Steuern 2025
Vorausrechnung Gemeindesteuern 2025
- Die Vorausrechnung 2025 stützt sich auf die letzte definitive Steuerveranlagung oder es sind die letzten bekannten Einkommens- und Vermögensfaktoren beigezogen worden.
- Allfällige Guthaben aus der definitiven Rechnung 2023 werden vorerst auf das Jahr 2024 übertragen und sind auf der Vorausrechnung 2025 nicht berücksichtigt.
- Ihre Vorauszahlungen an die Gemeindesteuern 2025 werden ab 1. Januar 2025 mit 0.3 % verzinst bis zur allgemeinen Fälligkeit am 31. Oktober 2025. Der Verzugszins beträgt 5.5 %.
- Die Berechnung Ihrer mutmasslichen Steuern für das Jahr 2025 können Sie unter folgendem Link der Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft selbst vornehmen: Steuerberechnung
Steuererklärung 2024
- Der Versand der Steuerformulare 2024 erfolgt durch die kantonale Steuerverwaltung und wird bis Mitte Februar 2025 abgeschlossen sein. Ab Anfang Februar 2025 kann das Programm direkt von der Webseite E-Tax.bl heruntergeladen werden.
- Einreichungsfrist der Steuererklärung ist der 31. März 2025.
- Alle kostenlosen Fristerstreckungen, d.h. Fristerstreckungen bis 2 Monate über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Einreichungsfrist hinaus, werden stillschweigend gewährt. Für solche Fristerstreckungen sind keine Gesuche einzureichen. Sie werden weder bearbeitet noch bestätigt.
- Fristerstreckungen, die mehr als 2 Monate über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Einreichungsfrist hinausgehen, sind gebührenpflichtig (Fr. 40.00)
- Gesuche um Erstreckung der Einreichungsfrist können online unter muttenz.ch > Online-Schalter > Online-Dienste > Fristerstreckung Steuererklärung oder mittels Gesuch im Formularset zur Steuererklärung per Post eingereicht werden.
Muttenz im Januar 2025, Ressort Steuern
Steuerwissen für Jugendliche
Früher oder später werden alle Jugendlichen mit ihrer ersten Steuererklärung konfrontiert. Für viele nicht gerade eine einfache Aufgabe - verständlicherweise. Auf www.steuern-easy.ch können sich die Jugendlichen selbständig mit dem Thema Steuern auseinandersetzen. Flyer
Links für Informationen, Formulare wie Lohnausweise, Rentenbescheinigung, usw:
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Finanzen / Ressort Steuern | 061 466 62 61 | steuern@muttenz.ch |