5. Dezember 2011
Aktive Rolle der Einwohnergemeinde bei der Internationalen Bauausstellung Basel 2020 --- Neugestaltung des Parkplatzes am Friedhofweg --- Vernehmlassung zur Änderung des Sozialhilfegesetzes
Aus dem Gemeinderat

  • Aktive Rolle der Einwohnergemeinde bei der Internationalen Bauausstellung Basel 2020
  • Neugestaltung des Parkplatzes am Friedhofweg
  • Vernehmlassung zur Änderung des Sozialhilfegesetzes


Anlässlich seiner Sitzung vom 30. November 2011 bearbeitete der Gemeinderat u.a. folgende Geschäfte:

Aktive Rolle der Einwohnergemeinde bei der Internationalen Bauausstellung Basel 2020
Von 2010 bis 2020 veranstalten die Städte und Gemeinden der trinationalen Stadtregion Basel die Internationale Bauausstellung IBA Basel 2020. Ihr Ziel ist es, die Entwicklung des grenzüberschreitenden Wirtschafts- und Lebensraumes anhand modellhafter Projekte gezielt zu fördern. Die IBA Basel 2020 fokussiert auf die Partnerschaft zwischen Frankreich, Deutschland und der Schweiz und auf das länderübergreifende Engagement von Politik, Wirtschaft und Bevölkerung. Der Gemeinderat beschloss die aktive und damit finanzielle Beteiligung an der IBA Basel 2020 im Betrag von CHF 23'000.--. Mit diesem Finanzierungsbeitrag wird die Einwohnergemeinde Muttenz die gleichen Rechte und Pflichten wie die anderen Finanzierer erhalten. Die Gemeinde Muttenz reichte im Rahmen der IBA Basel 2020 vier Projekte ein. Es handelte sich um die Projekte Hofstattbebauung Muttenz, Polyfeld Muttenz, Raumkonzept Freizeit- und Erholungsnutzung Areal Schänzli und Arealentwicklung Hagnau. Die vorqualifizierten Projektanträge "Polyfeld" und "Raumkonzept Areal Schänzli" werden als offizielle Projekte der Einwohnergemeinde Muttenz gutgeheissen.

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Neugestaltung des Parkplatzes am Friedhofweg
Der Gemeinderat beschloss, dass die Bäume auf der Parzelle 4364 ersetzt werden. Dies, da die ca. im Jahre 1850 gepflanzten Bäume durch Fäulnis in der gekappten Krone wie auch durch den natürlichen Alterungsprozess vom Absterben bedroht sind. Bei der Pflanzung der gemeinen Rosskastanie und den Winterlinden wurden die Grenz- wie Pflanzabstände nicht eingehalten oder man war sich nicht bewusst, dass die Kronen einen derart grossen Raum einnehmen werden. Aufgrund dessen entschloss man sich, die Kronen zu kappen, was aus heutiger Sicht als Baumschnittmassnahme völlig ungeeignet und fachlich als falsch beurteilt wird. Damit die morschen Baumkronen nicht noch mehr auseinanderreissen und die Sicherheit für Passanten weiterhin gewahrt ist, findet regelmässig ein Rückschnitt der Äste statt. Ein radikales Zurück-schneiden der Kronen wäre sinnlos und könnte das Leben der Bäume nicht verlängern. Eine Neuanpflanzung mit einer geeigneten Baumart ist deshalb einem Baumschnitt vorzuziehen. Die Tatsache, dass ein einziger Baum, wie zum Beispiel die Eiche über 300 Insektenarten, verschiedene Spinnen und andere Kleinlebewesen wie eine Vielzahl von Vögeln Lebensraum und Nahrung bietet, spricht zwar gegen eine Baumfällung. Im vorliegenden Fall muss jedoch die Sicherheit der Bevölkerung höher gewertet werden. Mit der Neuanpflanzung wird zudem beabsichtigt, die umliegenden Gemeindeparzellen in die Gesamtplanung mit einzubeziehen. Bei der Fassadensanierung des Kongressgebäudes Mittenza kann eine erkrankte, sich neigende Buche entfernt werden. Die entstehende Lücke wird mit Wildsträuchern ersetzt. Die bestehenden Rabatten werden durch heimische Sträucher, Wildstauden und Blumenrasen ergänzt. Die Baumpflege soll ins zukünftige Grün- und Freiraumkonzept aufgenommen werden.

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Vernehmlassung zur Änderung des Sozialhilfegesetzes
Bei der Änderung des Sozialhilfegesetzes handelt sich um die Umsetzung der Erkenntnisse der vorgenommenen Wirksamkeitsprüfung im Bereich der beruflichen Eingliederung. Die Sozialhilfebehörde begrüsst, dass mit der Änderung die Integrationsprogramme definitiv im Gesetz verankert werden. Ebenso ist die Vereinfachung des administrativen Verfahrens zu begrüssen. Die Änderung zur aktiven Nutzung von Massnahmen als Verpflichtung zur Teilnahme an Programmen wird auch unterstützt. Dass die Einstellung einer Unterstützung nun im Gesetz verankert wird, erhöht die Rechtssicherheit. Auch die Weiterführung der Förderungsprogramme, Lohnkostenbeiträgen und die Möglichkeit zur Teilnahme an Tagesstrukturprogrammen werden gutgeheissen. Mit dem Wegfall des zusätzlichen Beitrages wird den Sozialdiensten jedoch ein wichtiges Instrument für die Beratungs- und Begleitungsarbeit aus der Hand genommen. Das Streichen des zusätzlichen Beitrags und das Belassen der Sanktionen sieht die Sozialhilfebehörde als einseitiges Signal gegenüber den unterstützten Personen.

Muttenz, 5. Dezember 2011
DER GEMEINDERAT
(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Sebastian Helmy Tel. 061 466 62 01)

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