Allgemeine Gebühren- und Benützungsordnung
Rechtsbasis:
Gemeindegesetz § 152 und Verwaltungs- und Organisationsreglement § 28, Abs. 1
Der Gemeinderat regelt die Erhebung von Gebühren, welche nicht bereits in den einschlägigen Rechtsgrundlagen (Reglemente und Verordnungen) festgelegt sind. Dies betrifft insbesondere:
Verwaltungsgebühren
1.1 Dienstleistung der Verwaltung für Dritte
1.2 Fotokopien
1.3 Niederlassung und Aufenthalt, Identitätsausweise, Bescheinigungen und Beglaubigungen
1.4 Verkauf Drucksachen
2. Benützungsgebühren
2.1 Ausleihe von Materialien Werkhof
Informationen
- Datum
- 21. November 2018
- Erlass-Nr
- 10.003
- Autor/-in
- Gemeinderat
Dokumente
Name | |||
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10.003 Allgemeine Gebühren- und Benützungsordnung der Gemeinde Muttenz, Fassung 21.11.2018 (PDF, 136.4 kB) | Download | 0 | 10.003 Allgemeine Gebühren- und Benützungsordnung der Gemeinde Muttenz, Fassung 21.11.2018 |