13. Dez. 2011, 19.30 Uhr

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Sebastian Helmy
sebastian.helmy@muttenz.bl.ch

Informationen

Beschreibung
Der Gemeinderat hat die Traktanden für die Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2011 festgelegt. Die Bevölkerung wird darüber mit der Medienmitteilung vom 27. September 2011 vorinformiert. Der Gemeinderat informiert mit der Medienmitteilung vom 5. Dezember 2011 zu Traktandum 5., Trinkwasseraufbereitungsanlage.

Die Geschäfte werden im Muttenzer Amtsanzeiger vom 18. November 2011 ausführlich dargestellt.

Traktanden

1.Beschlussprotokoll der Gemeindeversammlung vom 20.10.2011
2.Finanzpläne 2012 bis 2016,
Geschäftsvertretung: VP Marcus Müller
3.Festsetzung des Steuerfusses für die Einkommens- und Vermögenssteuer natürlicher Personen, des Steuersatzes für die Ertragssteuer juristischer Personen, der Kapitalsteuer für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften sowie der Feuerwehrdienstersatzabgabe natürlicher Personen für das Jahr 2012
Beratung des Voranschlags 2012 der Einwohnergemeinde,
Geschäftsvertretung: VP Marcus Müller
4.Baukredit Ersatz-Neubau Alters- und Pflegeheim "Zum Park",
Geschäftsvertretung: GR Hanspeter Ruesch, GR Thomi Jourdan, VP Marcus Müller
5.Trinkwasseraufbereitungsanlage,
Geschäftsvertretung: GR Thomi Jourdan in Vertretung von GR Kurt Kobi
6.Reglement über das unbeschränkte Parkieren in Blauen Zonen der Gemeinde Muttenz (Nr. 11.101) vom 20.6.2000 sowie Vollzugsverordnung zum Reglement über das unbeschränkte Parkieren in Blauen Zonen der Gemeinde Muttenz (Nr. 11.102) vom 11.4.2001; Teilrevisionen,
Geschäftsvertretung: GR Heidi Schaub
7.Antrag Urs Scherer und acht Mitunterzeichnende gemäss § 68 Gemeindegesetz betreffend Erziehungsberatung ab dem Kindergartenalter,
Geschäftsvertretung: GR Franziska Stadelmann,
Antrag des Gemeinderats: Erheblicherklärung
8.Mitteilungen des Gemeinderates
9.Verschiedenes


Finanzpläne 2012 bis 2016
Die Finanzpläne sind Planungs- und Führungsinstrumente der Exekutive und Informationsmittel für die Legislative. Sie enthalten keine verbindlichen Beschlüsse und werden rollend überarbeitet. Die Finanzpläne beinhalten die Rechnungen der Einwohnergemeinde und die Rechnungen der Eigenwirtschaftsbetriebe Gemeinschaftsantennenanlage (MMN), Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallbeseitigung. Die Finanzpläne 2012 bis 2016 der Einwohnergemeinde und der Eigenwirtschaftsbetriebe werden zur Kenntnis genommen.

Festsetzung des Steuerfusses für die Einkommens- und Vermögenssteuer natürlicher Personen, des Steuersatzes für die Ertragssteuer juristischer Personen, der Kapitalsteuer für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften sowie der Feuerwehrdienstersatzabgabe natürlicher Personen für das Jahr 2012
Es wird beantragt, den Steuerfuss für die Einkommens- und Vermögenssteuer der natürlichen Personen bei 56 % des Staatssteuersatzes zu belassen. Zudem wird beantragt, den Steuersatz für die Ertragssteuer der juristischen Personen bei 5 %, den Satz der Kapitalsteuer für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften bei 2,75 ‰ des steuerbaren Kapitals und die Feuerwehrdienstersatzabgabe auf 5 % des Staatssteuerbetrages sowie das Minimum der Ersatzabgabe auf CHF 20.-- und das Maximum auf CHF 600.-- zu belassen.

Beratung des Voranschlags 2012 der Einwohnergemeinde
Das Budget der Einwohnergemeinde sieht für die laufende Rechnung bei einem Aufwand von CHF 76'858'665 und einem Ertrag von CHF 76'281'665 einen Aufwandüberschuss von CHF 577'000 vor. Für Investitionen im Verwaltungsvermögen und den Spezialfinanzierungen sind netto CHF 13'975'000 vorgesehen.

Baukredit Ersatz-Neubau Alters- und Pflegeheim "Zum Park"
Da der Erneuerungsbedarf im APH "Zum Park" offensichtlich ist, soll ein Ersatz-Neubau Alters- und Pflegeheim "Zum Park" errichtet werden. Insgesamt soll der Neubau mit total CHF 16'100'00 unterstützt werden. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus: CHF 950'000.00 Anteile an Wettbewerbskosten und Projektierungsarbeiten (bereits von der Gemeindeversammlung am 7. Dezember 2010 bewilligt), einem à fonds perdu-Betrag von CHF 14'050'000 sowie einem Investitionskredit von CHF 1'100'000 für die Vorfahrt und die Anpassung der Unterführung. Weiter soll die Gemeindeversammlung dem Verein für Alterswohnen bis zum 31. Dezember 2021 den Baurechtszins für die Baurechtsparzelle APH "Zum Park" erlassen. Stimmt die Gemeindeversammlung dem à fonds perdu-Betrag zu, wird das Subventionsgesuch mit Projektbeschrieb vor Ende 2011 dem Kanton unterbreitet. Dieser wird im Laufe des Jahres 2012 die Unterlagen prüfen und einen Finanzierungsentscheid fällen. Im Jahre 2012 soll das Ausführungsprojekt erstellt werden und in den Jahren 2013 bis 2014 könnte der Bau erfol¬gen. Der Bezug des Neubaus würde demnach in die Jahre 2014/2015 fallen.

Trinkwasseraufbebreitungsanlage
An der Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2010 haben sich die Stimmberechtigten für eine weiterhin gemeindeeigene Trinkwasserversorgung ausgesprochen und dem Projektierungskredit für die Planung einer mehrstufigen Trinkwasseraufbereitungsanlage zugestimmt. Dieser Beschluss wurde am 26. September 2010 an der Urne bestätigt. Daraufhin wurde das Planerteam festgelegt, ein Vorprojekt der Aufbereitungsanlage erstellt, die Termine festgelegt sowie ein Kostenvoranschlag und die Finanzierung erstellt. Auch wurden die Kommunikation und die Zusammenarbeit festgelegt. Nun wird der Gemeindeversammlung beantragt, für die weitere Planung und den Bau der Trinkwasseraufbereitungsanlage für die Wasserversorgung einen Investitionskredit von 17,42 Mio. Franken zu bewilligen.

Reglement über das unbeschränkte Parkieren in Blauen Zonen der Gemeinde Muttenz (Nr. 11.101) vom 20.6.2000 sowie Vollzugsverordnung zum Reglement über das unbeschränkte Parkieren in Blauen Zonen der Gemeinde Muttenz (Nr. 11.102) vom 11.4.2001; Teilrevision
An der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2010 wurde ein Antrag eingereicht, in welchem darum gebeten wird, das Reglement über das unbeschränkte Parkieren in Blauen Zonen sowie die entsprechende Vollzugsverordnung zu ändern. Dabei soll die Gemeindeversammlung die Gebiete festlegen dürfen, in welchen das unbeschränkte Parkieren in blauen Zonen ermöglicht werden soll. Dieser Antrag wurde erheblich erklärt. Mit der Erheblicherklärung hat der Gemeinderat die notwendigen Teilrevisionen der gesetzlichen Bestimmungen vorgenommen und die Vernehmlassung durchgeführt. Aufgrund diverser Überlegungen beantragt indes der Gemeinderat, die Änderung von § 3 des Reglements über das unbeschränkte Parkieren in der blauen Zone abzulehnen.

Die Geschäfte werden im Muttenzer Amtsanzeiger vom 18. November 2011 ausführlich dargestellt.
Voraussetzungen
Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Nichtstimmberechtigte haben sich an die für sie bestimmten Plätze zu begeben. Sie dürfen unter Vorbehalt von § 62 Absatz 1 des Gemeindegesetzes das Wort nicht ergreifen. Bild- und Tonaufnahmen bedürfen der Zustimmung der Gemeindeversammlung. Die Zustimmung kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden.

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Dokumente

Name
1._Einladung_Gemeindeversammlung_13.12.2011.pdf (PDF, 1.12 MB) Download 0 1._Einladung_Gemeindeversammlung_13.12.2011.pdf
2._Beilage_Voranschlag_2012_Vorlage_fuer_Gemeindeversammlung_13.12.2011_.pdf (PDF, 995.72 kB) Download 1 2._Beilage_Voranschlag_2012_Vorlage_fuer_Gemeindeversammlung_13.12.2011_.pdf
3._Stellungnahme_Gemeindekommission_13.12.2011.pdf (PDF, 101.93 kB) Download 2 3._Stellungnahme_Gemeindekommission_13.12.2011.pdf
4._Beschluesse_Gemeindeversammlung_13.12.2011_korr.19.12.2011.pdf (PDF, 90.74 kB) Download 3 4._Beschluesse_Gemeindeversammlung_13.12.2011_korr.19.12.2011.pdf

Zugehörige Objekte

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