Japankäfer – Massnahmen im Befallsherd und der Pufferzone in Muttenz
Ab sofort steht eine Hotline zur Verfügung, über die Sie Informationen erhalten und Meldungen machen können. Die Hotline wurde eingerichtet, um eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragen und Anliegen zu schaffen. Nutzen Sie diesen Service, um sich zu informieren oder um wichtige Hinweise und Meldungen weiterzugeben.
Der Bund und die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft informierten Anfang Juli über die Funde von mehreren Japankäfern in der Brüglinger Ebene (St. Jakob). Der Käfer muss in der Schweiz gemeldet und bekämpft werden. Auch in Muttenz mussten Massnahmen zur Bekämpfung ergriffen werden. Seit 19. August 2024 dürfen Sportrasenflächen wieder bewässert werden, sofern ein Nematodeneinsatz stattfindet. Die Behandlung mit dem Einbringen von Fadenwürmern erfolgte ab Anfang September und wird bis Ende September abgeschlossen sein.
Die beiden Kantone haben Massnahmen zur Bekämpfung verfügt und dabei eine Zone "Befallsherd" (1 km Radius um den Fundort) und eine Pufferzone (5 km Radius um den Fundort) ausgeschieden. Ein Teilgebiet von Muttenz liegt innerhalb des Befallsherds, das restliche Gemeindegebiet in der Pufferzone. Die Zonen werden aufgrund neuer Funde jeweils neu angepasst. (Stand 31. Juli 2024)
Wichtigste Massnahmen zur Bekämpfung sind umgesetzt
Seit 14. August 2024 sind keine weiteren Käfer im Befallsherd und in der Pufferzone gefangen worden. Damit ist das Ende der Hauptflugsaison des Japankäfers erreicht. Jedoch musste davon ausgegangen werden, dass einzelne Käfer in Rasen und Wiesenflächen Eier abgelegt haben. Um die aus den Eiern schlüpfenden Larven zu bekämpfen, erfolgte ab Anfang September die Behandlung von Sportrasenflächen, öffentlichen Parkanlagen und Wiesenflächen mit Fadenwürmern - sogenannten Nematoden. Als Vorbereitung für eine gute Basis der auszubringenden Nützlinge mussten die Grünflächen vorgängig bewässert werden. Das Bewässerungsverbot für Privatgärten muss jedoch bis Ende September aufrecht erhalten bleiben, sofern keine Behandlung mit Nematoden innert 14 Tagen garantiert werden kann. Dies muss mit einer Auftragsbestätigung an eine Fachfirma sichergestellt und nachgewiesen werden können.
Die Pflanzenschutzbehörde vom Kanton hat die Rasenflächen bei der Sportanlage Margelacker in Muttenz für den Nematodeneinsatz freigegeben. Auch erfolgt ein Nematodeneinsatz auf der Spielwiese beim Schulhaus Breite. Die Spielwiese wurde zur Vorbereitung für den Nematodeneinsatz ab Anfang September wieder bewässert.
Massnahmen im Befallsherd (Teilgebiet von Muttenz):
Bewässerungsverbot
Es ist verboten, Rasen und mit Gras bewachsene Grünflächen zu bewässern. Das Giessen von Pflanzen im Garten und auf Balkonen bleibt erlaubt, wenn in den Töpfen und den Beeten keine Gräser wachsen. Das Bewässerungsverbot gilt bis Ende September 2024. Es hilft, den Boden unattraktiv für die Eiablage zu machen. Denn Japankäferweibchen bevorzugen dafür feuchte Wiesen.
Kein Grüngut aus dem Befallsherd hinaustransportieren
Japankäfer können bei Gartenarbeiten ins Grüngut gelangen, wenn sie sich beispielsweise auf Hecken oder anderen Gartenpflanzen befinden. Damit sie nicht versehentlich verschleppt werden, wird der Wegtransport von Grüngut untersagt. Ausgenommen ist Grüngut, das kleingehäckselt und während des Transports insektensicher abgedeckt wird. Diese Regelung gilt bis Ende September. Die Entsorgung über die Grünabfuhr der Gemeinde ist weiterhin möglich.
Keinen Kompost aus dem Befallsherd hinaustransportieren
Es darf kein Kompost aus dem Befallsherd hinaustransportiert werden. So soll verhindert werden, dass Larven oder Käfer, welche sich im Kompost befinden könnten, aus dem Befallsherd hinaustransportiert und in andere Gebiete verschleppt werden. Ausgenommen ist Material aus professionellen Kompostieranlagen.
Fahrzeuge und Geräte reinigen
Fahrzeuge und Geräte, die zur Bodenbearbeitung oder für Arbeiten mit Erde eingesetzt werden, dürfen den Befallsherd nur verlassen, wenn sie so gereinigt worden sind, dass kein Risiko mehr besteht, damit Erde und darin befindliche Japankäferlarven zu verschleppen.
Kein Bodenmaterial aus dem Befallsherd hinaustransportieren
Bodenmaterial bis zu einer Tiefe von 30 cm darf nicht aus dem Befallsherd hinaustransportiert werden.
Keine Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder Substrat aus dem Befallsherd hinaustransportieren
Massnahmen in der Pufferzone (restliches Gebiet von Muttenz)
Grüngut nicht aus Pufferzone hinaustransportieren
Um zu verhindern, dass der Japankäfer unbeabsichtigt verschleppt wird, wird der Wegtransport von Grüngut aus der Pufferzone untersagt. Ausgenommen ist Grüngut, das kleingehäckselt und während des Transports insektensicher abgedeckt wird. Der Transport innerhalb der Pufferzone sowie in den Befallsherd hinein ist gestattet. Diese Regelung gilt bis Ende September. Die Entsorgung über die Grünabfuhr ist weiterhin möglich.
Keine Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder Substrat aus dem Befallsherd hinaustransportieren
Grüngutabfuhr in Muttenz
Die Grüngutabfuhr in Muttenz findet wie gewohnt statt. Es erfolgt jedoch eine getrennte Abfuhr für den Befallsherd . Es kommt daher zu Abweichungen bei der Abfuhrroute. Das Grüngut unbedingt vor 07.00h morgens bereitstellen.
Woran sind Japankäfer erkennbar?
Die Japankäfer hat – im Gegensatz zum hiesigen Gartenlaubkäfer – ein gold-grün schimmerndes Halsschild und auf beiden Körperseiten fünf weisse Haarbüschel und am Hinterleib nochmals zwei weitere weisse Haarbüschel, die sich von blossem Auge gut erkennen lassen. Die Körperlänge beträgt acht bis zwölf Millimeter, ist also etwas kleiner als ein Fünfrappenstück. Die Flugzeit des Japankäfers ist in der Regel von Juni bis September.
Japankäfer sind mit Foto zu melden an Frau Eleoner Fiechter (E-Mail), Pflanzenschutzdienst, Ebenrain-Zentrum.
Weitere Informationen finden Sie unter Japankäfer Baselland.