Jahresrechnung 2022
Für die Rechnungsführung gelten die anerkannten Buchhaltungsgrundsätze. Nach Ablauf des Rechnungsjahres wird die Jahresrechnung vom Rechnungsführer oder von der Rechnungsführerin ohne Verzug abgeschlossen. In der Folge wird die Rechnung vom Gemeinderat und der Rechnungsprüfungskommission geprüft und mit allfälligen Bemerkungen versehen. Die Jahresrechnung wird dann jeweils innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Rechnungsjahres der Gemeindeversammlung zur Genehmigung vorgelegt.
Die Rechnung des Vorjahres (Gemeindeversammlungsvorlage) steht jeweils ab Mai /Juni auf dieser Webseite als Download zur Verfügung.
Ältere Jahresrechnungen stehen in der Rubrik Politik / Budget und Rechnungen zur Verfügung.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Finanzen / Ressort Rechnungswesen | 061 466 62 22 | finanzen@muttenz.ch |
Bemerkung
Wer Jahresrechnung in Druckfassung zugestellt erhalten möchte, bestellt diese über diesen Online-Dienst.
Verfahren
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.