Ergänzungsleistung Zusatzbeiträge, Reglement

Rechtsgrundlagen:
Gemeindegesetz vom 28.5.1970 § 47 Abs. 1 Ziff. 2
Ergäzungsleistungsgesetz vom 15.2.1973 zu AHV und IV §§ 2a quater und 2a quinquies (ELG)

Die Gemeindeversammlung regelt für die Zusatzbeiträge gemäss ELG folgende Aspekte:

a. die Begrenzung der Zusatzbeiträge,
b. die Ausrichtung der Zusatzbeiträge,
c. die Rückzahlung der Zusatzbeiträge,
d. die Übergangsregelung für Zusatzbeiträge.

Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt und erhält die Kompetenz, die Ausführungsbestimmungen in einer Verordnung zu erlassen.

Informationen

Datum
1. September 2024
Erlass-Nr
15.400
Autor/-in
Gemeindeversammlung

Dokumente

Name
15.400 Reglement über die Zusatzbeiträge zur Ergänzungsleistung (PDF, 32.99 kB) Download 0 15.400 Reglement über die Zusatzbeiträge zur Ergänzungsleistung