Die Sozialhilfe unterstützt Menschen in finanzieller Notlage. Gesetzliche Grundlage ist das Sozialhilfegesetz des Kantons Baselland, das sich an den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für öffentliche Sozialhilfe (SKOS) orientiert.
Die Sozialberatung der Gemeinde Muttenz klärt die Situation umfassend und professionell ab und stellt Anträge an die Sozialhilfebehörde. Die Fallführung wird im Auftrag der Sozialhilfebehörde durch die Sozialberatung vollzogen.
Ihre Anfrage wird vertrauensvoll, detailliert und unter Wahrung der Diskretion abgeklärt. Es macht Sinn, sich frühzeitig um die Lösung von Problemen zu kümmern. Zögern Sie nicht, die Hilfe der Sozialberatung und der Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen.