Abmeldung, Wegzug und eUmzug
Sie verlassen unsere Gemeinde?
Wir wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich bis höchstens 14 Tage nach Ihrem Wegzug zu den Schalteröffnungszeiten an einem unserer Schalter Einwohnerdienste am Kirchplatz 3 abmelden.
Bringen Sie die die folgenden Unterlagen mit:
- Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen brauchen wir von Ihnen einen persönlicher Ausweis.
- Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen brauchen wir von Ihnen den Ausländerausweis.
Seit dem 22. September 2020 ist es für einen definierten Personenkreis auch möglich, sich im Kanton Basel-Landschaft online über den eUmzug abzumelden. Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: www.eumzug.swiss
Sie erhalten von uns eine Abmeldebescheinigung.
Die Abmeldung ist gratis.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtbüro | 061 466 62 64 | einwohnerdienste@muttenz.ch |