Quartierplanvorschriften "Lutzertgarten"
Gestützt auf § 31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) liegen die Quartierplanvorschriften „Lutzertgarten“ (Pläne und Reglement) vom 2. bis und mit 31. Juli 2012, in der Bauverwaltung Muttenz während 30 Tagen auf.
Die Quartierplanvorschriften können vom 2. bis 31. Juli 2012 eingesehen werden: |
Gemeinde Muttenz, Kirchplatz 3, Bauverwaltung 1. Stock Montag bis Freitag 9.00 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr, Mittwoch bis 18.30 Uhr. |
Allfällige Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat, Kirchplatz 3, 4132 Muttenz einzureichen (§ 31 RBG). Der Gemeinderat
Zugehöriges
- Veranstaltung zum Thema
- Gemeindeversammlung