Ereignis - Gefahren
Vogelgrippe
Am 9. Januar 2025 wurde das Vogelgrippevirus bei einem Wildvogel im Kanton Bern nachgewiesen. Zuvor war das Vogelgrippevirus bereits im Reuss Delta im Kanton Uri sowie im Gebiet des Bodensees (Kantone Thurgau und Schaffhausen) bei einzelnen Wildvögeln nachgewiesen worden. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat die Verordnung über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza angepasst. Das bestehende Beobachtungsgebiet (die Ufer des Bodensees und ein Teil des Rheins) wurde auf die Ufergebiete der grossen Seen und Flüsse im Schweizer Mittelland ausgeweitet. Das vom BLV festgelegte Beobachtungsgebiet umfasst im Kanton Basel-Landschaft einen Drei-Kilometer-Uferstreifen entlang des Rheins. Die Massnahmen wurden mittels einer Allgemeinverfügung angeordnet.
Information der Gemeinde Muttenz vom 31. Januar 2025
Allgemeinverfügung vom 17. Januar 2025
Weiterführende Informationen Kanton Basel-Landschaft
Diverses
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Naturgefahren und andere Gefahren auf ch.ch.
Weitere Informationen/Broschüren zum Thema «Notsituationen» finden Sie unter Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL), z.B. Ratgeber für Notsituationen, u.a.
Der Bund, das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Kantone bemühen sich um den Schutz der Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten: - Impfungen / - Reisen und Gesundheit / u.a.m.