Sozialhilfebehörde
Die Sozialhilfebehörde ist zuständig
- für die Ausrichtung von Sozialhilfebeiträgen, welche nach den Vorschriften des Gesetzes sowie der dazugehörenden Ausführungserlasse und Richtlinien entrichtet werden.
- für das Asylwesen der Gemeinde
Sprechstunden mit der Präsidentin der Sozialhilfebehörde können über die Sozialen Dienste vereinbart werden, Telefon siehe oben oder unten.
Für die Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen vereinbaren Sie im Voraus einen Sprechstundentermin mit einer/m diplomierten Sozialarbeiter/in bei:
Soziale Dienste/Gesundheit, Hauptstrasse 2, 4132 Muttenz
Telefon 061 466 62 80, E-Mail: sozialedienste@muttenz.ch
Protokollführung für die Sozialhilfebehörde: König Claudia, Sachbearbeiterin Soziale Dienste/Gesundheit
Protokollführung StV: vakant
Amtsperiode Sozialhilfebehörde 1.1.2021 bis 31.12.2024
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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