Mit der Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der Gemeinde Muttenz ist das Parkieren auf den öffentlichen Parkplätzen ab 1. Juni 2023 gebührenpflichtig. Neu stehen die Parkflächen in der weissen Zone noch maximal 3 Stunden gebührenfrei zur Verfügung. Mit der Einführung der Parkraumbewirtschaftung muss die Ankunftszeit analog der blauen Zone mit der Parkscheibe deklariert werden. Möchte man das Fahrzeug länger abstellen, so muss eine Tages- oder Halbtageskarte bezogen werden.

Einwohnerinnen und Einwohner, Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter, ortsansässige Unternehmen sowie Angestellte eines ortansässigen Unternehmens können eine Einwohnerparkkarte oder eine Angestelltenparkarte beziehen. Auch können neu Tages- und Halbtagesparkkarten bezogen werden.

Es werden keine physischen Parkkarten mehr abgegeben, welche hinter die Windschutzscheibe gelegt werden müssen. Mit der Registrierung und dem Ausstellen der Bewilligung werden die Fahrzeugdaten im System erfasst und bei einer Kontrolle durch die Gemeindepolizei wird das Kontrollschild automatisch mit dem System abgeglichen. So erhält die Gemeindepolizei Auskunft darüber, ob eine gültige Bewilligung vorhanden ist. Fahrzeuge ohne gültige Parkkarte werden gebüsst. 

 

Dauerparkierer

Einwohner, welche über keinen privaten Parkplatz für ihr Fahrzeug verfügen, benötigen zwei Bewilligungen, um das Fahrzeug tagsüber und nachts auf öffentlichem Grund zu parkieren:

Die Einwohnerparkkarte berechtigt zum unbeschränkten Parkieren tagsüber zwischen 07.00 und 19.00 Uhr und die Nachtparkierbewilligung berechtigt zum regelmässigen Parkieren über Nacht. Die Anmeldungen sind via Online Tool möglich, es muss sich jeweils für die Einwohnerparkkarte wie auch für die Nachtparkierbewilligung registriert werden.

 

Bezug der Parkkarte


Einwohnerinnen und Einwohner, Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter, ortsansässige Unternehmen sowie Angestellte eines ortansässigen Unternehmens können sich über den untenstehenden Link für den Bezug der neuen Einwohner- beziehungsweise Angestelltenparkkarte registrieren.
Die Antragsstellung hat grundsätzlich online zu erfolgen. In Ausnahmefällen können Parkkarten am Schalter des Stadtbüros oder bei der Gemeindepolizei beantragt bzw. bezogen werden.

Registrierung und Online-Bestellung Parkkarten

Für die Registrierung und Bestellung der Parkkarte werden Sie zu unserem Dienstleistungspartner, der OM Computer AG weitergeleitet. Bitte beachten Sie, dass bei der Registrierung und Bestellung über ein mobiles Endgerät eine aktuelle Software auf Ihrem Endgerät installiert ist. Für mobile Apple-Endgeräte (Browser Safari) muss mindestens iOS16 installiert sein. 
 

Kategorien und Berechtigung


Einwohnerparkkarte 
Alle Einwohnerinnen und Einwohner von Muttenz sowie Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter können für jeden auf ihren Namen und ihre Adresse eingetragenen leichten Motorwagen eine Einwohnerparkkarte beantragen. Diese berechtigt zum zeitlich unbeschränkten Parkieren von Montag bis Samstag zwischen 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr im bewirtschafteten Gebiet.

Auch ortsansässige Unternehmen können für ihre Firmenfahrzeuge eine Einwohnerparkkarte beantragen.

Angestelltenparkarte 
Angestellte von ortsansässigen Unternehmen und öffentlichen Institutionen können für ihr Privatfahrzeug einen Antrag für eine Angestelltenparkkarte stellen, sofern sie keine Parkplätze vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt bekommen.  Die Angestelltenparkkarte berechtigt innerhalb des zeitlichen Geltungsbereichs zum Parkieren im bewirtschafteten Gebiet.

Tagesparkkarte 
Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker können Tagesparkkarten erwerben. Diese berechtigen das Parkieren von 07.00 – 19.00 Uhr im bewirtschafteten Gebiet.

Halbtagesparkkarte 
Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker können Halbtagesparkkarten erwerben. Diese berechtigen zum zeitlich beschränkten Parkieren während eines Vormittags von 07.00 – 13.00 Uhr oder während eines Nachmittags von 12.00 – 19.00 Uhr im bewirtschafteten Gebiet.

Nachtparken 
Nachtparkgebührenpflichtig ist, wer seinen leichten Motorwagen bis 3.5 t Gesamtgewicht nachts regelmässig auf öffentlichem Grund abstellt. Die Regelmässigkeit ist gegeben, wenn das Fahrzeug mehr als zweimal pro Woche über einen Zeitraum von mehr als einem Monat nachts auf öffentlichem Grund parkiert wird.
 

Benötigte Unterlagen für die Registrierung


Für den Bezug der Tages- und Halbtagesparkkarte werden keine Unterlagen benötigt, es genügt die Angabe des Fahrzeugkennzeichens. Für die Nachtparkbewilligung können Sie sich ebenfalls ohne erforderliche Dokumente registrieren.

Um die Einwohnerparkkarte zu beantragen, muss vor der Registrierung der Fahrzeugausweis eingescannt werden, welcher anschliessend als PDF hochgeladen werden muss. Für die Angestelltenparkkarte muss zusätzlich eine Bestätigung des Arbeitgebers mit dem Fahrzeugausweis im PDF hochgeladen werden. Fehlende Unterlagen sowie fehlende Informationen werden nach Erhalt des Antrages via E-Mail angefordert. Bitte beachten Sie, dass die Parkkarte erst nach Bewilligung des Antrags sowie nach deren Bezahlung gültig ist.
 

Gültigkeit


Die Bewirtschaftungsmassnahmen gelten von Montag bis Samstag jeweils von 07.00 – 19.00 Uhr. Ausserhalb dieser Zeiten können Fahrzeuge zeitlich unbeschränkt abgestellt werden. Dabei ist die Regelung in Bezug auf das Nachtparken zu berücksichtigen.

Alle Parkkarten gelten für alle öffentlichen Parkflächen (weisse und blaue Zone), ausgenommen sind die Parkflächen in der Hauptstrasse und die Parkflächen mit Parkuhren.

WICHTIG
Die kantonale Gewerbe Parkkarte hat ihre Gültigkeit im gesetzlichen Rahmen. Fahrzeuge, die berechtigterweise mit einer GPK parkiert sind, müssen keine weiteren Parkierungsgebühren (Parkuhren, Parkkarten) bezahlen. Die Parkberechtigung ist beschränkt auf notwendige Fahrzeugeinsätze und die Dauer der Arbeit.

Weitere Informationen sowie eine Übersicht über die Gebühren finden Sie in den untenstehenden Dokumenten sowie im Parkraumreglement und der Parkraumverordnung. 

Bei spezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Dienststelle unter der Telefonnummer 061 466 62 68 oder per E-Mail an parkkarten@muttenz.ch.

Zugehörige Objekte

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