Die Gemeinde informiert
- Referendumsabstimmung Trinkwasseraufbereitung
- Erster Situationsbericht Hitze und Trockenheit
- Erreichbarkeit der Verwaltung bei Todesfall
- Rund um den 1. August
Referendumsabstimmung Trinkwasseraufbereitung
Die Verwaltung wurde vor der Gemeinderatssitzung vom überparteilichen, bürgerlichen Komitee darüber informiert, dass eine genügende Anzahl von Unterschriften für das Referendum gegen den Beschluss der Gemeindeverwaltung vom 15. Juni 2010 gesammelt werden konnte. Am 15. Juli 2010 wurden der Gemeindeverwaltung rund 1'200 Unterschriften übergeben. Damit ist das Referendum gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung betreffend Genehmigung eines Projektierungskredits für die Trinkwasseraufbereitungs-Anlage der Wasserversorgung Muttenz zustande gekommen. Die Verwaltung wird vorschriftsgemäss die Unterschriften prüfen und der Gemeinderat die entsprechende Verfügung zur Durchführung der Abstimmung erlassen. Anlässlich seiner Sitzung wurde der Abstimmungstermin festgelegt. Es ist dies der 26. September 2010.
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Erster Situationsbericht Hitze und Trockenheit
Der Gemeinderat nahm von der Beurteilung des Kantonalen Krisenstabes (KKS) bezüglich der aktuellen Wettersituation und der damit zusammenhängenden Auswirkungen Kenntnis:
1. Allgemeine Lage
Die Wetterprognosen für die nächsten sieben Tage sehen weiterhin sonniges und schwülwarmes
Wetter vor. Gelegentlich ist mit teils örtlich heftigen Gewittern zu rechnen.
2. Beurteilung der Lage im Basel-Landschaft
Wald
Generell besteht in den Wäldern kein Trockenheitsproblem. Das Ökosystem ist intakt. Die Waldbrandgefahr ist gering und beschränkt sich auf wenige exponierte Orte.
Grundwasser
Die Grundwasserstände im Ergolz- und Birstal liegen leicht unter den langjährigen Mittelwerten mit leicht sinkender Tendenz. Von den Quellwasserversorgungen liegen zurzeit noch keine Meldungen bezüglich knapper Quellergüsse vor. Es ist weiterhin mit einem hohen Wasserverbrauch durch die Bevölkerung zu rechnen.
Fliessgewässer
Die Wasserführung der Gewässer ist generell niedrig aber noch nicht kritisch.
Landwirtschaft
Die Böden sind oberflächlich trocken, ein generelles Wassermangelproblem besteht noch nicht. Grossflächige Bewässerungen sind nicht nötig, teilweise müssen jedoch Gemüsekulturen bewässert werden. Es besteht eine minimale Gefahr von punktuellen Flurbränden.
3. Unsere Handlungsrichtlinien
Die Wettersituation und deren Auswirkungen werden weiterhin beobachtet und bewertet.
Der nächste Situationsbericht erfolgt am 21. Juli 2010.
Muttenz, 19. Juli 2010
DER GEMEINDERAT
(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Urs Girod / Tel. 061 466 62 01)
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Aus der Verwaltung
Erreichbarkeit der Verwaltung bei Todesfall
Per Ende Juni 2010 ist unsere langjährige Arbeitskollegin, Pia Zogg, in Pension gegangen. Deshalb wurde das Team (Einwohnerdienste) ab Juli 2010 neu mit Frau Susanne Ladner ergänzt. Dieser Wechsel wurde nun zum Anlass genommen, im Rahmen der laufenden Verbesserungs- und Optimierungsprozesse die interne Arbeitsaufteilung anzupassen. Ab Juli 2010 wird das Bestattungswesen der Gemeinde aufgrund der durchgeführten Reorganisation der Bevölkerung wie folgt zur Verfügung stehen:
- Todesfälle können der Verwaltung vormittags zu den Schalteröffnungszeiten von 9 bis 11 Uhr gemeldet werden.
- Telefonisch ist das Bestattungswesen ganztags zu den Bürozeiten erreichbar.
- Über die Feiertage und Feiertagsbrücken bieten wir einen Pikettdienst für die Angehörigen der verstorbenen Person an: Telefon Nr. 079 640 51 59
- Bei einem Todesfall am Wochenende oder ausserhalb unserer Öffnungszeiten wenden sich die Angehörigen an einen Arzt/eine Ärztin und anschliessend an ein Bestattungsinstitut. Am nächstfolgenden Arbeitstag werden wir die Todesmeldung gerne entgegennehmen und die Bestattung organisieren.
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Rund um den 1. August
Feuerwerk - laut und gefährlich
Feuerwerk verursacht Lärm. Deshalb beklagen sich Personen am Tag aber auch zu später Nachtstunde in den Tagen vor der Bundesfeier vermehrt bei der Polizei. Gemäss § 10 Absatz 2 des Polizeireglements der Gemeinde Muttenz dürfen anlässlich der Bundesfeier Knallkörper und Feuerwerk jeder Art nur am 31. Juli und am 1. August abgebrannt werden. Die Gemeinde appelliert daran, Mitmenschen und auch Tiere mit dem Abbrennen von Feuerwerk weder zu gefährden noch unnötig zu erschrecken. In der Nähe von Menschenansammlungen und Häusern sollte deshalb, insbesondere zu vorgerückter Stunde, möglichst kein Feuerwerk gezündet und kein Lärm verursacht werden. Zudem darf Feuerwerk nicht in unmittelbarer Nähe von Ställen, weidenden Tieren oder Wäldern gezündet werden, um die empfindlichen Ohren von Nutz- und Wildtieren zu schonen, aber auch wegen der möglichen Brandgefahr.
Einfuhr von Feuerwerkskörpern in die Schweiz
Pro Person dürfen lediglich 2,5 Kilogramm Feuerwerkskörper in die Schweiz eingeführt werden. Am Boden knallende Feuerwerkskörper sind gänzlich zur Einfuhr verboten. Festgestellte Mehrmengen oder verbotene Feuerwerkskörper werden durch die Grenzwache auf Anweisung des Bundesamtes für Polizei beschlagnahmt und der Vernichtung zugeführt.
Zugehörige Objekte
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