Handlungsfähigkeitszeugnis

Im Umgang mit Banken oder Behörden kann es nötig sein, sich über die "Handlungsfähigkeit" auszuweisen.

Seit Jan 2013 können, auf Grund des Persönlichkeitsschutzes, die Einwohnerdienste der Gemeinden keine Handlungsfähigkeitszeugnisse mehr ausstellen.


Die Handlungsfähigkeit weist man nach

  • mit einer Niederlassungsbescheinigung (erhältlich bei den Einwohnerdiensten ihrer Wohngemeinde)

und zusätzlich
  • mit einer Bestätigung von der KESB (für Muttenz KESB Birstal), dass keine Einschränkung besteht.

KESB Birstal, St. Jakobstrasse 41, 4132 Muttenz
Telefon 061 599 85 70 / www.kesb-bl.ch/kesb-birstal

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