Rauchfreie Baselbieter Gastro-Betriebe

Ab 1. Mai 2010 darf in geschlossenen Räumen von öffentlich zugänglichen Gastwirtschaftsbetrieben inkl. Betrieben mit einer Saisonbewilligung (Minigolfanlagen, Schwimmbäder, Vereinswirtschaften mit Bewirtung Dritter) sowie in Gelegenheitswirtschaften (Anlässe in öffentlichen Gebäuden, wie Mehrzweckhalle etc.) nicht mehr geraucht werden.

Informationen

Datum
1. Januar 2010

Dokumente

Name
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