Grundsätzlich gibt es im Kanton Basel-Landschaft drei Wege um Sonderabfälle aus Haushalten kostenlos zu entsorgen:

  • Rückgabe in den Verkaufsstellen
  • Abgabe in Apotheken oder Drogerien (Medikamente in Kleinmengen)
  • Abgabe in kommunale Sonderabfallsammlung


Farb- und Lackreste, Klebstoffe, Lösungsmittel, Reinigungs-, Pflege-, Pflanzenschutz- und Holzschutzmittel, Säuren, Laugen, Spraydosen sowie alle übrigen Chemikalien bringen Sie im Originalgebinde der oder einer Verkaufsstelle (Bau- und Hobby-Märkte, Drogerien etc.) zurück. Hersteller und Handel sind zur Rücknahme von Sonderabfällen von privaten Endverbrauchern verpflichtet.

Apotheke
Medikamente, quecksilberhaltige Abfälle und Gifte
können in Mengen bis 2 kg in den Apotheken zurückgegeben werden (wenn immer möglich in der Originalverpackung).

Grössere Mengen an Sonderabfällen aus Privathaushalten, beispielsweise aus Hausräumungen werden bei den Entsorgungs- und Recyclingcentern (Link auf Seite) entgegengenommen.

Sonderabfallsammlung
Die Gemeinde führt alle 2 Jahre (in den geraden Jahren) eine unentgeltliche Sonderabfallsammlung für private Haushalte durch. An diesem Tag sind Fachleute anwesend, die Sie über den sicheren Umgang mit Sonderabfällen und die Vermeidung und Verminderung beraten. Nächste Sonderabfallsammlung siehe unter Abfallsammlungen.

Tipps

Achten Sie bei Ihrem Einkauf auf giftfreie und abbaubare Produkte! In vielen Fällen lassen sich Sonderabfälle in Privathaushalten schon bei der Wahl von Verfahren oder Produkten vermeiden.

Wichtig

Sonderabfälle gefährden die Umwelt und gehören nie in den Kehrichtsack, ins Lavabo oder in die Toilette, sondern müssen einer fachgerechten Entsorgung zugeführt werden.

Gebühren

keine: Verkaufsstellen, welche Sonderabfälle verkaufen sind dazu verpflichtet, diese nach Gebrauch wieder zurückzunehmen.

Regelmässige Abfuhr

Regelmässige Abfuhr
Sonderabfallsammeltag