Tagesfamilienorganisation, Geschäftsordnung gültig ab 1.1.2022
Rechtsgrundlage:
Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung vom 18.10.2018, § 16, Abs. 2
Inhalt:
Der Gemeinderat regelt die Führung der Tagefamilienorganisation insbesondere für die Tagesfamilienvermittlung und die Tagesbetreuenden (Anstellung, Lohn, Spesen, Aus- und Weiterbildung, Datenschutz und Schweigepflicht).
In der Geschäftsordnung werden die Rahmenbedingungen zur Aufnahme und für den Betreuungsvertrag sowie die Betreuung (Pädagogische Arbeit, Eingewöhnungszeit, Aufsichtspflicht, Ernährung und Kleidung, Versicherung und Zusammenarbeit Erziehungsberechtigte-Tagesbetreuende) definiert.
Der Gemeinderat legt in Kapitel E die Tarife und die finanziellen Bestimmungen für die Tagesbetreuung fest.
Hinweis:
Umfassende Informationen und Formulare siehe www.muttenz.ch/tagesbetreuung
Informationen
- Datum
- 19. Januar 2022
- Erlass-Nr
- 15.270
- Autor/-in
- Gemeinderat
Dokumente
Name | |||
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15.270 Geschäftsordnung der Tagesfamilienorganisation der Gemeinde Muttenz (PDF, 122.95 kB) | Download | 0 | 15.270 Geschäftsordnung der Tagesfamilienorganisation der Gemeinde Muttenz |
Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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