13. Mai 2024

Stillschweigende Fristverlängerung für Steuererklärung 2023 läuft Ende Mai 2024 ab

Die Eingabefrist für die Steuererklärung wird von der Steuerverwaltung automatisch und stillschweigend bis zum 31. Mai 2024 verlängert.

Fristverlängerungen über den 31. Mai 2024 hinaus sind jedoch gesuchs- und gebührenpflichtig. Ein Gesuch um Fristerstreckung der Steuererklärung ist an die auf der Steuererklärung aufgedruckte Behörde zu richten oder kann unter www.bl.ch/steuerverwaltung beantragt werden.

Einwohnerinnen und Einwohner von Muttenz können über die Gemeindewebsite unter der Rubrik Online-Schalter, Online-Dienste, eine Fristerstreckung für die Steuererklärung online beantragen.
 

Einfangen von Bienenschwärmen

Damit auch in dieser Saison «schwärmende Bienen» durch fachkundige Imker kostenlos eingefangen werden können, sind wir auf Ihre Meldung an die zuständige Stelle angewiesen. Tragen Sie Sorge zu diesen wertvollen Tieren. Keinen Giftspray benutzen! Wir danken Ihnen.

Für Muttenz zuständiger Imker:
Hansueli Vogt 079 938 37 22 oder sein
1. Stellvertreter Werner Ritter 061 461 45 68 (079 652 64 17)
2. Stellvertreter Christoph Dellitsch 079 791 82 02

 

Sind Ihre Reisedokumente noch gültig?

Bald sind Sommerferien! Achten Sie bitte rechtzeitig auf den Verfall Ihrer Reisedokumente. Für Verlustmeldungen und die Beschaffung einer neuen Identitätskarte oder eines Passes finden Sie die Informationen auf der Gemeindewebsite www.muttenz.ch unter der Rubrik Dienstleistungen/Identitätskarte (ID).


Lärmverursachende Gartenarbeiten und Einhaltung der Nachtruhe

Der Sommer steht vor der Tür und somit auch die anstehenden Gartenarbeiten oder Grillabende mit Familie und Freunden. Wir erinnern Sie gerne daran, dass gemäss Polizeireglement lärmverursachende Arbeiten in Haus, Hof und Garten (Rasenmähen, Motorsägen, Fräsen, Bohren, Schreddern, Häckseln usw.) von Montag bis Freitag zwischen 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 20.00 Uhr, am Samstag bis 18.00 Uhr erlaubt sind.

Beachten Sie auch die Einhaltung der Nachtruhe. Als Nachtruhe gilt die Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr. Während dieser Zeit sind alle Tätigkeiten, die Drittpersonen in ihrer Ruhe stören, untersagt. Radio- und Fernsehapparate, Musikgeräte und anderweitige Lärmquellen dürfen nur so benützt werden, dass sie auf die Nachbarschaft nicht störend wirken.

Bitte halten Sie sich an diese Zeiten, nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn und geniessen Sie den Sommer.

Gemeindepolizei Muttenz

 

Auf Social Media teilen