Handlungsfähigkeitszeugnis
Seit Jan 2013 können, auf Grund des Persönlichkeitsschutzes, die Einwohnerdienste der Gemeinden keine Handlungsfähigkeitszeugnisse mehr ausstellen.
Die Handlungsfähigkeit weist man nach
- mit einer Niederlassungsbescheinigung (erhältlich bei den Einwohnerdiensten ihrer Wohngemeinde)
und zusätzlich
- mit einer Bestätigung von der KESB (für Muttenz KESB Birstal), dass keine Einschränkung besteht.
KESB Birstal, St. Jakobstrasse 41, 4132 Muttenz
Telefon 061 599 85 70 / www.kesb-bl.ch/kesb-birstal
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtbüro | 061 466 62 64 | einwohnerdienste@muttenz.ch |