2. Juli 2012
Charta von Muttenz --- Regelung des Feuerwehrdienstes für Gemeindepersonal --- Bahnhofplatz Muttenz und Freiraum-Gestaltungsrichtlinie --- Teilzonenplan Polyfeld Muttenz --- Energiestadt Muttenz --- Gemeinde stellt Wohnraum für Asylsuchende bereit
Aus dem Gemeinderat
  • Charta von Muttenz
  • Regelung des Feuerwehrdienstes für Gemeindepersonal
  • Bahnhofplatz Muttenz und Freiraum-Gestaltungsrichtlinie
  • Teilzonenplan Polyfeld Muttenz - Beauftragung der Fa. Metron Raumentwicklung AG
  • Energiestadt Muttenz, Finanzielle Unterstützung von zwei Auslandprojekten
  • Gemeinde stellt Wohnraum für Asylsuchende bereit
Charta von Muttenz
An der Tagsatzung 3 von „Avenir BL-Gemeinden“ vom 16.6.2012 wurde die Charta von Muttenz verabschiedet. Dabei bekennen sich die Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft zur gemeinsamen Solidarität. In der Charta fordern die Gemeinden mehr Gemeindeautonomie und eine Stärkung ihrer Handlungsfreiheit. Der hohe Zentralisierungsgrad im Kanton Basel-Landschaft ist zu reduzieren. Dabei ist die Kompetenz zur Erfüllung staatlicher Aufgaben konsequent auf diejenigen staatlichen Ebenen zu delegieren, welche die Aufgaben bürgernah, bedarfsgerecht, effizient und kostengünstig erbringen können. Im Weiteren verpflichten sich die Gemeinden im Kanton Basel-Landschaft im Grundsatz der Variabilität. Da jede der 86 Gemeinden für sich einzigartig in ihrer Geografie, ihrer Bevölkerung, ihrer Bedürfnisse, ihrer Möglichkeiten und ihrer Ziele ist, hat die kantonale Gesetzgebung dieser Unterscheidung Rechnung zu tragen. Entsprechend muss die Aufgabenerfüllung in der kantonalen Gesetzgebung stufengerecht auf die jeweiligen Eigenschaften und Bedürfnisse von kleinen, mittleren oder grösseren Gemeinden abgestimmt und delegiert werden. Die Gemeinden denken und handeln in funktionalen Lebens- und Wirtschaftsräumen. Wird etwa eine Gemeinde durch die Gesetzgebung einem funktionalen Lebens- und Wirtschaftsraum zugewiesen, so sind die betroffenen Gemeinden verpflichtet, die Aufgaben gemeinsam zu erfüllen. Es gilt der Grundsatz: „Die Aufgaben definieren die Räume“. Schliesslich haben die Gemeinden vereinbart, einen institutionellen Dialog zu schaffen und eine Kommunikationsplattform. Dabei sollen jährlich zwei Tagsatzungen durchgeführt werden, die der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) durchführt. Auch ist eine enge Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Gemeinde mit der Finanz- und Kirchendirektion erwünscht. An der nächsten Tagsatzung werden die Handlungsfelder weitere definiert. Der Gemeinderat Muttenz unterstützt die Charta sehr und ist der Überzeugung, dass ein gemeinsames Handeln auch für Muttenz von Vorteil sein wird.
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Regelung des Feuerwehrdienstes für Gemeindepersonal
Der Gemeinderat hat bereits im 2010 beschlossen, dass Gemeindeangestellte auch Feuerwehrdienst für die Gemeinde Muttenz leisten können. Der Gemeinderat hat seine diesbezügliche Haltung erneut bekräftigt. Auch die Einwohnergemeinde als Arbeitgeberin soll ihren Beitrag dazu leisten, dass die Feuerwehr als Milizsystem weitergeführt werden kann.
In einem neueren Beschluss hat der Gemeinderat die Einzelheiten betreffend Arbeitszeit und Sold für Gemeindeangestellte geregelt.
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Bahnhofplatz Muttenz und Freiraum-Gestaltungsrichtlinie
Die Gemeinde Muttenz und der Kanton Basel Landschaft verfolgten gemeinsam die Aufwertung und Entwicklung des Gebiets Polyfeld in Muttenz. Im April 2011 wurde der gemeinsam erarbeitete Masterplan mit der Wirkung einer planerischen Absichtserklärung verabschiedet. Diese beinhaltet auch die Selbstverpflichtung beider Partner die im Masterplan enthaltenen Aussagen auf geeignete Weise umzusetzen. Dabei stehen im Vordergrund: die Verbesserung für den ÖV und Langsamverkehr, der Einbezug des Vorplatzes zum Strafjustizzentrum, die Optimierung der Fusswege zu den Schularealen, die gestalterische Aufwertung und die Schaffung von Aufenthaltsqualität. Unter Berücksichtigung der genannten Aspekte und hinsichtlich der Freiraumgestaltung im Allgemeinen und bezüglich der Aufwertung der Vorzone zum Bahnhof Muttenz im Speziellen ist eine hohe Qualität gefordert, die mit Hilfe eines Projektwettbewerbs erreicht werden soll. Im Rahmen dieses Wettbewerbs sollen zwei Aufgabenbestandteile mit unterschiedlicher Bearbeitungstiefe miteinander kombiniert werden: die Gestaltung des Bahnhofplatzes mit konkreten Umsetzungsabsichten und die Erstellung einer Gestaltungsrichtlinie als Grundlage für die etappenweise Entwicklung der öffentlichen Freiräume des Polyfeld Muttenz. Der diesbezügliche Auftrag zur Erbringung von Dienstleistungen „Bahnhofplatz Muttenz und Freiraum-Gestaltungsrichtlinie Polyfeld“ wurde an die Firma Metron Raumentwicklung AG vergeben.
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Teilzonenplan Polyfeld Muttenz
Die Inhalte des Masterplans Polyfeld Muttenz müssen in einem Instrument der Ortsplanung grundeigentümerverbindlich umgesetzt werden. Insbesondere muss die Grundnutzung (heute vorwiegend Gewerbezone), die Dichte (Ausnützungsziffer) sowie die relevanten Vorgaben zur Bebauung (gestalterische und städtebauliche Elemente) und Erschliessung festgelegt werden. Es ist dringend erforderlich, die notwendigen Planungsschritte zeitnah anzugehen. Unterstützt wird die Gemeinde dabei von der Firma Metron Raumentwicklung AG.
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Energiestadt Muttenz, Finanzielle Unterstützung von zwei Auslandprojekten
Das Aktionsprogramm Energiestadt Muttenz sieht vor, dass verschiedene Umwelt- und Energieprojekte im In- und Ausland jährlich geprüft und situativ unterstützt werden. In diesem Jahr wird einerseits ein Abfallprojekt in der Oase al Qasr in Ägypten unterstützt sowie das Projekt "Ades", ein Verein, der sich für die Förderung von Solarkochern und Sonnenstrom, für Umweltbildung und den Schutz des Tropenwalds in Madagaskar einsetzt. Die beiden Umwelt- und Energieprojekte werden mit je einem Betrag von CHF 2'500.-- unterstützt.
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Gemeinde stellt Wohnraum für Asylsuchende bereit
Die Gemeinde Muttenz ist bekanntlich anfangs Jahr aufgefordert worden, Wohnraum für insgesamt 58 neue Asylsuchende bereitzustellen, um die aktuell geltende Quote von 0.6% zu erfüllen. In der Zwischenzeit konnten 12 Personen in bestehenden Liegenschaften untergebracht werden. Im Zuge der Abklärungen prüfte die Sozialhilfebehörde mit Hilfe der Verwaltung verschiedene Unterbringungsmöglichkeiten. Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 27. Juni 2012 nun grünes Licht für die Realisierung einer Unterbringung in zwei Schritten gegeben. Es handelt sich um zwei Liegenschaften im Bereich des künftigen Polyfelds, die für eine Zwischennutzung von ca. anderthalb Jahren vom Kanton angemietet werden können. In der ersten Etappe werden rund 24 Personen aufgenommen, in der zweiten rund 20. Die Asylbetreuung setzt sich dafür ein, dass in Muttenz in erster Linie Familien eine Aufnahme finden. Der Bezug soll ab Mitte Juli stattfinden, denn der Kanton steht wie die Gemeinde unter einem grossen Aufnahme-Druck. Wie beim Betrieb des ehemaligen Ledigenheims als NEE-Zentrum soll nach den Sommerferien eine Begleitgruppe aus Vertretern und Vertreterinnen der
Sozialhilfebehörde, der Gemeindeverwaltung, der Polizei und der Anwohnerschaft gebildet werden. Dort sollen auftretende Fragen und Reibungsflächen behandelt werden. Anwohner oder Anwohnerinnen können sich für eine Beteiligung an der Begleitgruppe bei der Sozialberatung Muttenz melden, Tel. 061 466 62 80.

Muttenz, 2. Juli 2012
DER GEMEINDERAT
(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Christoph Erne Tel. 061 466 62 02

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