Anordnung Gemeindewahlen 2020

14. April 2020

Gemäss § 25 Absatz 2 des Gesetzes über die politischen Rechte sind die Gemeindewahlen durch den Gemeinderat anzuordnen. Dazu liegen mit Schreiben der Landeskanzlei vom
7. April 2020 Terminempfehlungen vor, um die abgesagten Majorzwahlen vom 17. Mai 2020 neu auf den 28. Juni 2020 anzusetzen.

Anfang Juni 2020 wird der Regierungsrat den definitiven Entscheid betreffend Durchführung der Gemeindewahlen vom 28. Juni 2020 fällen. Die Termine sind so angesetzt, dass bei einer Absage Stille Wahlen ermöglicht werden.

 

Im Jahr 2020 sind noch die folgenden Wahlen durchzuführen:

  • Gemeindepräsidium für die Amtsperiode 1.7.2020 bis 30.6.2024 (Majorz)
  • Kindergarten- und Primarschulrat (Schulrat Primarstufe) für die Amtsperiode 1.1.2021 bis 31.7.2024 (Majorz)
  • Musikschulrat für die Amtsperiode vom 1.1.2021 bis 31.7.2024 (Majorz)
  • Sekundarschulrat für die Amtsperiode vom 1.1.2021 bis 31.7.2024 (Majorz)
  • Sozialhilfebehörde für die Amtsperiode vom 1.1.2021 bis 31.12.2024 (Majorz)

Die Wahlvorschläge für die Majorzwahlen mit der Möglichkeit der Stillen Wahl sind der
Gemeindeverwaltung einzureichen.

MAJORZ- WAHLEN Wahlvorschläge
einreichen bis
(
jeweils bis 17.00 Uhr)
Wahltermin Nachwahlvorschläge
einreichen bis

(jeweils bis 17.00 Uhr)
Nachwahl-
termin
Gemeindepräsidium 11.05.2020 28.06.2020 06.07.2020 18.08.2020
Kindergarten- und Primarschulrat (Schulrat Primarstufe) 10.08.2020 27.09.2020 05.10.2020 29.11.2020
Musikschulrat 10.08.2020 27.09.2020 05.10.2020 29.11.2020
Sekundarschulrat 10.08.2020 27.09.2020 05.10.2020 29.11.2020

Sozialhilfebehörde
(unveränderte Termine)

10.08.2020 27.09.2020 05.10.2020 29.11.2020


 

Erwahrungen (§ 15 GpR)
Die kommunalen Wahlen werden durch den Gemeinderat erwahrt. Ausnahmen: Die Wahlen des Gemeinderats und des Gemeindepräsidiums werden durch die Gemeindekommission erwahrt.

Gemeinderatsbeschlüsse vom 8. April 2020

  1. Der Gemeinderat setzt den Termin für die Wahl des Gemeindepräsidiums neu auf den 28. Juni 2020 fest. Die Schulratswahlen finden neu am 27. September 2020 statt. Wahltermin für die Sozialhilfebehörde bleibt unverändert der 27. September 2020.
  2. Die Wahlvorschläge sind fristgerecht der Gemeindeverwaltung einzureichen.
  3. Sämtliche Termine werden im Amtsanzeiger vom 17. April 2020 publiziert
     

Am 8. April 2020 informierte die Landeskanzlei BL die Wahlbüros und die Gemeinden mit einer Aufstellung von Fragen und Antworten bezüglich Amtsperiode für Schulräte und den Umgang mit bereits eingereichten Wahlvorschlagslisten wie folgt

Amtsperioden Schulräte
Wie in RRB Nr. 2020-399 ausgeführt, wird – wenn keine Erneuerungswahl rechtzeitig erfolgen kann – die Amtsperiode der diversen Schulräte oder weiterer Funktionsträger bis zur Durchführung von ordnungsgemässen Erneuerungswahlen, jedoch längstens bis 31. Dezember 2020, verlängert.

Erneute Nutzung bereits vorhandener Wahlvorschläge
Bereits eingereichte Wahlvorschläge können von den Gemeinden an die einzelnen Personen /Parteien auf Verlangen zurückgegeben werden. Der Wahlvorschlagsverantwortliche hat zu prüfen und zu bestätigen, dass die Unterschriften noch dem tatsächlichen Willen der Unterschriebenen entsprechen. Selbstverständlich können die notwendigen Unterschriften auch neu gesammelt werden. Sodann ist der Wahlvorschlag erneut auf der Gemeinde einzureichen und wird von dieser auf seine Gültigkeit hin geprüft.