Seit 1. September 1989 besteht im Kanton Basel-Landschaft die Stelle der Ombudsperson. Ihre Kompetenzen – als vierte Kraft im Staatsgefüge – sind in der Verfassung im Anschluss an die drei klassischen Gewalten geregelt. Ihre verfassungsmässige unabhängige Stellung ermöglicht die unabhängige Verwaltungskontrolle von der untersten Gemeindestufe bis zum Regierungsrat. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, bei Streitigkeiten zwischen Behörden und Einwohnerinnen und Einwohnern zu vermitteln, nach einer gütlichen Einigung zu suchen und somit auf Gemeinde- und Kantonsebene zum Rechtsfrieden beizutragen.

Weiterführende Informationen zur Ombudsstelle Baselland