Sonderabfälle und Gifte
Grundsätzlich gibt es im Kanton Basel-Landschaft drei Wege um Sonderabfälle aus Haushalten kostenlos zu entsorgen:
- Rückgabe in den Verkaufsstellen
- Abgabe in Apotheken oder Drogerien (Medikamente in Kleinmengen)
- Abgabe in kommunale Sonderabfallsammlung
Farb- und Lackreste, Klebstoffe, Lösungsmittel, Reinigungs-, Pflege-, Pflanzenschutz- und Holzschutzmittel, Säuren, Laugen, Spraydosen sowie alle übrigen Chemikalien bringen Sie im Originalgebinde der oder einer Verkaufsstelle (Bau- und Hobby-Märkte, Drogerien etc.) zurück. Hersteller und Handel sind zur Rücknahme von Sonderabfällen von privaten Endverbrauchern verpflichtet.
Apotheke
Medikamente, quecksilberhaltige Abfälle und Gifte können in Mengen bis 2 kg in den Apotheken zurückgegeben werden (wenn immer möglich in der Originalverpackung).
Grössere Mengen an Sonderabfällen aus Privathaushalten, beispielsweise aus Hausräumungen werden bei den Entsorgungs- und Recyclingcentern (Link auf Seite) entgegengenommen.
Sonderabfallsammlung
Die Gemeinde führt alle 2 Jahre (in den geraden Jahren) eine unentgeltliche Sonderabfallsammlung für private Haushalte durch. An diesem Tag sind Fachleute anwesend, die Sie über den sicheren Umgang mit Sonderabfällen und die Vermeidung und Verminderung beraten. Nächste Sonderabfallsammlung siehe unter Abfallsammlungen.
Tipps
Wichtig
Gebühren
Regelmässige Abfuhr
Regelmässige Abfuhr |
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Sonderabfallsammeltag |