Vogelgrippe: Errichtung eines Beobachtungsgebietes im Kanton Basel-Landschaft
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat die Verordnung über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza (Vogelgrippe) deshalb angepasst. Im Schweizer Mittelland wurde das bereits bestehende Beobachtungsgebiet auf die Ufergebiete der grossen Seen und Flüsse ausgeweitet. Das vom BLV festgelegte Beobachtungsgebiet umfasst im Kanton Basel-Landschaft einen Drei-Kilometer-Uferstreifen entlang des Rheins, in dem auch das Gemeindegebiet von Muttenz liegt.
Gestützt auf die gesetzlichen Grundlagen zur Tierseuchenbekämpfung und die aktuell gültige Allgemeinverfügung "Massnahmen zum Schutz des Haus- und Wildgeflügels vor der Weiterverbreitung der Aviären Influenza (Vogelgrippe)" vom 17. Januar 2025, wurden allen Geflügelhaltungen, die insgesamt 50 Tiere oder mehr halten, die bis auf Weiteres geltenden Massnahmen von der zuständigen Kantonstierärztin mitgeteilt.
Für die Bevölkerung im Kanton Basel-Landschaft gelten aktuell keine speziellen Verhaltensvorgaben. Die Übertragung des Vogelgrippevirus auf den Menschen ist nur bei sehr engem Kontakt möglich und daher selten. Tot aufgefundene Wildvögel sollten sicherheitshalber nicht berührt werden. Geflügelprodukte wie Pouletfleisch und Eier können bedenkenlos konsumiert werden.
Über allfällige Anpassungen der Allgemeinverfügung wird die Gemeindeverwaltung die Bevölkerung informieren.
Kanton Basel-Landschaft
Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion
Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Zugehörige Objekte
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20250117_TG_AI_Allgemeinverfügung (PDF, 202.56 kB) | Download | 0 | 20250117_TG_AI_Allgemeinverfügung |