Schulanlagen und öffentl. Spielplätze, Verordnung über Öffnungszeiten und Zugangsberechtigung

Rechtsgrundlage:
Gemeindegesetz vom 28.5.1970: § 70a lit. 1 Absatz b und
Verwaltungs- und Organisationsreglements vom 23.11.1999: § 28 Absatz 2

Der Gemeinderat regelt die Zugangsberechtigung für die Schulhäuser, Kindergärten, Musikschulräume, Turnhallen sowie der öffentl. Spielanlagen innerhalb und ausserhalb des Siedlungsgebiets in öffentl. Parkanlagen, auf Kindergarten- Primarschul-, Sport- und Freizeitanlagen der Gemeinde Muttenz, sofern keine anderen Regelungen gelten. Für den Zugang zu den Schulhäusern während der Schulferien gelten separate Regelungen.

Informationen

Datum
18. Dezember 2019
Erlass-Nr
12.302
Autor/-in
Gemeinderat

Dokumente

Name
12.302 Verordnung über die Öffnungszeiten und die Zugangsberechtigungen zu den Schulanlagen und öffentlichen Spielplätzen der Gemeinde (PDF, 140.06 kB) Download 0 12.302 Verordnung über die Öffnungszeiten und die Zugangsberechtigungen zu den Schulanlagen und öffentlichen Spielplätzen der Gemeinde