Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen werden deshalb gebeten, gemäss kantonalem Strassengesetz sowie Polizei- und Strassenreglement der Gemeinde Muttenz, ihre Grünanlagen zu kontrollieren. Bei Fahrbahnanstoss sind überhängende Bäume und Sträucher auf eine lichte Höhe von mindestens 4.50 m und bei Trottoirs und Gehwegen auf eine lichte Höhe von mindestens 2.50 m zurückzuschneiden. Hecken sind zudem im Falle einer Sichtbehinderung für den Verkehr gemäss den Weisungen der Gemeindepolizei in ihrer Höhe zu beschneiden. Beleuchtungsanlagen, Verkehrs- und Lichtsignale sowie Hausnummern dürfen nicht verdeckt, sondern müssen gut sichtbar sein.
Die Merkblätter verfolgen das Ziel, den Interessenten die gesetzlichen Grundlagen der geltenden Grenzabstände und das Verfahren bei Reklamationen aufzuzeigen.
Zugehörige Objekte
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