Die Gemeinde informiert

23. Februar 2024

Aus der Verwaltung
-    Muttenzer Geschenkkarte
-    Überprüfen Sie Ihre Reisedokumente frühzeitig
-    Prämienverbilligung in der obligatorischen Krankenversicherung
-    Anmeldung für den Bezug einer AHV-Altersrente

Aus der Verwaltung

Muttenzer Geschenkkarte

Geschenkkarte

Die Muttenzer Geschenkkarte, die Wertkarte im Kreditkartenformat, welche mehrfach mit einem beliebigen Betrag aufgeladen werden kann, ist äusserst beliebt.

Die Geschenkkarte ist in Pink oder Blau bei diversen Verkaufsstellen in Muttenz sowie online erhältlich und kann bei rund 50 Muttenzer KMU als Zahlungsmittel eingesetzt werden – eine tolle Geschenkidee für Familie, Freunde, Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeitende. Mit dem Kauf der Geschenkkarte unterstützen Sie nicht nur die hier ansässigen KMU, sondern sorgen auch für den Erhalt der Vielfalt an Unternehmen in Muttenz.

Auch die Gemeinde Muttenz als eine der Hauptsponsoren verkauft die Geschenkkarte am Schalter Information im Gemeindehaus. Sämtliche Verkaufs- sowie die Annahmestellen finden Sie auf www.kmu-muttenz.ch.

Überprüfen Sie Ihre Reisedokumente frühzeitig

Der Schweizer Pass oder das Kombiangebot Pass plus Identitätskarte (ID) sind über das Passbüro Basel-Landschaft erhältlich und können über Internet oder teletonisch unter 061 552 58 69 beantragt werden.

Online-Bestellung empfohlen
Am besten bestellen Sie die Ausweise via Internet. Aufgrund der in diesem Jahr nochmals zunehmenden Nachfrage nach Schweizer Reisedokumenten, sind die Telefone beim kantonalen Passbüro zum Teil während mehreren Stunden ununterbrochen besetzt, was längere Wartezeiten oder mehrmaliges Anrufen bedeuten kann. Sie können rund um die Uhr den Ausweis oder die Ausweise einfach und bequem bei www.schweizerpass.ch beantragen, ohne längere Wartezeiten oder gar mehrmaliges Anrufen in Kauf nehmen zu müssen. Das Passbüro garantiert, dass alle Internetanträge, die bis 16.00 Uhr eintreffen, am selben Tag (ausser Wochenende) verarbeitet werden.

Sie erhalten nach Ihrer Datenübermittlung eine E-Mail als Bestätigung der Ausweisbestellung und anschliessend, nach Prüfung der Daten, einen Link, mit dem Sie wiederum bequem und einfach sowie ohne zeitliche Einschränkung den Termin für die Aufnahme der biometrischen Daten (Gesichtsvermessung, digitales Foto, Fingerabdrücke und elektronische Unterschrift) selbst buchen können. Sie müssen kein Foto mitbringen, da das digitale Foto beim Passbüro in Liestal erstellt wird. Nutzen Sie diese einfache und von den Büroöffnungszeiten unabhängige Art der Ausweisbeantragung!

Seit 1. Juli 2020 können Schweizerinnen und Schweizer mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft im Passamt Basel-Stadt an der Spiegelgasse 6 in Basel ihre biometrischen Daten erfassen und sich einen Pass ausstellen lassen. Schweizerinnen und Schweizer aus dem Kanton Basel-Stadt haben im Gegenzug die Möglichkeit, dies im Passbüro in Liestal zu tun. Die Antragsaufnahme erfolgt jedoch über das Passbüro im Wohnsitzkanton.

Preise
(*inkl. Portokosten CHF 5.- pro Ausweis)

Minderjährige
(5 Jahre gültig)

Erwachsene
(10 Jahre gültig)

Erhältlich beim Passbüro in Liestal:
Schweizer Pass
Kombiangebot: Pass plus Identitätskarte

CHF 65.--*
CHF 78.--*

CHF 145.--*
CHF 158.--*

Erhältlich im Gemeindehaus in Muttenz:
Identitätskarte

CHF 35.--

CHF 70.--

Die Identitätskarte (ohne Pass) ist auch am Schalter Einwohnerdienste im Gemeindehaus am Kirchplatz 3 erhältlich. Kommen Sie zu den Schalteröffnungszeiten vorbei, um das Antragsformular zu erstellen und zu unterzeichnen. Für Minderjährige braucht es auf dem Antragsformular die Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person, weshalb mindestens eine erziehungsberechtigte Person ihr/e Kind/er für die Antragstellung eines Pass oder einer ID begleiten muss. Für jede ID-Karte benötigen wir ein aktuelles Passfoto.

Ein Ausweisverlust (Pass oder ID) ist immer auf einem Posten der Kantonspolizei zu melden. Sie benötigen die Verlustmeldung zur Beantragung eines neuen Ausweises.

Prämienverbilligung in der obligatorischen Krankenversicherung

Anspruch auf Prämienverbilligung
Personen, die der obligatorischen Krankenversicherung (KVG) unterstehen und ein unteres oder mittleres Einkommen erzielen, haben Anspruch auf Prämienverbilligung. Für die Bestimmung des massgebenden Jahreseinkommens gilt die rechtskräftige Steuerveranlagung des Vor-Vorjahres.

Die AHV-Ausgleichskasse kann nur anhand der rechtskräftigen Steuerveranlagung prüfen, ob ein Anspruch auf Prämienverbilligung besteht und das Antrags- oder Gesuchsformular versenden. Reicht die steuerpflichtige Person die Steuererklärung verspätet ein oder erhebt sie Beschwerde gegen die Steuerveranlagung, verzögert sich die Anspruchsabklärung und der Versand der (Antrags- oder Gesuchs-) Formulare.

Geltend machen des Anspruchs
Personen, welche die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, erhalten wie beschrieben von der AHV-Ausgleichskasse automatisch ein Antragsformular oder ein Gesuchsformular. Diese Formulare müssen sie mit den erforderlichen Angaben ergänzen, unterschreiben und der AHV-Ausgleichskasse wieder zustellen.

Sobald die anspruchsberechtigte Person das Antrags- oder Gesuchsformular zurückgeschickt hat, kann die AHV-Ausgleichskasse den jeweiligen Krankenversicherer über die Höhe der Prämienverbilligung informieren.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der AHV-Zweigstelle der Gemeinde Muttenz unter Telefon 061 466 62 06 oder Sie können diese direkt auf der Website der Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft Binningen, www.sva-bl.ch, unter «Prämienverbilligung» herunterladen.

AHV-Zweigstelle Muttenz

Anmeldung für den Bezug einer AHV-Altersrente

Bitte denken Sie daran, dass Sie die Altersrente nicht automatisch nach Ihrer Pensionierung erhalten. Für den Bezug der AHV-Rente müssen Sie sich selbständig anmelden. Damit Sie Ihre Rente rechtzeitig erhalten, ist es empfehlenswert, die Anmeldung drei bis vier Monate vor dem Erreichen des Rentenalters einzureichen.

Die Ausgleichskasse benötigt diese Zeit zur Prüfung des Rentenanspruchs und Berechnung der Rentenhöhe. Das Anmeldeformular und das Merkblatt 3.01 können Sie bei der AHV-Zweigstelle auf der Gemeinde Muttenz beziehen oder direkt auf der Website der Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft Binningen, www.sva-bl.ch, unter Formulare «Anmeldung einer Altersrente» herunterladen.

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