Die Abfuhr der 800 l Container mit vermischten, brennbaren Siedlungsabfällen des Gewerbes findet jeweils am Montag und am Donnerstag statt. Die Container müssen mit einer Grundgebührenmarke und einem Erkennungschip ausgerüstet sein. Betriebsspezifische Abfälle des Gewerbes sind gemäss Umweltschutzgesetzgebung vom Gewerbe selbst zu entsorgen.


Wöchentliche Gewerbekehrichtabfuhr am Dienstag oder Mittwoch (zusammen mit der Hauskehrichtabfuhr) Abfallsammlungen

Gebühren

Pro Containerleerung eine Grundgebührenmarke + gewichtsabhängige Gebühr

Regelmässige Abfuhr

Regelmässige Abfuhr
Gewerbeabfuhr