Die Gemeinde informiert
- Gemeindeversammlung vom 14. Oktober 2010
- Muttenz ratifiziert die Charta für nachhaltige städtische Mobilität
- Verfügung des Gemeinderates
- Digital TV-Grundverschlüsselung aufgehoben
- Verordnung zum Reglement über die Stützpunkt-Feuerwehr
- Veranstaltungsbewilligung im Wald
- Tagesfamilien betreuen mit Herz
- Sonderabfall-Sammlung
- slowUp Basel-Dreiland
- Am Lebensweg
- Hinter den Kulissen der Museen Muttenz
Anlässlich seiner Sitzung vom 11. August 2010 befasste sich der Gemeinderat u.a. mit den folgenden Geschäften:
Gemeindeversammlung vom 14. Oktober 2010
Gemäss § 2a Absatz 1 des Verwaltungs- und Organisationsreglements (VOR) wird die Öffentlichkeit über die zu fassenden Beschlüsse der nächsten Gemeindeversammlung rechtzeitig orientiert.
Traktanden
1. Gemeindeversammlung vom 15./16. Juni 2010, Beschlussprotokoll
2. Sondervorlage zur Erstellung einer neuen Ableitung für den Dorfbach (GEP Massnahme)
Der Dorfbach ist im Siedlungsgebiet auf einer Strecke von rund 2,5 km bis zur Mündung in die Birs eingedolt. Der Leitungsquerschnitt ist in mehreren Abschnitten ungenügend, sodass oft und in grösserem Umfang Bachwasser in die Schmutzwasserkanalisation und damit in die ARA (Abwasserreinigungsanlage) gelangt. Bei starkem Gewitterregen besteht ausserdem Überschwemmungsgefahr für das unmittelbar unterhalb des Geschiebefangs liegende Siedlungsgebiet. Bereits in den 90er-Jahren wies das Amt für industrielle Betriebe Baselland auf die ungenügende Abflussleistung des Bachkanals und die damit einhergehenden Fehleinleitungen in die Ara hin und verlangte eine Korrektur des mangelhaften Zustandes. Die Gemeinde Muttenz legte dar, dass bauliche Verbesserungsmassnahmen im Zusammenhang und im Rahmen des Generellen Entwässerungsplans (GEP) zu planen und nach dessen Genehmigung zu realisieren sei. Die Gemeindeversammlung vom 17. Oktober 2005 genehmigte den GEP und setzte damit gleichzeitig ein Planungsinstrument in Kraft, in welchem das gesamte Entwässerungssystem der Gemeinde im Sinne der übergeordneten Gesetzgebung einer differenzierten und umfassenden Gesamtbetrachtung unterzogen, und darauf basierend, die notwendigen Massnahmen festgeschrieben sind. Eine dieser Massnahmen ist der Bau einer neuen Ableitung des Dorfbachs. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung eine Sondervorlage zur Erstellung der neuen Ableitung, den Ersatz der Wasserleitungen und die Erneuerung des Strassenbelags von insgesamt 6 Mio. Franken.
3. Vertrag mit Binninger Schützen, Genehmigung
Die Gemeindeversammlung vom 12. Oktober 1999 genehmigte die Aufnahme der Binninger Schützen in die Schiessanlage Lachmatt. Binningen bezahlte darauf folgend eine Einkaufssumme von CHF 270'000.--. Dieser Betrag wurde für die Finanzierung der damals anstehenden Sanierungsarbeiten verwendet. Die Einwohnergemeinde Binningen wurde dadurch nicht Miteigentümerin der Anlage, sie erwarb sich lediglich ein Benutzungsrecht. Die Grundlage des dafür abgeschlossenen Vertrages war der Gesellschaftsvertrag aus dem Jahre 1954. Nachdem die Gemeinde Binningen dem Leitungsausschuss (handelndes Organ der einfachen Gesellschaft Schiessanlagen Lachmatt) mitteilte, dass sie von dem ihr zugestandenen Recht, an den Sitzungen der einfachen Gesellschaft nicht mehr beanspruchen, sondern lediglich noch das ihr zugestandene Nutzungsrecht ausüben wolle, wird eine Anpassung des Vertrages zwischen der einfachen Gesellschaft Schiessanlagen Lachmatt und der Einwohnergemeinde Binningen notwendig. Binningen wird weiterhin einen jährlichen Beitrag an die Bau- Betriebs- und Unterhaltskosten leisten. Die Genehmigung des neuen Vertrages obliegt der Gemeindeversammlung.
4. Mitteilungen des Gemeinderates
5. Verschiedenes
Die Einladung sowie die einzelnen Geschäfte werden im Muttenzer Amtsanzeiger vom 24. September 2010 ausführlich publiziert.
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Muttenz ratifiziert die Charta für nachhaltige städtische Mobilität
Die wachsende Bevölkerung und die zunehmende Mobilität sind für Städte und urbane Agglomerationsgemeinden eine grosse Herausforderung. Das Bedürfnis nach Lebensqualität in einer immer dichter werdenden Siedlung, gekoppelt mit hohem Verkehrsaufkommen, stellt für viele Gemeinden und Städte eine gleichartige Herausforderung dar. Diese Aufgaben gilt es zu koordinieren und gemeinsam auf kommunaler und nationaler Ebene anzugehen. Deshalb hat der Schweizerische Städteverband eine Charta für eine nachhaltige städtische Mobilität lanciert, die bereits von verschiedenen Städten und Gemeinden ratifiziert wurde.
Umsetzungsmassnahmen
Verschiedene Grundsätze verpflichten die unterzeichnenden Gemeinden und Städte zur Umsetzung von Leitlinien in den Bereichen Fuss- und Veloverkehr, öffentlicher Verkehr und motorisierter Individualverkehr:
- Fuss- und Veloverkehr
Es ist für ein direktes, sicheres und attraktives Fussgänger- und Velowegnetz zu sorgen. Dazu gehören ebenfalls Abstellanlagen für Velos. Kinder und ältere Menschen werden durch besondere Massnahmen geschützt.
- Öffentlicher Verkehr
Das ÖV-Angebot ist bezüglich der zeitlichen und örtlichen Verfügbarkeit für Pendler sowie den Einkaufs- und Freizeitverkehr attraktiv. Der öffentliche Verkehr wird der Vorrang eingeräumt. Ein Tarifverbund bietet ein attraktives Angebot in der ganzen Region.
- Motorisierter Individualverkehr
Das kommunale Verkehrsnetz wird so entwickelt und betrieben, dass Fremdverkehr vermieden und Wohnquartiere vom Verkehr entlastet werden. Auf dem kommunalen Strassennetz abseits der Hauptachse werden konsequent verkehrsberuhigte Zonen eingeführt. Auf kommunalen Hauptachsen werden entschleunigende Massnahmen geprüft. Der Durchgangsverkehr wird vom Hochleistungsstrassennetz oder von Umfahrungsstrassen übernommen. Die Parkraumpolitik hat eine Schlüsselfunktion für die Verkehrserzeugung. Der Parkraum wird über die Bewirtschaftung und das Angebot gesteuert.
Die Einwohnergemeinde Muttenz bemüht sich seit Jahren - sei es als Energiestadt oder als Standortgemeinde - im Kontext mit laufenden Planungen um eine nachhaltige Mobilität und fördert gezielt umweltschonende Mobilitätsformen. Deshalb hat der Gemeinderat Mobilitätsthemen wie Parkraumbewirtschaftung oder Bevorzugung des Langsamverkehrs auch in seine strategischen Zielsetzungen 2009 bis 2013 integriert. Die nun durch den Gemeinderat erfolgte Ratifizierung der Charta für eine nachhaltige städtische Mobilität des Städteverbandes bietet Gelegenheit, die verkehrspolitischen Ziele des Gemeinderates in einer breiteren Trägerschaft zu verankern.
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Verfügung des Gemeinderates
Gemeindeversammlung vom 15./16.6.2010
Verfügung betreffend Referendum gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung, Traktandum 6, betreffend Sondervorlage, Weiterführung der gemeindeeigenen Trinkwasserförderung und Genehmigung eines Projektierungskredits von CHF 450'000.-- für die zukünftige Trinkwasseraufbereitungs-Anlage der Wasserversorgung Muttenz
Die Gemeindeversammlung vom 15.6.2010 sprach sich im Grundsatz für die Beibehaltung einer eigenständigen Trinkwasserversorgung aus und ebenfalls wurde zur Sicherung der Trinkwasserqualität die Planung einer mehrstufigen Trinkwasseraufbereitungsanlage befürwortet. Dafür wurde ein Projektierungskredit von CHF 450'000.-- beschlossen. Gegen diesen Beschluss wurde von einem bürgerlichen, überparteilichen Komitee das Referen¬dum ergriffen und die erforderliche Anzahl Unterschriften innerhalb der gesetzlichen Frist vom 17.6.2010 bis zum 16.7.2010 gesammelt und der Gemeindeverwaltung übergeben. Es obliegt nun dem Gemeinderat, die entsprechende Verfügung zu erlassen.
Das überparteiliche Referendumskomitee überreichte der Gemeindeverwaltung am 15.7.2010 418 Unterschriftenlisten mit 1143 Unterschriften. Darin wird verlangt, dass der Beschluss der Gemeindeversammlung vom 15.6.2010, Traktandum 6, betreffend Sondervorlage zur Weiterführung der gemeindeeigenen Trinkwasserförderung und Genehmigung des erforderlichen Projektierungskredits in der Höhe von CHF 450'000.-- der Urnenabstimmung unterstellt wird.
Aufgrund von § 60 in Verbindung mit § 82 des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) vom 7.9.1981 hat die Gemeindeverwaltung das Zustandekommen eines Referendums zu prüfen. Diese Prüfung hat ergeben, dass
- die Unterschriftenbogen innerhalb der 30-tägigen Frist gemäss § 49 Gemeindegesetz (GemG) eingereicht worden sind;
- die Unterschriftenlisten formell den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, dass sie insbesondere den Hinweis auf Art. 281 bzw. 282 des Schweizerischen Strafgesetzbuches enthalten (§ 55 GpR);
- die innerhalb der Referendumsfrist eingereichten Unterschriftenlisten insgesamt 1143 Unterschriften enthalten, von denen 1124 als gültig anerkannt wurden (ungültig: 19). Erforderlich gemäss § 49 GemG sind 500 gültige Unterschriften.
://: Das gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 15.6.2010, Traktandum 6, ergriffene Referendum ist zustande gekommen.
Die Urnenabstimmung wird auf den 26.9.2010 festgesetzt.
Diese Verfügung ist im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde Muttenz (Muttenzer Anzeiger und Muttenzer Amtsanzeiger vom 20.8.2010) zu veröffentlichen.
Gegen diese Verfügung kann innert 3 Tagen seit der Veröffentlichung Beschwerde im Muttenzer Amtsanzeiger beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft erhoben werden.
IM NAMEN DES GEMEINDERATES
Der Präsident: Peter Vogt
Der Verwalter: Urs Girod
Muttenz, 16. August 2010
DER GEMEINDERAT
(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Urs Girod / Tel. 061 466 62 01)
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Digital TV-Grundverschlüsselung aufgehoben
Ab 1. September 2010 ist die Grundverschlüsselung auf den frei verfügbaren digitalen TV- und Radiosendern aufgehoben. Settop-Boxen können auf dem freien Markt ohne Modelleinschränkungen gekauft werden.
Mit dem Ausbau des GGA-Netzes erteilte die Gemeinde vor drei Jahren der Firma Finecom Telecommunications AG den Auftrag für die Radio- und TV-Signallieferung über das Gemeindekabelnetz. Für diese Auftragserteilung war nebst dem Preis massgebend, dass die vollumfängliche Nutzungsmöglichkeit der Vorteile der Digital-Technologie günstig und bedienerfreundlich über eine Grundverschlüsselung gewährleistet wird. Mit dieser Grundverschlüsselung unabdingbar verknüpft war und ist der Kauf einer vorgegebenen Settop-Box oder einer Smartcard (bei den neu entwickelten TV-Geräten).
Die Gemeindeversammlung hat nun aber im März dieses Jahres mit der Verabschiedung über des Reglements für das Multimedianetz nach Abwägen aller Vor- und Nachteile entschieden, dass die von Dritten frei zur Verfügung gestellten Radio- und Fernsehsender inklusive HDTV unverschlüsselt im Grundangebot aufgenommen werden. Der Gemeinderat konnte nun dem Willen der Gemeindeversammlung bereits vor Vertragsablauf Nachachtung verschaffen und hat mit Finecom eine einvernehmliche Lösung gefunden, die diesbezüglichen Vertragsbestimmungen zu ändern.
Unverschlüsseltes digitales TV und Radio
Ab 1. September 2010 sind nun die Programme der freien Fernseh- und Radiosender unverschlüsselt und über alle im Handel erhältlichen Settop-Boxen oder über die im Fernsehen eingebaute Settop-Box-Funktionalität wie bisher kostenlos zu empfangen. Zusätzlich ist auch der Sender HD Suisse unverschlüsselt und kostenlos zu sehen.
Digitales Pay-TV und weitere HDTV-Sender
Weiterhin ist für das digitale Pay-TV Angebot und zusätzliche HDTV-Sender eine spezielle Settop-Box oder eine Smartcard nötig. Infos entweder über www.quickline.com/dtv oder mit kompetenter Beratung vor Ort:
EP: Leitz, Hauptstrasse 52, Muttenz
Elektro Schmidlin AG, Prattelerstrasse 35, Muttenz.
Was heisst dies für Sie als Fernsehkonsument/in?
- Der Neuzugang zum qualitativ besseren digitalen Fernsehen wird mit frei wählbaren Settop-Boxen oder der entsprechenden im TV eingebauten Funktion möglich.
- Der digitale Fernseh- und Radioempfang über die vorhandene Settop-Box bleibt unverändert und Zusatznutzen wie HDTV oder Pay-TV ist nach Meldung bei Quickline möglich.
- Analoger Fernseh- und Radioempfang ist sowieso unverschlüsselt und benötigt keine Settop-Box. Alles bleibt gleich.
- Keinen Einfluss hat diese Änderung auch auf den TV- und Radioempfang über Satellit oder terrestrisch über Antenne.
Verordnung zum Reglement über die Stützpunkt-Feuerwehr, Nr. 11.201
Rechtsmittelbelehrung
Gemäss Gemeindegesetz § 172 kann gegen diese Verordnung innert 10 Tagen nach Veröffentlichung beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
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Veranstaltungsbewilligung im Wald
Das Amt für Wald beider Basel hat nach Vernehmlassung bei den betroffenen Gemeinden und kantonalen Fachstellen die Bewilligung für die Durchführung des
MTB-Rennen (Bike Festival-Basel / Racer Bikes Cup)
mehr als 300 Personen
Samstag, 21. August 2010 und Sonntag 22. August 2010
gemäss Dekret des Landrates über die Bewilligung für Veranstaltungen im Wald, vom 11. Juni 1998 (SGS 570.1), in den Gemeinden Muttenz und Münchenstein mit Auflagen erteilt.
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Aus der Verwaltung
Tagesfamilien betreuen mit Herz
Kinderbetreuung in organisierten Tagesfamilien - individuell, flexibel, persönlich und familiär. - Ein zeitgerechtes und professionelles Betreuungsangebot.
Im September 2010 lanciert der Schweizerische Verband für Tagesfamilienorganisationen SVT eine Werbekampagne, um Tagesfamilien, die in Vereinen organisiert sind, bei einer breiten Öffentlichkeit national bekannter zu machen.
Herzstücke der Kampagne sind ein nationaler Aktionstag am Samstag, dem 4. September 2010, sowie eine nationale Fachtagung für Tagesfamilienorganisationen, kommunale und kantonale Behörden und weitere Interessierte. Die Tagung wird unter dem Motto „Beziehungskonstanz in der familienergänzenden Betreuung, insbesondere in der Betreuung in Tagesfamilien“ stehen.
Nationaler Aktionstag
Am 4. September 2010 ist die Tagesfamilienvermittlung der Gemeinde Muttenz mit einigen Tagesmüttern an einem Infostand anzutreffen. Für die Kinder gibt es eine kleine Überraschung, alles unter dem Motto „Tagesfamilien betreuen mit Herz“.
Der Infostand wird von 9.00 bis 16.00 an der Hauptstrasse 76 (beim Huber Schuhe) sein.
Schauen Sie doch vorbei, wir freuen uns darüber.
Tagesfamilienvermittlung
Doris Hochuli
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Sonderabfall-Sammlung
Am Samstag, 4. September 2010, von 9.00 bis 14.00 Uhr, findet vor dem Gemeindehaus eine Sonderabfall-Sammlung statt.
Erneut haben Sie die Gelegenheit, Putzschränke, Hausapotheken, Keller, Garagen und Abstellräume zu entrümpeln. Folgende Sonderabfälle aus privaten Haushalten werden am Samstag, den 4. September 2010, von 9.00 bis 14.00 Uhr, vor dem Gemeindehaus:
Gratis entgegengenommen werden: | Nicht entgegengenommen werden: |
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Anlässlich dieser Sammelaktion stehen Ihnen auch Fachleute zur Verfügung, die Sie kompetent über den Umgang mit und die Vermeidung von Problemabfällen beraten. Weitere Auskünfte über Sonderabfälle erteilt Ihnen die Abteilung Umwelt, Tel. 061 466 62 74/76.
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slowUp Basel-Dreiland
Am 19. September 2010 findet zum vierten Mal der slowUp Basel-Dreiland statt. Der slowUp ist ein autofreier, nicht-kommerzieller Bewegungs- und Erlebnistag für Gross und Klein, die sich einen Tag lang mit eigener Muskelkraft auf Velos, Inline-Skates oder auch zu Fuss bewegen wollen. Die attraktive slowUp-Route führt auf 60 Kilometern durch die Schweiz, Deutschland und Frankreich. Sie überquert sechs Mal die Grenze und fünf Mal den Rhein. Die Route besteht aus drei Schlaufen, von denen jede auch einzeln befahren werden kann. Der slowUp dauert von 10 bis 17 Uhr. Er ist für alle Teilnehmenden kostenlos. Es gibt keinen Start- und keinen Endpunkt, alle Teilnehmenden können dort ein- und aussteigen, wo sie wollen.
Bitte beachten Sie, dass während des slowUp die Rheinfelderstrasse in der Muttenzer Hard von 8 bis 18 Uhr für den motorisierten Verkehr gesperrt ist!
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Am Lebensweg
Der diesjährige Europäische Tag des Denkmals findet am 11./12. September mit dem Motto: „Am Lebensweg“ statt. In Baselland werden Gebäude in Binningen, Liestal, Gelterkinden und Muttenz ins Zentrum gerückt und dabei spezielle Führungen angeboten.
Die mit jedem Lebenszyklus verbundenen Orte und Gebäude wie Geburtshäuser, Spitäler, Schulen, Ausbildungsstätten, Kirchen, Psychiatrischen Kliniken, Siechenhäuser, Friedhöfe etc. stellen Kulturgüter dar, die als öffentliche Bauten ein hohes Mass an planerischer und baukünstlerischer Qualität erreichen. Sie nehmen eine prägende Stellung im Orts- oder Stadtbild ein und erzählen uns über den Umgang mit den zentralen Themen des Lebens: Geburt – Freuden – Leiden – Tod.
Daneben begleitet Kulturgut unser Leben auch im Alltag. Sei es, dass der Arbeitsweg an historischen Bauten vorbeiführt, sei es, dass man seine Freizeit an oder um solche Orte verbringt. Daheim schmückt man die eigenen vier Wände mit Antiquitäten und Erbstücken, die Erinnerungen an Eltern und Grosseltern wecken. Man sitzt seit Jahren in seinem Lieblingssessel und liest im Schein der alten Ständerlampe seine Zeitung. Kulturgüter sind aus unserem Leben nicht wegzudenken, ja sie bereichern es in entscheidendem Masse.
Wehrkirche Friedhof Erinnerungsort
Die Kirche St. Arbogast im Dorfzentrum ist die einzige Kirchenanlage der Schweiz mit einer allseitigen Wehrmauer. Im Kirchhof liegt das Beinhaus mit um 1513 gemalten Fresken, alten Gräbern und einer Grenzsteinsammlung.
Führungen mit musikalischer Umrahmung
Die etwa einstündigen Führungen von Beat Damian, Kulturhistoriker, werden musikalisch von der Klasse 3M des Gymnasiums Münchenstein, die Nachtführung von Roland Kroell, Minnesänger und Liedermacher, begleitet.
Samstag, 11. September | Sonntag, 12. September |
10 Uhr Führung 21 Uhr Nachtführung | 13 Uhr Führung 14.30 Uhr Führung 16 Uhr Führung |
Besammlung: Kirchplatz 1, vor der Kirche
> www.hereinspaziert.ch
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Hinter den Kulissen der Museen Muttenz
Regelmässig berichteten wir in den vergangenen Jahren jeden Monat über unsere Museumstätigkeit und anderes aus den Muttenzer Museen. Für einmal kann an dieser Stelle nicht hinter die Museumskulissen geschaut werden. Stattdessen sind Sie eingeladen, die Museumssammlung direkt im Ortsmuseum oder im Bauernhausmuseum kennen zu lernen. Beide Museen sind nach den Sommerferien wieder jeden letzten Sonntag im Monat geöffnet.
Das heisst am 29. August, 26. September, 31. Oktober, jeweils von 14 bis 17 Uhr
Zugehörige Objekte
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