Trommelbewilligung für die Bummelsonntage
Das Musizieren mit Trommeln, Pfeifen und anderen Fasnachtsinstrumenten im Siedlungsgebiet wird, gemäss Polizeireglement der Gemeinde Muttenz, zu den folgenden Zeiten bewilligt:
Vor der Basler Fasnacht (für Marschübungen im Hardwald z.B.)
ab Montag, 30. Januar bis/mit Sonntag, 26. Februar zwischen 10 - 12 und 13.30 - 22 Uhr.
Nach der Basler Fasnacht, an den Bummelsonntagen,
dh. Sonntag, 4., 11., 18. März, ist das Musizieren und Trommeln im Siedlungsgebiet jeweilen ab 13.30 Uhr bewilligt.