Öffentliches Mitwirkungsverfahren zum kantonalen Nutzungsplan "Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW)"
Zur Realisierung der neuen Fachhochschule Nordwestschweiz in Muttenz sind die erforderlichen planungs-rechtlichen Voraussetzungen herzustellen. Mit einem kantonalen Nutzungsplanung, gestützt auf § 12 "kantonale Nutzungspläne" des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG), verfügt der Kanton über ein Planungsinstrument zur Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen, damit Bauabsichten zur Erfüllung von kantonalen Aufgaben realisiert werden können.
Gestützt auf § 7 "Information und Mitwirkung der Bevölkerung" des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) wird für diese Planung das öffentliche Mitwirkungsverfahren durchgeführt. Die Planungsakten zum Entwurf des kantonalen Nutzungsplanes liegen in der Frist vom 22. November bis und mit 21. Dezember 2012 bei der Bauverwaltung Muttenz, Kirchplatz 3, 1. OG zur Einsichtnahme auf. Schalteröffnungszeiten: Montag bis Freitag 9.00 – 11.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr, Mittwoch Nachmittag bis 18.30 Uhr.
Zur Information über das Projekt des Neubaus Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) sowie den kantonalen Nutzungsplan "Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW)" wird eine Informationsveranstaltung durchgeführt am Mittwoch, 28. November 2012, 18 - 19 UHr, Hofackerstrasse 14, 4132 Muttenz. |
Stellungnahmen zum Entwurf des kantonalen Nutzungsplanes "Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW)" sind innerhalb der Auflagefrist in schriftlicher Form und begründet an die Bau- und Umweltschutzdirektion Basel-Landschaft, Hochbauamt, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal, einzureichen.
Bau- und Umweltschutzdirektion Basel-Landschaft, Hochbauamt
Zugehörige Objekte
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Kantonaler_Nutzungsplan_Fachhochschule_Nordwestschweiz_28.11.2012_Plakat.pdf (PDF, 233.55 kB) | Download | 0 | Kantonaler_Nutzungsplan_Fachhochschule_Nordwestschweiz_28.11.2012_Plakat.pdf |