Die Gemeinde informiert
- Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2012
Aus dem Gemeinderat und der Vormundschaftsbehörde
- Letzter Vormundschaftsapéro
- Genehmigung der Budgets für das Jahr 2013 der Alters- und Pflegeheime „Käppeli“ und „Zum Park“
- Kenntnisnahme und Genehmigung der SPITEX-Rechnung 2011
- Tagesheime Sonnenmatt und Unterwart und Tagesfamilien, Taxordnung 2013
- Frohe Festtage und ein gutes neues Jahr
Aus der Sozialhilfebehörde
- Abschied von Roger Boerlin
Aus der Verwaltung
- Teilzonenplan Polyfeld – Jetzt geht’s los!
- Parkplatz Sekundarschule Hinterzweien
- Entlastung pflegender Angehöriger
- Einfriedigungen, Hecken, Stützmauern, Lärmschutzwände
- Ersatz der Lindenbäume an der Weiherstrasse
- Bauarbeiten in Birsfelderstrasse
- Trommelbewilligung für Marschübungen vor und nach der Basler Fasnacht
- Anbringen der Abfallvignetten im Winter
- Abfallkalender 2013
- Tipps für Weihnachtsgeschenke
Aus den Schulen
- Informationsabend für Eltern künftiger Erstklässlerinnen und Erstklässler am Mittwoch, 9. Januar 2013
- Informationsabend für Eltern künftiger Kindergartenkinder am Donnerstag, 10. Januar 2013
Aus der Gemeindeversammlung |
Das Beschlussprotokoll Gemeindeversammlung 11. Dezember 2012 entnehmen Sie dieser Webseite unter der Rubrik Politik > Gemeindeversammlung > 11. Dezember 2012, ganz unten unter Dokumente; Direktlink 4. Beschluesse Gemeindeversammlung 11.12.2012. 4. Beschluesse Gemeindeversammlung 11.12.2012
Schluss der Versammlung: 22.25 Uhr.
IM NAMEN DER GEMEINDEVERSAMMLUNG
Der Präsident: Peter Vogt / Der Verwalter: Sebastian Helmy
Aus dem Gemeinderat und der Vormundschaftsbehörde |
Letzter Vormundschaftsapéro
Am 5. Dezember war es soweit: Gemeinderat Hanspeter Ruesch begrüsste die Beistände und eingesetzten Vormunde zum letzten Mal namens der Vormundschaftsbehörde Muttenz. Wie angekündigt und von der Gemeindeversammlung am 11. Dezember beschlossen, wird die neue regionale Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde Birstal (KESB) ab 1. Januar 2013 offiziell ihre Arbeit und damit auch die Aufgaben der Vormundschaftsbehörde Muttenz aufnehmen.
Ein Akt, der in anderen Ländern vielleicht mit Fanfarenklängen und der Übergabe eines goldenen Schlüssels oder ähnlich gefeiert würde, wurde auf bescheidenere Art aber nicht minder herzlich im festlich geschmückten Pfarrhaussaal am Kirchplatz anlässlich des traditionellen Vormundschaftsapéros begangen.
Änderungen ab dem 1. Januar 2013
Der als Vormundschaftsbehörde eingesetzte Muttenzer Gemeinderat wird künftig keine Vormundschaftsgeschäfte mehr beraten. Der Sozialdienst hingegen wird weiterhin Mandate führen und Abklärungen tätigen. Für die eingesetzten Beistände wird sich vor allem der Ansprechpartner ändern. Ab 1. Januar ist die KESB Birstal zuständig, welche sich in Muttenz an der St. Jakobstrasse 41 niederlässt. Deren Leiterinnen, Frau Jacqueline Frossard und Frau Caroline Zürcher, informierten die Anwesenden über Aufgaben und Zuständigkeitsbereich der neuen KESB und gaben auf die interessierten Fragen der Beistände Antwort.
Hanspeter Ruesch dankte als Vorsteher des Departements Soziales und Gesundheit den Anwesenden ganz herzlich für all das, was sie in der Begleitung der Ihnen anvertrauten Menschen bisher an Zeit und Mühe geleistet haben.
KESB Birstal | Zuständige Präsidentinnen: |
St. Jakobstrasse 41 4132 Muttenz Tel. 061 599 85 70 E-Mail: birstal@kesb-bl.ch http://www.kesb-bl.ch (im Aufbau) | für Arlesheim, Birsfelden und Muttenz: Jacqueline Frossard, Tel. 061 599 85 72 // E-Mail jacqueline.frossard@kesb-bl.ch für Aesch, Duggingen, Münchenstein, Pfeffingen und Reinach: Caroline Zürcher, Tel. 061 599 85 73 // E-Mail caroline.zuercher@kesb-bl.ch |
Genehmigung der Budgets für das Jahr 2013 der Alters- und Pflegeheime „Käppeli“ und „Zum Park“
Der Gemeinderat hat das Budget der beiden Alters- und Pflegeheim Käppeli und Zum Park überprüft. Dabei wurden auch einige kritische Punkte diskutiert. Im Ergebnis hat aber der Gemeinderat die Budgets genehmigt. Wichtig ist, dass für das Jahr 2013 die Tarife beider Heime nicht erhöht werden müssen.
Kenntnisnahme und Genehmigung der SPITEX-Rechnung 2011
Der Jahresbericht 2011 und die Rechnung 2011 der SPITEX Muttenz wurden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen und genehmigt. Die Buchhaltungen werden ordnungsgemäss geführt und die gesetzlichen Vorschriften sowie die Bestimmungen der Statuten sind eingehalten.
Tagesheime Sonnenmatt und Unterwart und Tagesfamilien, Taxordnung 2013
Die Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder in den Tagesheimen Sonnenmatt und Unterwart sowie für die Tagesfamilien wurden für das Jahr 2013 angepasst und geändert. Für das Jahr 2013 ist eine moderate Anpassung des Betreuungsgeldes um CHF 1.00 für den Tagesansatz in den Tagesheimen und um CHF 0.10 für den Stundenansatz für die Tagesfamilien vorgesehen. Mit dieser Anpassung soll der allgemeinen Kostensteigerung Rechnung getragen werden. Die Taxordnung tritt am 1.4.2013 in Kraft.
Frohe Festtage und ein gutes neues Jahr
Zum Jahresausklang wünscht der Gemeinderat allen Einwohnerinnen und Einwohnern frohe Festtage, ein gutes neues Jahr, Gesundheit und persönliches Wohlergehen. Er bedankt sich gleichzeitig auch bei all jenen, die sich uneigennützig für Mitmenschen eingesetzt haben und Hilfsbedürftigen nicht gleichgültig gegenüber standen. Er dankt auch den politisch Engagierten, die sich im zu Ende gehenden Jahr in Behörden, Kommissionen oder an den Gemeindeversammlungen beteiligt und dadurch das politische Leben unserer Gemeinde aktiv mitgestaltet haben. Schliesslich bedankt sich der Gemeinderat auch für das ihm entgegengebrachte Vertrauen.
Muttenz, 17. Dezember 2012
DER GEMEINDERAT
(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Sebastian Helmy / Tel. 061 466 62 01)
Aus der Sozialhilfebehörde |
Roger Boerlin kennt die Nöte von Menschen am Rande der Gesellschaft aus seiner seelsorgerlichen Tätigkeit. Aufgrund dieser Erfahrung und wegen seines Interesses für gesellschaftliche Themen stellte er sich im Jahr 2000 als Kandidat der SP Muttenz für die Wahl in die Sozialhilfebehörde zur Verfügung. Ihm war wichtig, den Menschen mit seinen positiven Fähigkeiten in den Mittelpunkt zu stellen und ihm eine Chance auf eine bessere Zukunft zu geben.
Als Präsident der Sozialhilfebehörde legte Roger Boerlin in den letzten vier Jahren ein besonderes Gewicht auf die berufliche Integration arbeitsloser und ausgesteuerter Personen. Es war ihm ein Anliegen, enger mit den Anbietern von Beschäftigungsprogrammen zusammen zu arbeiten. Sein Wunsch, ein gemeindeinternes Beschäftigungsprojekt für Ausgesteuerte zu realisieren, liegt nun in der Verantwortung der künftigen Sozialhilfebehörde.
Wir danken Roger Boerlin für sein zwölfjähriges aktives Mitreden und Mitentscheiden in der Sozialhilfebehörde. Dank gebührt ihm auch für sein engagiertes Auftreten in- und ausserhalb der Gemeinde, wenn es um soziale Themen ging. Wir sind sicher, dass Roger Boerlin in diesem Sinne weiterhin wirken wird und wünschen ihm dabei viel Erfolg.
Für die Sozialhilfebehörde: Hanspeter Ruesch, Gemeinderat
Aus der Verwaltung |
Nachdem in den vergangenen Jahren im Rahmen der Test- und Masterplanung die entscheidenden Ideen für die Transformation des Gewerbegebietes Hofacker zum Polyfeld Muttenz eingefangen und präzisiert wurden, geht es nun mit der Erarbeitung des Teilzonenplans um die Festschreibung der planerischen Rahmenbedingungen für dieses Gebiet.
In den vergangenen Monaten konnten bereits die ersten konkreten Projekte im Polyfeld Muttenz aufgegleist werden und stehen damit exemplarisch für die Tatsache, dass dieses Areal ein grosses Potential in sich trägt: So wurden zwei Quartierplanungen erlassen und mehrere Bauprojekte wie zum Beispiel der Neubau des „Rennbahnklinik“ oder die Gebäudesanierung „Qube“ lanciert.
Um allen zukünftigen Projekten einen gesicherten Rahmen bieten zu können und gleichzeitig die Erkenntnisse aus der Masterplanung abzusichern, gilt es die Inhalte des Masterplans grundeigentümerverbindlich zu regeln. Dazu gehören die Festlegung der Grundnutzung (heute vorwiegend Gewerbezone), die Dichte (Bebauungs- / Ausnützungsziffer) sowie die relevanten Vorgaben zur Bebauung (gestalterische und städtebauliche Elemente) und Erschliessung.
Für dieses wichtige Verfahren ist es dem Gemeinderat ein grosses Anliegen, die Bevölkerung in den Planungsprozess einzubeziehen. Hierzu sind drei Mitwirkungsveranstaltungen geplant, welche auch Ihnen die Möglichkeit zur Partizipation an der Erstellung der Teilzonenplanung geben.
Es ist mir daher eine Freude, Sie zur ersten Mitwirkungsveranstaltung zum Teilzonenplan Polyfeld Muttenz einzuladen. Dabei wird es darum gehen, einen Rückblick auf die bisherige Planung – insbesondere den Masterplan – zu gewähren, die Ausganglage und darauf aufbauend die Stossrichtung zu präsentieren und diese gemeinsam zu diskutieren. Gleichzeitig erhalten Sie einen Einblick in die kommenden Planungsschritte und sind eingeladen, sich in den Prozess einzubringen.
Ich freuen mich, Sie begrüssen zu dürfen zum:
Informationsabend Polyfeld Muttenz für Bevölkerung: Donnerstag, 24. Januar 2013, 19.00 Uhr, an der Hofackerstrasse 14 |
Parkplatz Sekundarschule Hinterzweien
Der Parkplatz beim Schulhaus Hinterzweien ist seit Beginn des neuen Schulsemesters kostenpflichtig. Der Kanton, als Eigentümer des Grundstückes, hat die Parkraumbewirtschaftung umgesetzt. Lehrpersonen mit einer kantonalen Parkberechtigung sind befugt, dort zu parken. Andere Personen können dort ebenfalls parken, haben aber eine Parkgebühr zu entrichten. Es ist dem Gemeinderat ein Anliegen, darauf hinzuweisen, dass nicht die Gemeinde den Parkplatz bewirtschaftet und entsprechend auch nicht die Parkgebühr eingeführt hat. Ebenso stellt die Gemeindepolizei auf dem Gelände keine Bussen aus, sondern dies ist Sache des Kantons.
Entlastung pflegender Angehöriger
Wer Tag für Tag eine kranke ältere Person betreut, braucht die Möglichkeit, sich für ein paar Stunden oder einen Tag lang den persönlichen Anliegen zu widmen. Für solche Gelegenheiten stehen in der Region mehrere Tagesstätten für die Entlastung pflegender Angehöriger zur Verfügung. Hier seien im Speziellen die Tagesstätten in Liestal (Rotes Kreuz) und in Birsfelden (Spitex) kurz vorgestellt. Beide Institutionen stehen von Montag bis Freitag offen. Sie bieten verschiedene Aktivitäten, ausgewogene Mahlzeiten, die Begleitung durch Fachpersonal und geselliges Zusammensein an. Beide Institutionen werden von der Gemeinde Muttenz subventioniert.
Personen, die sich für das Angebot der Tagesstätten interessieren, wenden sich an die folgende Adressen:
Tagesstätte Spitex in Birsfelden, 061 313 01 93, E-Mail: tagesstaette.spitex.birsfelden@bluewin.ch
Tagesstätte Rotes Kreuz in Liestal, 061 905 82 04, E-Mail: tagespension@srk-baselland.ch
Arbeitsgruppe für Altersfragen, Hanspeter Ruesch
Einfriedigungen, Hecken, Stützmauern, Lärmschutzwände
Bei der Ausgestaltung des Bereichs zwischen Gemeindestrassen und Privatgrundstücken sind seitens der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer einige Vorgaben zu beachten. Teilweise bestehen gesetzliche Regelungen, welche die Höhe und den Grenzabstand von Einfriedigungen, Stützmauern, Lärmschutzwänden und Hecken zwingend festlegen, teilweise hat die Gemeinde als Strasseneigentümerin und Bewilligungsbehörde die Möglichkeit, im eigenen Ermessen zu entscheiden. Der Gemeinderat möchte ein möglichst grünes und freundliches Erscheinungsbild unserer Strassenräume fördern und dem zunehmenden Bau von geschlossenen grauen Mauern entlang von Strassenlinien entgegenwirken. Er hat deswegen beschlossen, die zustimmungs- oder bewilligungspflichtigen Massnahmen wie folgt zu behandeln:
- Grundsätzlich sind alle Arten von Abgrenzungen bis zu einer Höhe von 1.2 Meter entlang der Strasse erlaubt. Die Zustimmung der Gemeinde als Strasseneigentümerin gilt als generell erteilt und muss nicht mehr nachgefragt werden. Davon ausgenommen sind Grünhecken, Einfriedigungen und Stützmauern, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnten.
- Höhere Einfriedigungen, Stützmauern und Lärmschutzwände müssen grundsätzlich einen Abstand von mindestens 50 cm zur Strasse / Parzellengrenze einhalten und sind im 50 cm-Streifen strassenseitig dauerhaft zu begrünen.
- Sofern der Nachweis erbracht wird, dass eine dauerhafte Begrünung auch mit einem geringeren Abstand technisch machbar ist, kann der Abstand auf bis zu 35 cm reduziert werden. Die Beurteilung der Machbarkeit wird von der Bauverwaltung in Absprache mit der ausführenden Unternehmung vorgenommen.
- Hecken, Einfriedigungen und Stützmauern über 2.5 Meter Höhe erhalten keine Zustimmung.
- Die Unterscheidung zwischen (notwendigen und wirksamen) Lärmschutzwänden und Einfriedigungen für den Sichtschutz ist häufig schwierig. Deswegen werden beide Arten bezüglich ihrer Zustimmung gleich behandelt.
- Grünhecken müssen auf die Grenzlinie zurückgeschnitten werden.
- Die Übersichtlichkeit an Strassenverzweigungen ist für alle Arten von Abgrenzungen zu beachten.
Ersatz der Lindenbäume an der Weiherstrasse
An der Weiherstrasse wird die Gemeinde im Frühjahr 2013 leider fünfzehn Lindenbäume fällen müssen. Die Lindenbäume wurden in den vergangenen Jahren turnusgemäss jeweils so zurückgeschnitten, dass das gesetzliche Lichtraumprofil von 4.50 Metern eingehalten wird. Ein weiteres Aufasten der Bäume ist wegen der entstehenden Baumwunden nicht möglich. Nebst der allgemeinen Stresssituation der Strassenbäume infolge von Nährstoff- und Wassermangel, Salzschäden und Urinschäden von Hunden sowie von Vandalismus, verursachten die bisherigen Schnittmassnahme an den ursprünglich achtzehn Bäumen einen weiteren Stress, der dazu führte, dass seit dem Frühjahr 2007 bereits drei Bäume abgestorben sind.
Je nach Verlauf der Winterwitterung werden die verbliebenen Linden nun im Februar bis März 2013 durch neue, für diesen Standort besser geeignete Bäume ersetzt. Als Baumart wurden Mehlbeere, Dreilappiger Apfel und Felsenbirne gewählt. Das sind alles Kleinbäume, welche blühend von Bienen besucht werden und deren kleine, unauffällige aber essbare Früchte von Vögeln geschätzt werden.
Ressort Grünanlagen
Bauarbeiten in Birsfelderstrasse
Birsfelderstrasse Muttenz, Verzögerung der Bauarbeiten, Anpassung Verkehrsführung
Zusätzliche Leitungsprojekte und umfangreiche Arbeiten für diverse Werke führen dazu, dass sich die Bauzeit stark in die Länge zieht. Die Arbeiten sind zudem sehr witterungsabhängig und die Bauunternehmung hat über die Feiertage einen Monat Betriebsferien. Wir gehen derzeit davon aus, dass die Bauarbeiten bis Ende April 2013 andauern werden. Die Verkehrsführung konnte so angepasst werden, dass das Quartier Lutzert sowie die Gartenstrasse wieder von der Rennbahnkreuzung her erschlossen sind. Die Durchfahrt in Richtung Birsfelden bzw. Autobahn bleibt jedoch weiterhin gesperrt.
Bau- und Umweltschutzdirektion, Kanton Basel-Landschaft
Trommelbewilligung für Marschübungen vor und nach der Basler Fasnacht
Das Musizieren mit Trommeln, Pfeifen und anderen Fasnachtsinstrumenten zum Beispiel im Hardwald, Auhafen, Pferdesportanlage Schänzli wird gemäss Polizeireglement der Gemeinde Muttenz zu den folgenden Zeiten bewilligt:
Vor der Basler Fasnacht: Sonntag, 20. Januar bis und mit Sonntag, 17. Februar zwischen 10 - 12 und 13.30 - 22 Uhr.
Nach der Basler Fasnacht (Bummelsonntagen): Sonntage, 24. Februar, 3. und 10. März 2013 ist das Musizieren und Trommeln im Siedlungsgebiet jeweils ab 13.30 Uhr gestattet.
Abteilung Sicherheit
Anbringen der Abfallvignetten im Winter
Liebe Einwohner und Einwohnerinnen, wir möchten Sie gerne auf etwas aufmerksam machen: Es kommt öfters vor, dass in der kalten Jahreszeit die Abfallvignetten am Abfallsack schlecht kleben und runterfallen. Ein kleiner Tipp: Kleben Sie die Abfallvignette um die Tragebändel, so dass sich die Enden der Vignette treffen und zusammenkleben. So hält die Vignette und Sie können sicher sein, dass Ihr Abfall mitgenommen wird. Wir wünschen Ihnen schöne Festtage!
Abfallkalender 2013
Der Abfallkalender wurde allen Haushaltungen Anfang bis Mitte Dezember in alle Muttenzer Briefkästen verteilt. Die Sperrgutentsorgung (Grobsperrgut und Kleinsperrgut) ist weiterhin mit der Hauskehrichtabfuhr möglich. Dass dafür keine separate Abfuhr mehr durchgeführt wird, hat sich bewährt. Die Pressen der modernen Kehrichtfahrzeuge können das brennbare Sperrgut soweit zerkleinern, dass das Material zusammen mit den Kehrichtsäcken in der Kehrichtverbrennungsanlage angeliefert werden kann. Mit diesem Verfahren können Aufwand, Energie und Kosten gespart werden.
Bitte beachten: Das Sperrgut ist unbedingt mit der entsprechenden Anzahl an Sperrgutmarken (violett) zu versehen. Als Sperrgut gelten brennbare Abfälle und Gegenstände, welche im Kehrichtsack nicht Platz haben und keiner Separatsammlung zugeführt werden können. Information zur Abfallentsorgung und Beispiele, wieviele Sperrgutmarken es für die zu entsorgenden Artikel braucht, entnehmen Sie der Gemeindewebseite www.muttenz.ch/Rubrik Verwaltung/Abfallsammlungen.
Christbaumabfuhr
Die Weihnachtsbaumabfuhr findet am Freitag, 11. Januar 2013 ab 6.45 Uhr statt. Die Tannenbäume müssen frei von jeglichem Christbaumschmuck sein, damit sie auf der Kompostierungs-anlage Hardacker verarbeitet werden können. Sollten Sie das Christbaumabfuhrdatum verpassen, dann bietet sich die nächste Gelegenheit der „biologischen Entsorgung“ anlässlich der nächsten Grünabfuhr von Freitag, 15. Februar 2013
Tipp: Lassen Sie sich frühzeitig per E-Mail an Termine erinnern, indem Sie sich für diesen Erinnerungsdienst anmelden auf www.muttenz.ch > Rubrik Online-Schalter > Info-Abonnement für z.B. folgende Terminerinnerungen der Gemeinde:
Entsorgungstermine; Abfall-/Altmetall-/Grüngut- oder Christbaumsammlung/Häckseltage/Papier-/Sonderabfallsammlung;
Termine wie "Einreichung der Steuererklärung, 31. März" oder Zahlungstermin der Gemeindesteuern, Ende Oktober oder, ganz allgemein, den Veranstaltungskalender, dh. Anlässe und Termine der Frontseite wie auch die Abstimmungs- und Wahltermine.
Tipps für Weihnachtsgeschenke
Eine Hausnummer, Typ Baselland (blaues Emailschild)
Einheitliche Hausnummern verschönern nicht nur das Stadt- oder Dorfbild, sondern dienen den Einwohnerinnen und Einwohnern, Besucherinnen und Besuchern als Orientierung. Vor allem aber können die Rettungskräfte (Sanität, Feuerwehr und Polizei) im Fall eines Alarms oder Notfalls schnell Hilfe leisten, weil das Gebäude beim Eingang klar beschriftet ist.
Die Gemeinde hat einen Bestand an blau emaillierten Hausnummern des Typs Baselland an Lager, die zu den Schalteröffnungszeiten am Schalter Information im Gemeindehaus, Kirchplatz 3 zum Preis von 40.00 (1-stellig) bis 45.00 (3-stellig) Franken gekauft werden können.
Da wir das Lager abbauen möchten, bestellen wir das gewünschte Hausnummernschild falls es nicht vorrätig ist gerne in Ihrem Namen mit direkter Lieferung an Ihre Adresse und auf Ihre Rechnung per Fax oder E-Mail bei der Herstellerfirma und überreichen Ihnen Kopie des getätigten Auftrages.
Ein Heimatkundebuch Muttenz 2009 - Muttenz zu Beginn des neuen Jahrtausends
Ob Eltern, Grosseltern, Tante oder Onkel , ob wohnhaft in Amerika, Neuseeland oder in Alaska, ob für Ihre in Muttenz aufgewachsene "Jugend" oder für noch die Schulbank drückende Kinder, ob für Bücherwürmer, Kulturfreunde, Natur- und Wanderfreunde, ob für Sportskanonen - "Jung und Alt" finden unterhaltsame Informationen in diesem "Schmöker".
Das Buch ist für 45 Franken bei der Gemeinde am Kirchplatz 3, Schalter Information, in der Buchhandlung "Zum Goldenen Schnitt" an der Hauptstrasse 5 oder bei Papeterie Rössligasse an der Hauptstrasse 52 erhältlich.
Wenn Sie das Buch Online bestellen und bezahlen wollen, dann steht Ihnen der Gemeinde-Onlineshop zur Verfügung: www.muttenz.ch / Online-Schalter / Online-Shop
Aus den Schulen |
Informationsabend für Eltern zukünftiger Erstklasskinder, Mittwoch, 9. Januar 2013
Nach den kommenden Sommerferien 2013 besuchen die Kinder, welche jetzt im zweiten Kindergartenjahr sind, in der Regel die 1. Klasse der Primarschule. Bis es allerdings so weit ist, finden in den nächsten Monaten Gespräche mit den Lehrpersonen des Kindergartens statt über die Einteilung in die 1. Klasse. Damit die Eltern sich über diesen Übergang und die Primarschule informieren können, lädt die Schulleitung Primar zu einem
Informationsabend für Eltern zukünftiger Erstklasskinder Mittwoch, 9. Januar 2013, 20 - 21.15 Uhr in der Aula des Schulhauses Donnerbaum, Schanzweg 20 |
Informationsabend für Eltern zukünftiger Kindergartenkinder
An diesem Abend haben die Eltern Gelegenheit, sich über den Kindergarten zu informieren. Kinder, welche bis zum 31. Mai 2013 das 4. Altersjahr vollendet haben, werden schulpflichtig und treten auf Beginn des Schuljahres 2013/2014 (12. August 2013) in den ersten Kindergarten ein.
Die Schulleitung lädt dazu ein zu einem
Informationsabend für Eltern zukünftiger Kindergartenkinder Donnerstag, 10. Januar 2013, 10 - 21.15 Uhr in der Aula des Schulhauses Donnerbaum, Schanzweg 20 |
Schulleitung Primar, 061 466 61 30, www.primar-muttenz.ch
Zugehörige Objekte
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