Investitionen und zusätzlichen Belastungen wird die Finanzlage in den nächsten Jahren jedoch stark strapaziert. Der Gemeinderat hat deshalb bereits das Sparpaket 2014 plus im 2012 geschnürt und im Januar 2013 kommuniziert. Das erfreuliche Ergebnis der Jahresrechnung 2012 ändert an der Beurteilung der zu erwartenden Finanzlage nichts und die eingeleiteten Massnahmen zur Gesunderhaltung des Finanzhaushaltes müssen weiter verfolgt werden. Ergänzend dazu müssen auch künftige Investitionen hinsichtlich Notwendigkeit und Nutzen kritisch hinterfragt werden. Nur so wird es möglich sein, die hohe Attraktivität von Muttenz für die Mehrheit der Bevölkerung zu erhalten.


Teilzonenplan Polyfeld - Veranstaltung vom 18. April wird verschoben!
Es hat sich gezeigt, dass die Entwurfserstellung mehr Zeit braucht und es daher nicht möglich sein wird, wie vorgesehen am 18. April 2013 eine diskussionsfähige Version vorlegen zu können. Wir erlauben uns daher, die geplante Mitwirkungsveranstaltung vom Donnerstag, 18. April 2013 zu verschieben. Ein neues Datum werden wir Ihnen sobald als möglich bekannt geben.
Detailinformationen entnehmen Sie der Webseite: www.polyfeld-muttenz.ch

Thomi Jourdan, Gemeinderat

Muttenz, 15. April 2013
DER GEMEINDERAT
(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Sebastian Helmy Tel. 061 466 62 01)


Aus der Verwaltung

Häckseldienst
Das Kompostieren von organischen Abfällen im eigenen Garten wird von der Gemeinde Muttenz seit Jahren unterstützt. Neben einer Kompostberatung bietet die Gemeinde auch einen Häckseldienst für verholzte Gartenabfälle an. Der Begriff „Häckseldienst“ ist eigentlich nicht ganz korrekt, da die verholzten Gartenabfälle nicht mit einem Häcksler sondern mit einem Schredder zerkleinert werden. Während Häcksler Äste mit einem Schneidewerk zerhacken, zertrümmert und zerfasert der Schredder das holzige Material fein auf. Glatte Flächen und grössere Stücke gibt es dadurch nicht mehr. Das geschredderte Material ist wesentlich besser als Strukturmaterial für die Kompostierung geeignet. Der Häckseldienst wird 8 bis 10 Mal im Jahr angeboten, das nächste Mal am Dienstag, 21. Mai 2013.
Die Anmeldung für den kostenpflichtigen Dienst ist bis sieben Tage vor dem Häckseltag möglich; entweder über Telefon 061 467 97 44 täglich von 11.30 bis 12.00 Uhr und von 16.30 bis 17.00 Uhr oder auf der Gemeindewebseite unter der Rubrik Verwaltung > Online-Schalter > Online-Dienste, Häcksedienst, Anmeldung.


Leinenzwang für Hunde im Hardwald, in Wäldern und an Waldsäumen
Der Hardwald ist ein beliebtes regionales Naherholungsziel und wird deshalb von unterschiedlichen Interessengruppen genutzt. Gleichzeitig befinden sich im südlichen Teil des Hardwaldes bedeutende Trinkwasserfassungen. Eine Verschmutzung der Sickergräben und des umliegenden Gebietes könnte eine Beeinträchtigung der Grundwasserqualität zur Folge haben. Deshalb wurde dieser Teil des Hardwaldes (Hardwald Süd) vom Gemeinderat Muttenz mit einem ganzjährigen Leinenzwang für Hunde belegt (Reglement über das Halten von Hunden vom 29. Oktober 1996). Wir bitten daher alle Hundehalterinnen und Hundehalter im Interesse der ganzen Region ihre vierbeinigen Begleiter im südlichen Hardwald an der Leine zu führen.

Im übrigen Hardwald (Hardwald Nord) gilt der Leinenzwang nach § 38 des kantonalen Jagdgesetzes während der Hauptsetz- und Brutzeit. Obwohl meist keine Wildpopulationen wie in den anderen Waldgebieten der Gemeinde Muttenz anzutreffen sind, sollen die übrigen Waldbewohner trotzdem während dieser Zeit besonders geschützt werden. Verschiedene im Hardwald lebende bodenbrütende Vogelarten und Kleintiere können durch stöbernde Hunde beim Nisten oder der Pflege ihres Nachwuchses empfindlich gestört werden. Deshalb sind Hunde in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli in allen Waldgebieten sowie an Waldsäumen an der Leine zu führen.

Leinenzwang auch im Teil Hardwald Nord vom 1.4. - 31.7.2013_Karte
Leinenzwang für Hunde Leinenzwang auch im Teil Hardwald Nord vom 1.4. - 31.7.2013_Karte

Zugehörige Objekte

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