Vernehmlassung zur Teilrevision des Steuerreglements (Nr. 19.100)
Teilrevision Steuerreglement (19.100)
Frist für Stellungnahmen: Freitag, 6. September 2019
Sehr geehrte Stimmberechtigte
Gerne laden wir Sie zur Vernehmlassung der Teilrevision des Steuerreglements der Gemeinde Muttenz (Nr. 19.100) ein. Den stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern steht dafür die Website der Gemeinde Muttenz zur Verfügung; auch sie sind eingeladen, eine Stellungnahme abzugeben.
A Ausgangslage
Mit Schreiben vom 19. März 2019 beantragen die Stimmberechtigten Markus Brunner, Peter Issler und Daniel Schneider, gestützt auf 5 68 Abs. 2 des Gemeindegesetzes des Kantons Basel-Landschaft, die Änderung des kommunalen Steuerreglements. Die vorgeschlagene Änderung betrifft § 6 Abs. 3, wonach der Gemeinderat bisher den Vergütungs- und den Verzugszins zu Beginn jedes Jahres festlegt. Die vorliegend beantragte Änderung, welche im Wortlaut untenstehend abgedruckt ist, beabsichtigt, dass die Höhe des Vergütungs- und des Verzugszinses neu durch die Gemeindeversammlung festgesetzt werden soll. Des Weiteren schlagen die Antragsstellenden vor, dass der Vergütungszins nicht tiefer und der Verzugszins nicht höher als die entsprechenden, durch den Regierungsrat jährlich zu beschliessenden Zinssätze für die Staatssteuer, sein dürfen.
Der Gemeinderat möchte die Chance wahrnehmen, der Bevölkerung die Möglichkeit zu geben, sich gleichzeitig zu verschiedenen Alternativen zu äussern, welche die Anliegen der Antragsstellenden berücksichtigen und nach Auffassung des Gemeinderats ebenfalls zu einer sinnvollen Lösung führen würden. Dem Vorschlag der Antragsstellenden zur Teilrevision des Steuerreglements werden deshalb im Vernehmlassungsverfahren zwei Alternativen als Gegenvorschläge gem. 5 68 Abs. 6 Gemeindegesetz gegenübergestellt.
Nach Eingang der Vernehmlassungsantworten wird der Gemeinderat entscheiden, ob und gegebenenfalls welchen der Gegenvorschläge dem Antrag gemäss § 68 Abs. 2 des Gemeindegesetzes zur Beschlussfassung an der Gemeindeversammlung gegenübergestellt werden soll.
Bestehende Fassung vom 11.12.2001 | Neue Fassung gemäss Antrag §68 Brunner/ Issler/ Schneider |
§6 Fälligkeit, Vergütungs- und Verzugszins Absatz 3 |
§6 Fälligkeit, Vergütungs- und Verzugszins Absatz 3 |
Der Gemeinderat setzt den Vergütungs- und Verzugszins zu Beginn jeden Kalenderjahres fest. |
Die Gemeindeversammlung setzt den Vergütungs- und Verzugszins gleichzeitig mit den Steuersätzen für das Folgejahr fest. Der Zinssatz für den Vergütungszins muss mindestens demjenigen der Staatssteuer entsprechen, der Zinssatz für den Verzugszins darf nicht höher sein als derjenige der Staatsteuer. |
Bestehende Fassung vom 11.12.2001 |
Neue Fassung gemäss Vorschlag Nr. 1 des Gemeinderats |
Der Gemeinderat setzt den Vergütungs- und Verzugszins zu Beginn jeden Kalenderjahres fest. |
Die Zinssätze für den Verzugs- sowie Vergütungszins entsprechen denjenigen der Staatssteuer im entsprechenden Kalenderjahr. |
Bestehende Fassung vom 11.12.2001 |
Neue Fassung gemäss Vorschlag Nr. 2 des Gemeinderats |
Der Gemeinderat setzt den Vergütungs- und Verzugszins zu Beginn jeden Kalenderjahres fest. |
Der Gemeinderat setzt den Vergütungs- und Verzugszins zu Beginn jeden Kalenderjahres fest. Die Zinssätze für den Verzugs- sowie den Vergütungszins dürfen um maximal zwanzig Basispunkte bzw. 0.2 Prozentpunkte von denjenigen der Staatssteuer abweichen. |
C Frist für Ihre Vernehmlassungsantwort
Bitte beachten Sie, dass Ihre Stellungnahme bis Freitag, 6. September 2019 (Poststempel), schriftlich oder per E-Mail dem Gemeinderat zugesandt resp. übermittelt werden muss. Stellungnahmen, die nach diesem Termin eintreffen, können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Übermittlung per E-Mail bitten wir Sie an GR_Sekretariat@muttenz.bl.ch zu richten. Bitte beachten Sie, dass der Wortlaut Ihrer Stellungnahme auf www.muttenz.ch ohne Änderungen publiziert wird.
Für Ihre Kenntnisnahme danken wir bestens. Ihrer Stellungnahme sehen wir mit Interesse entgegen und grüssen Sie freundlich.
Muttenz, 16. August 2019
IM NAMEN DES GEMEINDERATES
Die Vizepräsidentin: Franziska Stadelmann
Der Verwalter: Aldo Grünblatt
Zugehöriges
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Zugehörige Objekte
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um - Stellungnahme Steuerreglement Nr. 19.100 (PDF, 16.28 kB) | Download | 4 | um - Stellungnahme Steuerreglement Nr. 19.100 |
SVP - Stellungnahme Steuerreglement Nr. 19.100 (PDF, 189.92 kB) | Download | 5 | SVP - Stellungnahme Steuerreglement Nr. 19.100 |
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