Allmendbenützung, Verordnung inkl. Anhang Stellflächen und Standorte
Strassenreglement vom 22.11.2005, § 22, Abs. 1 und 2
Inhalt:
Der Gemeinderat regelt für die Benützung der Allmend (kommunale öffentl. Strassen, Plätze, Wege, Parkanlagen ) den gesteigerten Gemeingebrauch. Insbesondere wird in der Allmendbenützungsverordnung festgelegt:
- die Bewilligung,
- Umfang, Dauer und Widerruf der Bewilligung,
- die Haftung,
- die Bezeichnung der Orte für Stellflächen und weitere Flächen,
- Standorte für temporäre nicht kommerzielle Plakatierung
sowie die entsprechenden
- Gebühren,
- Ausnahmen und die Strafbestimmungen.
Informationen
- Datum
- 20. März 2013
- Erlass-Nr
- 16.101
- Autor/-in
- Gemeinderat
Dokumente
Name | |||
---|---|---|---|
16.101 Verordnung über die Allmendbenützung (PDF, 1.42 MB) | Download | 0 | 16.101 Verordnung über die Allmendbenützung |