Fristerstreckung Steuererklärung
- Einreichungsort Muttenz, Fortsetzung unten auf dieser Seite unter Aktionen / Online
- Einreichungsort Liestal, Fortsetzung über Diretklink zu Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft Gesuch um Fristerstreckung.
- Einreichungsort andere Gemeinde, Fortsetzung (Webseite) entspr. Behörde.
Verfahren:
- Fristerstreckungsgesuche bis 2 Monate über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Einreichungsfrist werden entgegen genommen, jedoch nicht bestätigt.
- Fristerstreckungen die mehr als 2 Monate über die aufgedruckte Einreichungsfrist hinausgehen sind gebührenpflichtig und werden von der Kantonalen Steuerverwaltung Liestal bestätigt und mit CHF 40 Gebühren belegt.
- Fristerstreckungsgesuche die mehr als 6 Monate über die aufgedruckte Einreichungsfrist hinausgehen sind zu begründen (nicht begründete Gesuche werden nicht bewilligt!)
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Finanzen / Ressort Steuern | 061 466 62 61 | steuern@muttenz.ch |
Bemerkung
Unterlagen
Verfahren
- Eine Fristerstreckung bis 2 Monate über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Einreichungsfrist wird entgegen genommen aber nicht bestätigt.
- Eine Fristerstreckung die mehr als 2 Monate über die aufgedruckte Einreichungsfrist hinausgeht ist gebührenpflichtig und wird von der Kantonalen Steuerverwaltung Liestal bestätigt / verrechnet.
- Fristerstreckungsgesuche die mehr als 6 Monate über die aufgedruckte Einreichungsfrist hinausgehen sind zu begründen. Nicht begründete Gesuche werden nicht bewilligt!
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.