Die Gemeinde informiert
- Kindergarten Muttenz – Klassenbildung für das Schuljahr 2015/2016
- Klassenbildung der 1. Regelklasse Primarschule für das Schuljahr 2015/2016
- Klassenbildung der Einführungs- sowie der Kleinklassen für das Schuljahr 2015/2016
- Traktanden für die Gemeindeversammlung vom 11. und 18. Juni 2015
- Szenisch-Informativer Rundgang durch das Polyfeld
- Stillschweigende Fristverlängerung für Steuererklärung 2014 läuft Ende Mai 2015 ab
- Streetsoccer-Anlage aufgebaut auf Mittenza-Parkplatz
- Muttenzer Dorfmarkt am Mittwoch, 20. Mai 2015, 9.00 - 18.00 Uhr
- Thema „Blumenreiche Lebensräume im Siedlungsgebiet“ am Dorfmarkt
- Überprüfung und Neuausrichtung der gemeindeeigenen Pflanzgartenverpachtung
- Cool, chumm und lueg! Samstag, 6. Juni 2015
- Aktion Kompost- und Erdenverkauf Frühjahr 2015
- Senderumstellung ab 28. April 2015 bei Quickline
- Hundehaltung
- Rücksicht hat Vortritt
Aus dem Gemeinderat |
Die Zahl der angemeldeten Kindergartenkinder bleibt im Schuljahr 2015/2016 etwa gleich wie im Schuljahr 2014/2015. Waren es im Schuljahr 2014/2015 184 neue KG-Kinder, so sind es im Schuljahr 2015/2016 178. Die Anzahl der doppelt zählenden Kinder bleibt bei 23 Kindern etwa gleich. Darin inbegriffen sind Einzelintegrationen, die eine sozialpädagogische Begleitung beinhalten. Auch diese Kinder werden doppelt gezählt. Vom Kanton wird zurzeit abgeklärt, ob in Muttenz ein Heilpädagogischer Kindergarten geführt werden soll. Oberstes Gebot ist, dass die Kinder möglichst nahe ihrem bisherigen Umfeld, das heisst in ihrem Wohnort, den Kindergarten besuchen können. Der Gemeinderat hat die Anträge der Schulleitung gutgeheissen und stimmt der Bildung von 18 Kindergartenklassen für das Schuljahr 2015/2016 zu.
Klassenbildung der 1. Regelklasse Primarschule für das Schuljahr 2015/2016
Die Zahl der angemeldeten Schülerinnen und Schüler hat für das Schuljahr 2015/2016 gegenüber dem Vorjahr von 169 auf 158 leicht abgenommen. Die Schulleitung hat für das kommende Schuljahr 2015/2016 die siebenfache Führung der 1. Regelklassen beschlossen. Die Durchschnittszahl bei siebenfacher Führung beträgt 22,6 Kinder pro Klasse (Richtzahl 22 Kinder, Höchstzahl 24 Kinder) und wird sich, gemäss Erfahrung der Schulleitung, auf Schuljahresbeginn nach oben verschieben. Somit zählt Muttenz im Schuljahr 2015/2016 39 Regelklassen. (Neu gehören sechs 6. Klassen zur Primarstufe.)
Klassenbildung der Einführungs- sowie der Kleinklassen für das Schuljahr 2015/2016
Für das Schuljahr 2015/2016 wird mit 71 Kindern gerechnet. Bei einer Richtzahl von zehn und einer Höchstzahl von dreizehn massgebenden Kindern, jedoch einer Mindestklassengrösse von sechs Kindern, werden zwei Einführungsklassen, eine Kleinklasse (KK1 und 2) und vier Kleinklassen gebildet.
Traktanden für die Gemeindeversammlung vom 11. und 18. Juni 2015
Der Gemeinderat hat die Geschäfte für die nächsten Gemeindeversammlungen vom Donnerstag, 11. Juni 2015 und Donnerstag, 18. Juni 2015 verabschiedet.
Auf die Geschäfte der beiden Gemeindeversammlungen wird ausführlich in den Überweisungsschreiben eingegangen, welche im Amtsanzeiger vom 22. Mai 2015 und auf www.muttenz.ch Rubrik Politik/Gemeindeversammlung publiziert werden.
Muttenz, 27. April 2015
DER GEMEINDERAT
(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Aldo Grünblatt Tel. 061 466 62 01)
Aus der Verwaltung |
Sonntag, 7. Juni 2015, 11.00 - 12.30 Uhr
Sonntag, 31. Mai 2015, 16.00 - 17.30 Uhr
Treffpunkt Bahnhofplatz Muttenz
Wegen grosser Nachfrage hat der Gemeinderat zwei weitere Termine angesetzt. Begleiten Sie Danny Wehrmüller (bekannt als Regisseur der theatergruppe rattenfänger) auf einem spannenden Spaziergang durch das Polyfeld. Lauschen Sie, aufgelockert durch sinnreiche Gedichte, der wechselvollen Geschichte des Quartiers und werfen Sie einen Blick in seine Zukunft, die bereits begonnen hat.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Stillschweigende Fristverlängerung für Steuererklärung 2014 läuft Ende Mai 2015 ab
Steuerpflichtige, die bis Anfang Mai 2014 ihre Steuererklärung nicht eingereicht haben, erhalten in der zweiten Maiwoche ein Erinnerungsschreiben von der Kantonalen Steuerverwaltung.
Fristverlängerungen über den 31. Mai 2015 sind gesuchs- und gebührenpflichtig.
Ein entsprechendes Fristverlängerungsgesuch ist mit dem der Steuererklärung beigelegten Formular bei der Kantonalen Steuerverwaltung in Liestal einzureichen oder kann unter www.bl.ch/steuerverwaltung beantragt werden.
Einwohnerinnen und Einwohner von Muttenz haben die Möglichkeit, über die Gemeindewebseite unter der Rubrik Online-Schalter, Online-Dienste, Fristerstreckung Steuererklärung die Verlängerung online zu beantragen.
Streetsoccer-Anlage aufgebaut auf Mittenza-Parkplatz
Die Streetsoccer-Anlage wurde am 7. April 2015 aufgebaut und soll bis zum 2. Juli 2015 auf dem nordöstlichen Teil des Mittenza-Parkplatzes hinter dem Jugendhaus rege genutzt werden. Der Spielbetrieb ist zu den folgenden Zeiten gestattet: Montag - Samstag 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 21.30 Uhr und Sonn-/Feiertage 10 bis 12 Uhr und 14 bis 19.30 Uhr.
Betreffend Ruhestörung gelten die polizeilichen Vorschriften. Das Benützen von Musikgeräten, Tonträgern, Verstärkeranlagen und Lautsprechern jeglicher Art ist verboten. Das Mitbringen von Tieren in die Anlage ist untersagt. Das Benützen der Anlage erfolgt auf eigene Verantwortung.
Detailinformationen zur Anlage wie Spielbetrieb, Betreuung der Anlage, Zweckbestimmung und Belegung (Betriebs- und Nutzungskonzept 13.603) usw. entnehmen Sie der Gemeindewebseite unter der Rubrik Freizeit/Kultur/Kirchen, Sport, Streetsoccer-Anlage Muttenz.
Die mobile Anlage untersteht dem Leiter Jugend- und Kulturhaus FABRIK. Er ist die Ansprech- und Koordinationsperson der Anlage (kostenlose Vermietung) und zu erreichen über E-Mail jugendhaus@muttenz.bl.ch oder Telefon 061 461 34 41.
Muttenzer Dorfmarkt am Mittwoch, 20. Mai 2015, 9.00 - 18.00 Uhr
Marktstände finden Sie an der Hauptstrasse ab Tramhaltestelle Muttenz Dorf bis hinauf zur Kirche St. Arbogast mit einer reichen Auswahl an Waren und Verpflegung. Informationen zum Markt in Muttenz wie die Anmeldung für einen Marktstand, die Verordnung zum Marktreglement, den Muttenzer Markt Situationsplan, den Verkehrsplan/Parkfelder und den Flyer „Umfahrung Muttenz Dorf des BLT Bus Nr. 60 an den Markttagen“ entnehmen Sie der Gemeindewebseite unter der Rubrik Verwaltung / Dienstleistungen, Markt in Muttenz.
Thema „Blumenreiche Lebensräume im Siedlungsgebiet“ am Dorfmarkt
Am Mittwoch, den 20. Mai 2015, ist in Muttenz Dorfmarkt! Wir werden daran mit einem Stand zum Thema „Blumenreiche Lebensräume im Siedlungsgebiet“ teilnehmen.
Blüten sind eine wichtige Nahrungsquelle für zahlreiche Kleintiere wie Schwebfliegen, Tagfalter oder Wildbienen. Blumenreiche Wiesen, Rasen, Säume oder Ruderalflächen fördern daher eine reiche Insektenwelt. Solche Flächen lassen sich auch im eigenen Garten anlegen. Es muss aber nicht immer eine klassische Blumenwiese sein. Wildblumeninseln im Rasen, ein Wildblumenbeete oder ein blütenreicher Saum entlang einer Hecke sind Möglichkeiten, die Artenvielfalt im Garten zu erhöhen. Werden in unmittelbare Nähe der blumenreichen Lebensräume auch noch unterschiedliche Kleinstrukturen wie Ast- und Steinhaufen oder Totholzstrünke als Nistplatz, Aufwärmort, Versteck oder Überwinterungsort bereitgestellt, kann dass Blütenangebot von den Insekten auch genutzt werden kann.
Am Stand der Gemeinde Muttenz haben Sie die Möglichkeit, sich über das Thema „Blumenreiche Lebensräume im Siedlungsgebiet“ zu informieren. Zudem können Sie eine Auswahl an einheimischen Blütenstauden für verschiedene Standorte käuflich erwerben.
Besuchen Sie uns an unserem Stand vor dem Gebäude an der Hauptstrasse 16/18. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Abteilung Umwelt
Cool, chumm und lueg! - die Muttenzer Vereine stellen sich vor
Muttenz zeichnet sich durch ein reges Vereinsleben aus. Über 100 Vereine, Institutionen und Organisationen bereichern das soziale, kulturelle sowie sportliche Gemeindeleben.
Unter dem Motto „Cool, chumm und lueg“ führt die Gemeinde in Zusammenarbeit mit der Kultur- und Sportkommission und der Interessengemeinschaft Ortsvereine Muttenz (IGOM) diesen gemeinsamen Anlass bereits zum zweiten Mal durch.
Die Ortsvereine freuen sich, sich und ihre Aktivitäten am Samstag, 6. Juni 2015, von 10.00 bis 15.00 Uhr beim Kirchplatz, vorzustellen und mit interessanten und originellen Darbietungen für Unterhalten zu sorgen – von Tanzvorführungen über Gesangseinlagen und bis zu Wettbewerben mit attraktiven Preisen.
Auch für das leibliche Wohl wird gesorgt: Minestrone, Würste vom Grill, Kaffee und Kuchen zu moderaten Preisen!
Überprüfung und Neuausrichtung der gemeindeeigenen Pflanzgartenverpachtung
In den nächsten Jahren stehen Erneuerungen bei der Infrastruktur der Pflanzgartenareale an. Dies wurde vom Gemeinderat zum Anlass genommen, die gemeindeeigene Pflanzgartenverpachtung zu überprüfen und eine Neuausrichtung vorzunehmen.
Das Pflanzgartenangebot der Gemeinde Muttenz umfasst aktuell 124 Gärten mit einer Gesamtfläche von rund 16‘000 m2. Die Gärten verteilen sich auf 7 unterschiedlich grosse Areale. Die Pflanzgärten werden nur an in Muttenz wohnhafte Personen verpachtet. Der Bau eines Gartenhauses ist nicht erlaubt. In den nächsten Jahren stehen grössere Investitionen in die Infrastruktur der Areale an. Der Gemeinderat hat dies zum Anlass genommen, die Pflanzgartenverpachtung der Gemeinde zu überprüfen und verschiedene Änderungen vorzunehmen. Auf Grund der ungünstigen, eher schattigen Lage, der geringen Grösse und des grossen Erneuerungsbedarfs bei der Infrastruktur werden zwei kleine Pflanzgartenareale beim Fröscheneckweg mit insgesamt 17 Gärten auf Ende 2019 geschlossen. Im Weiteren werden die Pachtzinsen ab dem 1. Januar 2016 um 100 % erhöht. Zusätzlich wird eine Pauschale für den Wasserverbrauch eingeführt. Mit der Erhöhung der Pachtzinsen und der Einführung einer Wasserverbrauchspauschale wird ein Kostendeckungsgrad von etwa 60 % erreicht. Ebenfalls ab 2016 wird die Verrechnung eines einmaligen Depots von CHF 300.- eingeführt. Wird der Pflanzgarten bei Pachtende in einem ordnungsgemässen Zustand übergeben, wird das Depot ohne Verzinsung zurückerstattet. Die Infrastruktur der übrigen Pflanzgartenareale wird in den nächsten Jahren etappenweise erneuert.
Wichtige Bedeutung für die Gemeinde
Die Pflanzgärten haben für die Gemeinde Muttenz eine grosse Bedeutung. Sie wirken integrativ für die Bewohner eines Quartiers und fördern die soziale Durchmischung. Als Begegnungsorte verschiedener Kulturen und sozialer Schichten tragen sie zur Integration der ausländischen Wohnbevölkerung bei. Im Weiteren fördert die gärtnerische Betätigung die Gesundheit der Pächter/innen. Als eine der wenigen Freiräume der Gemeinde sind die Pflanzgärten wichtige Freizeit- und Erholungsgebiete. Mit der zunehmenden Verdichtung des Siedlungsgebietes wird ihre Bedeutung in den nächsten Jahren noch zunehmen. Je nach Nutzung und Gestaltung bieten Pflanzgärten unterschiedlichen Tierarten Nahrung, Versteckmöglichkeiten und Nistplätze oder dienen als wichtige Trittsteinbiotope der Lebensraumvernetzung im Siedlungsgebiet.
Gemeinschaftsgärten
In Anbetracht der Bedeutung der Pflanzgärten für die Gemeinde möchte der Gemeinderat mit neuen Bewirtschaftungsformen weitere Bevölkerungsgruppen fürs Gärtnern interessieren. Das heutige Pflanzgartenangebot umfasst zwei Gartengrössen: Pflanzgärten mit einer Fläche von 100 m2 oder 150 m2. Während der Vegetationszeit liegt der Zeitbedarf für die Bewirtschaftung eines Gartens in dieser Grösse bei 5 bis 8 Std pro Woche. Dazu kommt bei der Übernahme des Pflanzgartens der Aufwand für die die persönliche Einrichtung des Gartens. Diesen hohen Zeitaufwand können berufstätige Einzelpersonen, jüngere Personen oder Familien mit Kleinkindern nicht aufbringen. Auf den grösseren Pflanzgartenarealen soll deshalb durch das Zusammenlegen benachbarter Gärten die Fläche für die Erstellung eines Gemeinschaftsgartens für 10-15 Personen bereitgestellt werden. Ein solcher Gemeinschaftsgarten besteht aus gemeinschaftlich genutzten Flächen (Kompostplatz, Sitzplatz mit Werkzeugkiste) und aus verschieden grossen, privat genutzten Kleinstgärten. Auf Grund der unterschiedlichen Grössen der Kleinstgärten ist der Zeitbedarf für die Bewirtschaftung wesentlich geringer als bei den bestehenden Pflanzgärten. Dies erleichtert den Einstieg ins Gärtnern. Zudem kann die vorhandene, gemeinschaftlich genutzte Infrastruktur sofort mitbenutzt und vom Erfahrungsschatz der bereits Mitmachenden profitiert werden. Bei längerer Abwesenheit können andere Mitglieder die Bewirtschaftung übernehmen.
Einen Kleinstgarten in einem Gemeinschaftsgarten können auch eine Kindergarten-, eine Schulklasse oder eine Seniorengruppe übernehmen. Auf Grund des modularen Aufbaus der Kleinstgärten kann die Aufteilung der Kleinstgärten jedes Jahr neu erfolgen. Auf dem Areal Fröscheneckweg (Hallenbad) sind gegenwärtig einige Pflanzgärten frei. Dort kann relativ rasch ein Gemeinschaftsgarten realisiert werden.
Auf den grösseren Pflanzgartenarealen könnten aber auch gemeinschaftlich betriebene Themengärten wie ein Pro Specie Rara- Beerengarten, ein keiner Obstgarten, ein Kräuter-garten, ein Zierpflanzengarten mit alten Sorten usw. entstehen. Diese könnten für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Für den Bau eines Pro Specie Rara- Beerengarten gibt es auf dem Areal Seemättlistrasse bereits einen freien Pflanzgarten.
Wer beim Aufbau eines Gemeinschaftsgartens oder eines Pro Specie Rara- Beerengarten mitmachen möchte oder Fragen zu den Projekten hat, melde sich bitte bei der Abteilung Umwelt (Tel. 061 466 62 76 oder umwelt@muttenz.bl.ch).
Aktion Kompost- und Erdenverkauf Frühjahr 2015
Nahrung und Leben für Ihren Boden für einen blühenden Start in die neue Gartensaison
Mit Kompost und Erdmischungen auf Kompostbasis wird der Gartenboden mit neuer Nahrung versorgt und die Bodenlebewesen werden angeregt. Ihr Boden erhält neues Leben und viele positive Eigenschaften, Ihre Pflanzen erhalten dadurch eine ausgewogene und gesunde Ernährung. Bereiten Sie Ihren Garten jetzt für den Start in die neue Gartensaison vor und geben Sie Ihrem Boden organisches Material und Nährstoffe zurück, für ein kräftiges und gesundes Wachstum Ih-rer Pflanzen.
Wir liefern Kompost und Erdmischungen auf Kompostbasis im praktischen 1 m³ Big-bag franko Garten, abgeladen mit Lastwagenkran bis 5 Meter ab lastwagenbefahrbarer Strasse. Wir beliefern Sie auch mit Substraten wie Rasenerde, Blumenerde und Pflanzerde, sowie Holzschnitzel und Rindenmulch zum Abdecken. Für Preisauskünfte und Mengenrabatte rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne oder geben Ihnen kostenlos detaillierte Unterlagen ab.
Aktion gültig bis 31. Mai 2015!
Ihre Betreiberin Kompostierungsanlage Hardacker
KYM Bennwil, Holzenergie-Grünrecyling
Telefonnummer 061 976 99 62
Senderumstellung ab 28. April 2015 bei Quickline
Quickline verbreitet über das Muttenzer Multimedianetz das TV- und Radiosignal. Neu wird es ein noch umfangreicheres digitales TV-Senderangebot in HD-Qualität geben. Ende April wird Quickline bei den Radio- und Fernsehprogrammen einige Aufschaltungen und Mutationen vornehmen. Speziell zu erwähnen ist:
TeleBasel neu in HD-Qualität
Italienische Sender Einige Rai-Sender sind neu erhältlich oder wurden ins Grundangebot verschoben
Beim analogen Senderangebot ändert sich nichts!
Bitte beachten Sie die Details auf www.quickline.ch und auf
muttenz.ch / Verwaltung / Dienstleistungen / Multimedianetz Muttenz
Hundehaltung
In letzter Zeit häufen sich bei der Gemeinde die Anfragen und Beschwerden über die Hundehaltung. Deshalb möchten wir auf zwei Probleme hinweisen.
Zum Ersten kommt es immer wieder zu Ärger mit den „Hinterlassenschaften“ der Hunde. Diese verärgern Gartenbesitzer, Fussgänger und spielende Kinder. Ausserhalb des Dorfzentrums (Geispel) verschmutzen die Hunde wertvolle Weide, was zu Erkrankungen der Rinder führen kann. Wir möchten die Hundebesitzer daher bitten, beim Spaziergang mit ihren Hunden für die Entsorgung des Hundekots zu sorgen. Die Gemeinde hat dafür in ganz Muttenz Robidogbehälter aufgestellt. Sie können Robidog-Rollen mit den Plastikbeuteln gratis bei der Gemeindepolizei oder beim Informationsschalter der Gemeinde beziehen. Scheuen sie sich nicht, gerade auch auswärtige Besucher mit ihren Hunden anzusprechen, welche unsere schönen Spazierwege nutzen und nicht für die Sauberkeit sorgen.
Das zweite Problem sind streuende und freilaufende Hunde, die weit von ihren Besitzern entfernt auftauchen. So wurde leider in der Nähe des Dorfes auch schon ein Reh gerissen. Was man weniger sieht, aber trotzdem erwähnt werden soll: Freilaufende Hunde nehmen auch Nester von bodenbrütenden Vögeln aus und das nur wenige Meter von ihren Besitzern entfernt. Hinzu kommt, dass Kinder und ältere Menschen oft nicht zu Unrecht Angst haben, wenn ihnen ein oder mehrere freilaufende Hunde begegnen.
Um hier in Zukunft Ärger zu vermeiden, bitten wir die Hundebesitzer um Rücksichtnahme. Die Hunde sollen in ihrem Umfeld gut überwacht oder an die Leine genommen werden. Nur so lässt es sich auf Dauer vermeiden, einen Leinenzwang oder noch härtere Massnahmen seitens der Gemeinde und Kanton beschliessen zu müssen.
Hinweise
Bei der Gemeindepolizei Muttenz können diverse Prospekte im Umgang mit Hunden und das Reglement „Über das Halten von Hunden“ bezogen werden.
Vom 1. April bis 31. Juli ist wieder Brut und Setzzeit. In diesen Monaten müssen alle Hunde an Waldsäume und im Wald an der Leine geführt werden. Hundebesitzer die sich nicht an die gesetzlichen Vorschriften halten, werden zur Anzeige gebracht.
Rücksicht hat Vortritt
In Muttenz wurden in einigen Quartieren Tempo-30-Zonen eingerichtet mit dem Ziel, mehr Sicherheit und mehr Ruhe und dadurch mehr Lebensqualität zu erhalten. Wir nehmen das zum Anlass, auf einige Verhaltensregeln hinzuweisen.
Sehen beim Gehen: so verhalten Sie sich zu Fuss
In Tempo-30-Zonen dürfen Sie die Strasse überall queren, auch wenn es keinen Fussgängerstreifen hat, aber Sie haben keinen Vortritt. Sehen kommt deshalb vor Gehen:
- Suchen Sie den Blickkontakt mit Fahrzeuglenkern.
- Benutzen Sie möglichst vorhandene Fussgängerstreifen.
- Für Kinder gilt, am Randsteinstein anzuhalten und „luege, lose, laufe“.
Alle was Recht ist: Fahrzeuge haben Vortritt
In Tempo-30-Zone müssen Fahrzeuglenker besonders vorsichtig und rücksichtsvoll fahren, obschon sie Vortritt haben. Die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften:
- Höchstgeschwindigkeit 30km/h.
- Fahrzeuge haben Vortritt.
- Es gilt Rechtsvortritt, ausser es ist anders markiert oder signalisiert.
- Fussgänger dürfen die Strasse überall queren.
- Keine Fussgängerstreifen (Ausnahme: bei gefährlichen Stellen, z.B. Schulen Heime usw.).
Denken beim Lenken: So verhalten Sie sich am Steuer
Lenken Sie Ihr Auto, Motorrad oder Velo mit Köpfchen durch die Tempo-30-Zone. Verzichten Sie wenn möglich auf Ihren Vortritt, wenn Fussgänger die Strasse überqueren wollen:
- Fahren Sie besonders rücksichtsvoll und vorausschauend.
- Achten Sie auf spielende Kinder und ältere Menschen.
- Suchen Sie den Blickkontakt zu anderen Verkehrsteilnehmenden.
- Reduzieren Sie wenn nötig die Geschwindigkeit.
Ihre Gemeindepolizei Muttenz