Rechtsbasis:
Raumplanungs- und Baugesetz Basel-Landschaft vom 8. Januar 1998, § 18, Abs. 1

Zweck:
Die Teilzonenvorschriften Polyfeld bezwecken eine langfristige Umstrukturierung dieses Gebietes zu einem attraktiven Arbeits-, Wohn- und Bildungsstandort. Sie definieren die Rahmenbedingungen, die für eine hochwertige Entwicklung nötig sind, regeln die Gestaltungsanforderungen für Bauten, Anlagen und Freiräume und sehen die Schaffung einer Sammelparkierungsanlage vor.

Die Teilzonenvorschriften Polyfeld bestehen aus Teilzonenplan und Teilzonenreglement.

Informationen

Datum
11. Juni 2015
Erlass-Nr
10.705
Autor/-in
Gemeindeversammlung

Dokumente

Name
10.705_Teilzonenreglement_Polyfeld_11.06.2015.pdf (PDF, 606.1 kB) Download 0 10.705_Teilzonenreglement_Polyfeld_11.06.2015.pdf