Einwohnerparkkarte
Auch ortsansässige Unternehmen können für ihre Firmenfahrzeuge eine Einwohnerparkkarte beantragen.
Bestehende Anwohnerparkkarten
Die Einwohnerinnen und Einwohner, welche bereits im Besitz einer gültigen Anwohnerparkkarte sind, müssen sich nicht neu registrieren. Die Daten wurden bereits automatisch übernommen und die Bewilligung läuft als Einwohnerparkkarte weiter. Die Anwohnerparkkarte 2023 muss ab dem 1. Juni 2023 nicht mehr hinter die Windschutzscheibe gelegt werden.
Ablauf und Verlängerung der Einwohnerparkkarte
Die Einwohnerparkkarte läuft am Ende des Jahres ab und wird nicht automatisch verlängert. Alle Einwohnerparkartenbesitzer werden via SMS oder Mail aufgefordert per Klick auf einen Link zu bestätigen, ob sie eine Verlängerung wünschen. Dabei fallen aber für die Einwohnerinnen und Einwohner keine weiteren Kosten an. Nur bei einer erstmaligen Registrierung müssen CHF 30.00 Bearbeitungsgebühren bezahlt werden.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit (Feuerwehr, Gemeindepolizei, Gemeindeführungsstab (GFS), Zivilschutz) |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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