Neuwahlen: Gemeindepräsidium / Kindergarten- und Primarschulrat / Musikschulrat / Sekundarschulrat (alle in Stiller Wahl gewählt)
Informationen
- Datum
- 17. Juni 2012
- Kontakt
- Schreier Beat
- Beschreibung
- Der Gemeinderat hat die Wahl des Gemeindepräsidiums, des Musikschulrates, des Kindergarten- und Primarschulrates und des Sekundarschulrates auf den 17.6.2012 festgelegt.
- Ergebnis
- Das Gemeindepräsidium, der Kindergarten- und Primarschulrat, der Musikschulrat sowie der Sekundarschulrat wurden "in Stiller Wahl" gewählt. Die Details entnehmen Sie unter dem entsprechenden Link unter Vorlagen auf kommunaler Ebene unten.
Kommunale Wahlen
Wahl des Gemeindepräsidiums
Beschreibung
Wahlvorschläge (Gemeindepräsidentin/Gemeindepräsident) sind bis zum 30.4.2012 einzureichen.
Formular Wahlvorschläge Majorzwahlen
Ergebnis
(Die Gemeinde informiert 14. Mai 2012)
Bis zur gesetzlichen Frist vom 30. April 2012, 17.00 Uhr, ist für die Wahl des Gemeindepräsidiums auf der Gemeindeverwaltung nur ein Wahlvorschlag eingegangen. Mit diesem Wahlvorschlag wurde Herr Peter Vogt-Jourdan (CVP) als Gemeindepräsident nominiert.
Da keine weiteren Wahlvorschläge eingereicht wurden, ist gemäss § 15 des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte Peter Vogt als Gemeindepräsident für die Amtsperiode vom 1. Juli 2012 bis 30. Juni 2016 wiedergewählt.
Wahl von Peter Vogt-Jourdan zum Gemeindepräsidenten für die Amtsperiode vom 1. Juli 2012 bis 30. Juni 2016 erwahrt.
(Die Gemeinde informiert 21. Mai 2012)
Gemäss Gesetz über die politische Rechte des Kantons Basel-Landschaft wurde von der CVP Muttenz für die Wahl des Gemeindepräsidiums Muttenz für die Amtsperiode vom 1. Juli 2012 bis 30. Juni 2016 fristgemäss Peter Vogt-Jourdan vorgeschlagen.
Da nur ein Wahlvorschlag eingegangen ist, stellte die Gemeindekommission als Erwahrungsinstanz am 8. Mai 2012 das Wahlergebnis verbindlich fest und erwahrte die Wahl von Herrn Peter Vogt-Jourdan zum Gemeindepräsidenten von Muttenz für die Amtsperiode vom 1. 7.2012 bis 30.6.2016.
Die auf den 17. Juni 2012 angesetzte Urnenwahl wird widerrufen.
Gegen diesen Beschluss kann gemäss § 30 Abs. 4 in Verbindung mit § 83 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte innert 3 Tagen nach Veröffentlichung beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft Beschwerde erhoben werden.
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Exekutive
Wahl des Kindergarten- und Primarschulrates
Beschreibung
Gestützt auf die Gemeindeordnung (Teilrevision vom 20.10.2011) sind an der Urne im Majorzverfahren 6 Mitglieder in den Kindergarten- und Primarschulrat zu wählen. Formular Wahlvorschläge Majorzwahlen
Ergebnis
Kindergarten- und Primarschulrats (Amtsperiode vom 1.8.2012 bis 31.7.2016).
(Die Gemeinde informiert 21. Mai 2012)
Für die Wahl in Kindergarten- und Primarschulrat sind fristgemäss Wahlvorschläge eingereicht worden. Da die Zahl der Vorgeschlagenen der Zahl der zu Wählenden entspricht, kann gemäss § 30 Abs. 4 des Gesetzes über die politischen Rechte auf eine Urnenwahl verzichtet werden.
Entsprechend hat der Gemeinderat, als Erwahrungsinstanz, was folgt beschlossen:
- Die auf den 17. Juni 2012 angesetzte Urnenwahl wird widerrufen.
- Für die Amtsperiode vom 1. August 2012 bis 31. Juli 2016 werden als in Stiller Wahl in den Kindergarten- und Primarschulart gewählt erklärt: Yolanda Pfaff, SP, bisher // Nicole Brunner, SVP, bisher // Kathrin von Bidder Spichty, EVP // Daisy Marti, CVP, bisher // Patrick Jermann, Grüne // Edith Lüdin-Bürgin, um, bisher
- Dieser Beschluss ist zu publizieren. Gegen diesen Entscheid kann nach Publikation innert drei Tagen schriftlich und begründet beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft Beschwerde erhoben werden.
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- andere Behörde
Wahl des Musikschulrates
Beschreibung
Gestützt auf die Bestimmungen in der Gemeindeordnung (Teilrevision vom 20.10.2011) sind im Majorzverfahren an der Urne 4 Mitglieder des Musikschulrates zu wählen.
Formular Wahlvorschläge Majorzwahlen
Ergebnis
Musikschulrats für die Amtsperiode vom 1.8.2012 bis 31.7.2016.
(Die Gemeinde informiert 21. Mai 2012)
Für die Wahl in den Musikschulrat sind fristgemäss Wahlvorschläge eingereicht worden. Da die Zahl der Vorgeschlagenen der Zahl der zu Wählenden entspricht, kann gemäss § 30 Abs. 4 des Gesetzes über die politischen Rechte auf eine Urnenwahl verzichtet werden. Entsprechend hat der Gemeinderat, als Erwahrungsinstanz, was folgt beschlossen:
- Die auf den 17. Juni 2012 angesetzte Urnenwahl wird widerrufen.
- Für die Amtsperiode vom 1. August 2012 bis 31. Juli 2016 werden als in Stiller Wahl in den Musikschulrat gewählt erklärt: Bénédict Schmassmann, FDP // Beat Eglin, SP, bisher // Daniel Jauslin, EVP // Nicole Leu-Seiler, um, bisher
- Dieser Beschluss ist zu publizieren. Gegen diesen Entscheid kann nach Publikation innert drei Tagen schriftlich und begründet beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft Beschwerde erhoben werden.
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- andere Behörde
Wahl des Sekundarschulrats
Beschreibung
Gestützt auf die Gemeindeordnung (Teilrevision vom 20.10.2011) sind an der Urne im Majorzverfahren 7 Mitglieder des Sekundarschulrates zu wählen.
Formular Wahlvorschläge Majorzwahlen
Ergebnis
Sekundarschulrats für die Amtsperiode vom 1.8.2012 bis 31.7.2016.
(Die Gemeinde informiert 21. Mai 2012)
Für die Wahl in den Sekundarschulrat sind fristgemäss Wahlvorschläge eingereicht worden. Da die Zahl der Vorgeschlagenen der Zahl der zu Wählenden entspricht, kann gemäss § 30 Abs. 4 des Gesetzes über die politischen Rechte auf eine Urnenwahl verzichtet werden. Entsprechend hat der Gemeinderat, als Erwahrungsinstanz, was folgt beschlossen:
- Die auf den 17. Juni 2012 angesetzte Urnenwahl wird widerrufen.
- Für die Amtsperiode vom 1. August 2012 bis 31. Juli 2016 werden als in Stiller Wahl in den Sekundarschulart gewählt erklärt: Irena Roth, FDP // Osman Ayçiçek, SP, bisher // Beat Eglin, SP, bisher // Gabriella Mory, SVP, bisher // Franziska Egloff-Schraner, CVP, bisher // Erwin Tschan, BDP // Andrea Morger, Grüne
- Dieser Beschluss ist zu publizieren. Gegen diesen Entscheid kann nach Publikation innert drei Tagen schriftlich und begründet beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft Beschwerde erhoben werden.
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- andere Behörde