Unentgeltliche Prozessführung (Kostenerlassgesuch)

Wer die Kosten für einen Gerichtsprozess nicht selber übernehmen kann, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf unentgeltliche Prozessführung zu stellen. Dieser wird neu direkt beim zuständigen Gericht eingereicht, ohne den Umweg über die Gemeinde.

Ein Formular für den Antrag steht im Internet zur Verfügung unter www.baselland.ch. Rubrik Gerichte / Informationen und Formulare / Formular "Gesuch um unentgeltliche Prozessführung"

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