Tagesheime Sonnenmatt und Unterwart, Geschäftsordnung gültig ab 1.8.2019

Rechtsgrundlage:
Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung vom 18.10.2018, § 16, Abs. 2

Inhalt:
Diese Geschäftsordnung regelt die Führung der Tagesheime Sonnenmatt und Unterwart.

Der Gemeinderat legt in den Allgemeinen Bestimmungen den Leistungsumfang für die beiden Tagesheime fest und bestimmt Grundsätze für die Leitung und das Personal.

In der Geschäftsordnung werden die Rahmenbedingungen zur Aufnahme und für den Betreuungsvertrag sowie die Betreuung (Pädagogische Arbeit, Eingewöhnungszeit, Blockzeiten, Aufsichtspflicht, Krankheit und Unfall, Ferien und Abwesenheiten, Ernährung, Pflegeprodukte, Kleidung, Versicherung) definiert.

Der Gemeinderat legt in Kapitel D die Tarife und die finanziellen Bestimmungen für die Betreuung fest.

Hinweis:
Umfassende Information und Formulare siehe www.muttenz.ch/tagesbetreuung

Informationen

Datum
27. Februar 2019
Erlass-Nr
15.260
Autor/-in
Gemeinderat

Dokumente

Name
15.260 Tagesheime Sonnenmatt und Unterwart, Geschäftsordnung, 27.02.2019 (PDF, 193.01 kB) Download 0 15.260 Tagesheime Sonnenmatt und Unterwart, Geschäftsordnung, 27.02.2019

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