Wahl des Schulrats Primarstufe – Wahlerklärung in Stiller Wahl und Widerruf der Urnenwahl vom 9. Juni 2024
Im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen setzte der Gemeinderat mit GRB Nr. 460 vom 18. Oktober 2023 die Urnenwahl von sechs Mitgliedern des Schulrats Primarstufe für die Amtsperiode vom 1. August 2024 bis 31. Juli 2028 auf den 9. Juni 2024 an.
Für die Wahl in den Schulrat Primarstufe gingen bis zum Ende der Einreichfrist am 8. April 2024, 12.00 Uhr, folgende gültigen Wahlvorschläge ein:
Name | Jahrgan | Beruf | Partei |
Can-Sazpinar Serife | 1987 | Anwältin | SP |
Gutherz Simona | 1994 | HR-Business Partner, bisher | Die Mitte |
Hess Severin | 1993 | Primarlehrer, bisher | Grüne Muttenz |
Martin Philipp | 1985 | Informatiker | EVP |
Völker-Gfeller Sandra | 1981 | Produktmanagerin / Mutter | FDP |
Weber Florian | 1969 | Dipl. Augenoptiker | SVP |
Die Stille Wahl ist gestützt auf § 8 der Gemeindeordnung (GO) bei allen Urnenwahlen möglich. Gemäss § 30 Abs. 4 des Gesetzes über die politischen Rechte widerruft die Erwahrungsinstanz bis zum 41. Tag vor dem Wahltag die Urnenwahl, erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt und veröffentlicht die Namen der Gewählten mit dem Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit, wenn nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge die Zahl der Vorgeschlagenen nicht grösser ist als die Zahl der zu Wählenden.
Da bis zum Ablauf der Einreichefrist der Wahlvorschläge an 8. April 2024, 12:00 Uhr, nur genau sechs Wahlvorschläge für die sechs zu wählenden Mitglieder des Schulrats Primarstufe bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sind, kann der Gemeinderat als Erwahrungsinstanz des Schulrats Primarstufe (§ 15 GpR) in Anwendung von § 30 Abs. 4 GpR i.V.m. § 8 GO, die sechs vorstehend aufgeführten Personen bis spätestens 29. April 2024 (= 41. Tag vor der Urnenwahl) als in Stiller Wahl gewählt erklären. Ausserdem widerruft der Gemeinderat die Urnenwahl vom 9. Juni 2024. Diese Beschlüsse sind im Anschluss auf der Gemeindewebseite, im Aushangkasten sowie im Muttenzer Anzeiger vom 26. April 2024 und im Muttenzer Amtsanzeiger vom 17. Mai 2024 mit dem Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit (§ 83 GpR) zu veröffentlichen.
://: Die auf den 9. Juni 2024 angesetzte Urnenwahl wird widerrufen.
Folgende Personen werden in den Schulrat Primarstufe für die Amtsperiode vom 1. August 2024 bis 31. Juli 2028 in Stiller Wahl als gewählt erklärt:
Can-Sazpinar Serife, 1987, Anwältin SP // Gutherz Simona, 1994, HR-Business Partner, bisher, Die Mitte // Hess Severin, 1993, Primarlehrer, bisher, Grüne Muttenz // Martin Philipp, 1985, Informatiker, EVP // Völker-Gfeller Sandra, 1981, Produktmanagerin / Mutter, FDP // Weber Florian, 1969, Dipl. Augenoptiker, SVP
Diese Beschlüsse werden im Aushangkasten der Gemeindeverwaltung, auf der Gemeinde-Webseite sowie im Muttenzer Anzeiger vom 26. April 2024 und im Amtsanzeiger vom 17. Mai 2024 jeweils mit folgender Rechtsmittelbelehrung veröffentlicht:
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Beschlüsse des Gemeinderates kann innert drei Tagen seit dessen Veröffentlichung, beim Regierungsrat des Kantons Basellandschaft, Regierungsgebäude, 4410 Liestal, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden (§ 83 GpR).