Klarstellungen zum BaZ-Artikel «Thomi Jourdan führt Papiertiger ein»
Das Fondsreglement definiert u.a., wie sich das Fondskapital zusammensetzen darf. Es sind dies Beiträge aus Sondernutzungsplanungen (Quartierplänen), private Zuwendungen oder neu definierte Beiträge für Bauvorhaben im Polyfeld. Für die Letzteren ist die Grundlage im Teilzonenreglement Polyfeld geregelt, welches vom Regierungsrat noch nicht genehmigt ist.
Die BaZ zieht daraus den Schluss, das Fondsreglement ignoriere kantonales Recht und sei ein «Papiertiger». Beides ist falsch, denn das Fondsreglement ist vom Kanton genehmigt und begründet nicht die Beiträge an sich, sondern lediglich ihre Verwendung. Weil sich im Fonds bereits erhebliche Mittel aus Sondernutzungsplänen und privaten Zuwendungen befinden und zu erwarten ist, dass auch weitere solche Beiträge eingehen werden, ist es sogar unerlässlich, dass dieses Fondsreglement durch den Gemeinderat in Kraft gesetzt wurde. Damit hat der Gemeinderat sichergestellt, dass das im Fonds vorhandene Kapital nur für jene Zwecke verwendet wird, für die es die Gemeindeversammlung vorgesehen hat.
DER GEMEINDERAT