Die Gemeinde führt gemäss dem kantonalen Gemeindegesetz über den Haushalt die Verwaltungsrechnung und über das Vermögen die Bestandesrechnung.

Für die Rechnungsführung gelten die anerkannten Buchhaltungsgrundsätze. Nach Ablauf des Rechnungsjahres wird die Jahresrechnung vom Rechnungsführer oder von der Rechnungsführerin ohne Verzug abgeschlossen. In der Folge wird die Rechnung vom Gemeinderat und der Rechnungsprüfungskommission geprüft und mit allfälligen Bemerkungen versehen. Die Jahresrechnung wird dann jeweils innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Rechnungsjahres der Gemeindeversammlung zur Genehmigung vorgelegt.

Die Rechnung des Vorjahres (Gemeindeversammlungsvorlage) steht jeweils ab Mai /Juni auf dieser Webseite als Download zur Verfügung.

Ältere Jahresrechnungen stehen in der Rubrik Politik / Budget und Rechnungen zur Verfügung.

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Zugehörige Objekte

Bemerkung

Die Jahresrechnung des Vorjahres steht jeweils ab Mai/Juni an dieser Stelle unter Laden als pdf zur Verfügung Download zur Verfügung.

Wer Jahresrechnung in Druckfassung zugestellt erhalten möchte, bestellt diese über diesen Online-Dienst.

Verfahren

Nach Bestellungseingang werden die gewünschten Unterlagen innert der nächsten Tage an die angegebene Adresse verschickt.

Online-Formular

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